Warum sind wir die richtigen Rechtsanwälte und Steuerberater für Erbschafts- und Schenkungssteuer?

Rechtsanwälte und Steuerberater in Sachen Erbschafts und Schenkungssteuer
von links nach rechts: Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbschaftssteuer Bergert, Fachanwältin für Steuerrecht Härder, Steuerberater Egidy

Häufig betreffen erbschafts- und schenkungssteuerrechtliche Fragestellungen auch andere Rechtsgebiete, wie das Erbrecht, das Gesellschaftsrecht, das Familienrecht oder das Arbeitsrecht. Unser Team mit Steuerberater Egidy, Rechtsanwältin Härder und Rechtsanwalt Bergert berät Sie sowohl steuerlich als auch rechtlich möglichst vorausschauend, welche Fehler bei Schenkungen und Erbfolgen vermieden werden sollten und entwickelt mit Ihnen zusammen eine steueroptimierte Strategie für Schenkungen, Nachfolgeregelungen und Erbfälle. Doch auch dann, wenn die Schenkung oder Erbschaft bereits angefallen ist, beraten wir Sie gerne zu den verschiedenen möglichen Vorgehensweisen. Weiterhin muss der Erwerb durch Schenkung oder Erbschaft beim Finanzamt angezeigt werden. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch im Rahmen der diesbezüglichen Korrespondenz mit dem Finanzamt.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich mich um anwaltliche Unterstützung bemühen?

Vor allem bei hohen Vermögenswerten empfiehlt es sich, in steuerlicher Hinsicht frühzeitig an eine Erb-/Nachfolgeregelung zu denken, um so steuerliche Freibeträge und Gestaltungsspielräume bestmöglich nutzen zu können. Insbesondere dann, wenn sich ein Unternehmen im Nachlass befindet oder eine Hofübergabe ansteht, sollte man sich so früh wie möglich über die Nachfolge Gedanken machen. Beispielsweise ergeben sich durch eine Adoption steuerrechtliche Vorteile, da leiblichen wie adoptierten Kindern ein hoher Freibetrag gewährt wird. Diese haben derzeit alle 10 Jahre einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro. Bei Erbschaft und Schenkung können sich unentgeltliche Pflegeleistungen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerpflicht vorteilhaft für den Begünstigten auswirken. Gegebenenfalls lässt sich so sogar ein steuerfreier Erwerb erreichen. Hingegen können sich bei der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge steuerliche Nachteile ergeben.

Die Einrichtung eines Gemeinschaftskontos für Ehegatten kann erhebliche Schenkungssteuerpflichten auslösen. Zwar ist für jeden Ehegatten alle 10 Jahre der unentgeltliche Erwerb von 500.000 Euro steuerfrei. Im Jahresdurchschnitt sind das allerdings bloß 50.000 Euro. Bei einem durchschnittlichen Einkommen verbunden mit eventuellen Auszahlungen durch Lebensversicherungen oder ähnliches ist dieser Betrag zum Teil schnell erreicht. Dasselbe gilt für eingetragene Lebenspartner. Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sollten sich daher im Vorhinein um juristische Unterstützung bemühen. Auch bei der Steuerbefreiung für das Familienheim gibt es einiges zu beachten. Vor allem an der Schnittstelle zwischen Familienrecht und Steuerrecht empfiehlt sich daher eine Beratung durch einen Rechtsanwalt und/oder einen Steuerberater.

Bei der Immobilienbewertung müssen Einwendungen gegen die Höhe des Bedarfswertes bereits im Rahmen des Feststellungsverfahrens vorgebracht werden. Einwendungen, die erst im Rahmen des Festsetzungsverfahrens zur Erbschafts- oder Schenkungssteuer geäußert werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Ein passender Anwalt bzw. Steuerberater kann Ihnen helfen, Ihre Einwendungen rechtzeitig und effektiv vorzubringen.

Gerade bei Kombinationen aus Schenkungen und Erbfall stellt sich auch die Abgrenzung von Erbschafts- und Schenkungssteuer als schwierig dar, zum Beispiel bei Schenkungen auf den Todestag oder bei der Schenkungssteuer im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Teilweise lassen sich steuerfreie Beträge durch Schenkungen auch besser nutzen als bei einem Erwerb durch Erbschaft. Eine anwaltliche Beratung mit steuerrechtlichem Fokus hilft Ihnen dabei, das Beste aus der Übertragung von Vermögenswerten herauszuholen.

Ihr Beratungsteam rund um das Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer

nils bergert

Nils Bergert

Rechtsanwalt

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Elisa Härder

Fachanwältin für Steuerrecht

Einspruchsverfahren
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Sebastian Egidy

Steuerberater

Bewertung von Immobilien

Erbschafts- und Schenkungssteuer von A-Z

Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes kennen zu lernen. Aus diesem Grund erklären wir Anwältinnen und Anwälte zahlreiche Fachbegriffen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer mit verständlicher Sprache.

Bewertungen Erbschafts- und Schenkungssteuer

Da veerbt man gerne!
Ich hatte wie so oft eine äußerst positive Erfahrung mit der Rechtsanwaltskanzlei "Steinbock&Partner" (Frau Finkenberger und Herr Bergert) im Bereich Erbrecht. Das Team war äußerst kompetent und engagiert, und ich…
Gerald Huter 14.07.2023
Exzellente Betreuung
Meine Erfahrung mit der Kanzlei: unkompliziert, schnell, zuverlässig, freundlich und kompetent! Insgesamt exzellente Betreuung! Dank der Hilfe von Steinbock Rechtsanwälten und Steuerberater konnte mein Anliegen für mich stressfrei und zur…
Nino Fischer 20.12.2022
Kompetente Beratung
Herr Bergert von der Kanzlei Steinbock & Partner hat uns in allen Belangen kompetent und ausführlich beraten. Unsere Angelegenheiten wurden zu unserer vollsten Zufriedenheit geregelt. Wir können Herrn Bergert uneingeschränkt…
Prince Adam 01.05.2022
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