Es hätte nicht zur Festnahme kommen dürfen
Als der Zeuge sich unvermittelt dem Verdacht einer uneidlichen Falschaussage ausgesetzt sah, wandte er sich direkt an Steinbock & Partner Rechtsanwälte, als Zeugenbeistand und Verteidiger. Das war die richtige Entscheidung. Um eine solche Lage zu bewältigen, bedarf es der tatkräftigen Unterstützung durch einen kompetenten Rechtsanwalt. Rechtsanwalt Hemm hat unseren Mandanten, nach der Verhaftung im Gerichtssaal, mit großem Einsatz erfolgreich begleitet. Nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung der Umstände konnten wir zeigen, dass er sich nicht strafbar gemacht hatte und nicht hätte festgenommen werden dürfen. Das erkannte schließlich auch die Justiz an.
Wenn`s drauf ankommt, macht ein kompetenter Strafverteidiger den Unterschied
Jeder kann mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sein, unabhängig von Schuld und Unschuld, manchmal ohne Vorwarnung. Für Betroffene ist dies mit großem Druck und quälender Unsicherheit verbunden. Das gilt besonders, wenn sich das Ganze in der Öffentlichkeit abspielt, etwa durch eine Festnahme oder eine Durchsuchung. In einer solchen Situation stehen wir als Strafverteidiger fest an Ihrer Seite. Wir hinterfragen vorgebrachte Verdachtsmomente, beleuchten Ihre Sichtweise und stellen eigene Ermittlungen an. Häufig stellt sich hier bei sorgfältiger Prüfung heraus, dass der erhobene Verdacht nur ein Verdacht, aber nicht mehr war und widerlegt werden kann. Ist dies der Fall, gilt es dies sorgsam herauszuarbeiten und die Ermittlungs-Behörden und Gerichte zu überzeugen.
Setzen Sie auf Steinbock Rechtsanwälte – denn wir setzen uns voll ein
Wir begegnen der Justiz mit Respekt, aber auf Augenhöhe. Wir suchen dabei keine Konflikte, scheuen Auseinandersetzungen aber auch nicht, wenn diese notwendig sind und es das Interesse unseres Mandanten und die Sache erfordert. Schließlich gibt es für uns als Strafverteidiger nur eine Richtschnur: die legitimen Interessen unseres Mandanten zu wahren. Wurden Sie selbst zu einer Vernehmung als Zeuge geladen? Auch Ihnen steht anwaltlicher Beistand zu. Lesen Sie dazu hier: https://www.steinbock-partner.de/strafrecht/zeugenbeistand/