Zeugenbeistand

StrafverteidigerWas ist ein Zeugenbeistand?

Zeugen sind in einem strafrechtlichen Prozess ein wichtiges Beweismittel, um den Sachverhalt aufzuklären. Werden sie vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu einer Vernehmung geladen, müssen sie dort oder bei der Polizei erscheinen und die Wahrheit sagen. Tun sie dies nicht, kann auch einem Zeugen ein Strafverfahren drohen. Ein Zeuge hat aber nicht nur Pflichten, sondern auch viele Rechte. Diese sollen den Zeugen beispielsweise davor schützen, sich selbst, Familienmitglieder oder auch Klienten und Patienten durch eine Aussage in Gefahr zu bringen. In manchen Fällen muss ein Zeuge demnach keine Aussage machen, ebenso kann ein Zeuge Personalien zum eigenen Schutz geheim halten. Manche Fragen sind generell nicht zulässig. Die einzelnen Rechte zu kennen, ist für einen juristischen Laien kaum möglich. Er darf sich daher in jedem Verfahrensstadium Unterstützung durch einen professionellen Zeugenbeistand suchen. Dieser darf den Zeugen zu Vernehmungen begleiten, erklärt dem Zeugen seine Rechte, hilft ihm diese auszuüben und achtet darauf, dass die Rechte des Zeugen gewahrt sind. Auch ist dieser Beistand eine moralische Stütze, wenn sich Zeugen der ungewohnten Situation der Vernehmung durch staatliche Organe ausgesetzt sehen und sich unsicher fühlen. Er steht dem Zeugen beratend zur Seite und wahrt dessen Interessen.

Kann jeder Zeugenbeistand sein?

Zeugenbeistand kann jeder Rechtsanwalt sein. Der Zeuge kann diesen frei auswählen und nur in wenigen Ausnahmefällen, kann dem gewählten anwaltlichen Zeugenbeistand die Begleitung des Zeugen versagt werden. Andere Personen, wie Familienangehörige, kommen nur in Frage, wenn ein Gericht dies ausdrücklich genehmigt. Hiervon ausgenommen sind Rechtslehrer an deutschen Hochschulen, die keiner gerichtlichen Genehmigung bedürfen. In der Regel empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt als Beistand zu wählen, der auch als Strafverteidiger tätig ist. Gute Strafverteidiger kennen sich mit den Rechten von Zeugen aus. Sie sind mit den Gegebenheiten eines Strafprozesses vertraut und können Zeugen in jeder Situation kompetent unterstützen.

Übernimmt der Staat die Kosten?

Kann ein Zeuge seine Rechte und Interessen nicht selbst wahrnehmen, kommt in Ausnahmefällen die Beiordnung eines Zeugenstands in Betracht. Dies bedeutet, dass der Staat die Kosten für einen anwaltlichen Zeugenbeistand zunächst übernimmt. Die Gerichte nehmen eine solche Beiordnung leider nur selten vor. Anders ist die Situation, wenn Sie selbst durch eine Straftat verletzt wurden. Dann ist eine Beiordnung bereits möglich, wenn Sie durch eine bestimmte Straftat betroffen sind. Insbesondere wenn eine Person durch eine Sexualstraftat geschädigt wurde oder durch andere Handlungen schwere Verletzungen erlitten hat, kommt eine Kostenübernahme durch den Staat in Betracht, da hier eine anwaltliche Begleitung und Unterstützung besonders wichtig ist.

Was kann die Kanzlei Steinbock & Partner für Sie tun?

Wurden Sie zu einer Zeugenvernehmung geladen und sind unsicher, wie Sie sich verhalten sollten oder befürchten Sie negative Konsequenzen für sich oder andere Personen? Wurden Sie selbst durch eine Straftat geschädigt? Wenden Sie sich an uns! Bereits im Rahmen einer Erstberatung können wir Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten beraten.

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Strafrecht

In strafrechtlichen Fragestellungen sind wir gerne mit unserem Team Strafrecht kompetent an Ihrer Seite.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.

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