Anlegerinnen und Anleger haben viele Möglichkeiten ihr Geld anzulegen. Hierbei verspricht eine wachsende Anzahl an unseriösen Anbietern eine hohe Rendite bei kurzen Laufzeiten. Insbesondere bei Festgeldanlagen endet für viele Anleger die Investition im Verlust ihres Ersparten.
Die trügerischen Webseiten und E-Mails sind geschickt gestaltet und ähneln auf den ersten Blick denen von seriösen Anbietern und Banken. Insoweit greifen die Betrüger auf den sogenannten „IBAN-Trick“ zurück: Anleger überweisen Geld im guten Glauben, ein sicheres Konto im Ausland zu eröffnen, jedoch erfolgt in Wahrheit eine Überweisung auf die Bankverbindung der Betrüger. Mit gefälschten Kontoauszügen und einer scheinbar professionellen Beratung werden die Betroffenen weiter in die Falle gelockt.
So treten betrügerische Vermittler in Erscheinung (IBAN-Trick)
Unseriöse Finanzvermittler treten über eigens eingerichtete Webportale (Webseiten) in Erscheinung oder über Beratungsfirmen, die vorgeben, Festgeld-Anlagen zu vermitteln. Die angebotenen Konditionen sind im Vergleich zu denen seriöser Kreditinstitute oder Vermittlungsportale attraktiv, aber nicht unrealistisch. Nach Kontaktaufnahme erhält man täuschend echt aussehende Antragsformulare vermeintlicher Partnerbanken oder wird online zu einem Antrag geleitet, der sich scheinbar auf der Website der Partnerbank befindet. Betroffene sollen den Betrag meist auf Konten mit einer ausländischen IBAN überweisen. Das Geld wird auf ein Konto einer existenten Bank eingezahlt, allerdings läuft es auf den Namen des Betrügers. Möglich ist dies, da Banken Überweisungen auch dann anerkennen, wenn der angegebene Kontoname nicht mit der angegebenen IBAN zusammenpasst. Nach der Überweisung erhalten Betroffene in der Regel noch einen gefälschten Kontoauszug. Der Kontakt bricht dann jedoch schnell ab, sodass auf Anfragen und Stellungnahmen nicht mehr geantwortet wird.
So schützen Sie sich
Kunden sollten sich vorab informieren, ob die Webportale/Webseiten und Finanzvermittler der Festgeld-Anlagen seriös sind. Auch sollten sie nicht ungeprüft ihre persönlichen Daten herausgeben und auf Folgendes achten:
- In der Unternehmensliste der BaFin (abrufbar unter https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/) kann überprüft werden, ob der Finanzdienstleister oder -vermittler dort aufgeführt wird. Nur dann haben diese eine Zulassung für Finanzdienstleistungen in Deutschland.
- Ist eine Geschäftsadresse im Ausland angegeben, ist besondere Vorsicht geboten. In diesem Kontext teilen wir ferner mit, dass auch positive Bewertungen unter Umständen gefälscht oder gekauft worden sind.
- Das Impressum der Firmen-Webseite auf Vollständigkeit und mögliche Fehler bei Namen, Firmenadresse oder Handelsregisternummer prüfen. Jedoch gilt auch hier, dass es sich unter Umständen um eine sogenannte Briefkastenfirma handelt.
- Vor einer Kontoeröffnung erfolgt grundsätzlich eine Legitimationsprüfung durch die Bank. Bleibt diese aus, sollte Misstrauen angezeigt sein.
- Frühzeitige Warnsignale insbesondere in Form von zu guten Angeboten, unklaren Geschäftsbedingungen, Druckaufbau und anonyme Kommunikation sowie Ausreden und Hinhaltetaktiken erkennen.
Erstmaßnahmen für Geschädigte bei betrügerischen Festgeldanlagen
Wenn der Verdacht besteht, dass Sie von einem Festgeldbetrug betroffen sind, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Es dreht sich schließlich nicht nur um Ihr Geld, sondern auch um Ihre persönlichen Daten. Demzufolge sind nachfolgende Schritte zu beachten:
- Beweise / Kommunikation sichern: Halten Sie jegliche Kommunikation mit dem vermeintlichen Anbieter fest – E-Mails, Nachrichten, Telefonate und/oder WhatsApp-Nachrichten.
- Keine weiteren Zahlungen leisten: Lassen Sie sich nicht zu zusätzlichen Zahlungen überreden, auch wenn verlockende Angebote oder Drohungen auf Sie einwirken.
- (Haus-)Bank informieren: Versuchen Sie bei Ihrer Bank die Transaktionen noch zu stoppen oder rückgängig zu machen.
- Daten schützen: Ändern Sie Passwörter und Zugangsdaten, insbesondere, wenn diese auch bei anderen Diensten verwendet werden.
- Rechtliche Unterstützung suchen: Konsultieren Sie schnellstmöglich einen Anwalt, um Ihre rechtlichen Optionen zu prüfen und den bestmöglichen Weg zur Rückerstattung Ihres Geldes zu finden.
Rechtliche Möglichkeiten gegen die Betrüger (Anspruch auf Schadensersatz oder Rückabwicklung der Festgeldanlage)
Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Festgelds kann beispielsweise bestehen, wenn ein Anbieter seine Informationspflichten verletzt hat oder im Rahmen eines Betrugs gehandelt hat. In bestimmten Fällen ist es auch möglich, zivil- oder strafrechtliche Ansprüche gegen die direkt am Betrug beteiligten Personen geltend zu machen. Hierbei kann das Vorgehen jedoch komplex sein, weshalb eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist.
Für Fragen stehen wir Ihnen mit unserem kompetenten Team aus Rechtsanwälten und Steuerberatern unter der Telefonnr.: 0931/22222 zur Verfügung. Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch per E-Mail an info@steinbock-partner.de oder über unseren Button „Kontakt“ schildern