Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Tesla
Das wichtigste zusammengefasst:
- Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ohne Angabe einer Telefonnummer bei Tesla besteht die Möglichkeit, einen als Verbraucher gekauften Tesla zurückzugeben und den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen.
- Etwa 75.000 Widerrufsbelehrungen bei Tesla zwischen dem 28.05.2022 und April 2023 waren fehlerhaft. Betroffenen Verbrauchern steht daher ein Widerrufsrecht zu. Aber auch vor dem 28.05.2022 gab es Fehler in der Widerrufsbelehrung.
- Bei einer unwirksamen Widerrufsbelehrung kann das Fahrzeug zurückgegeben werden und es gibt gute Argumente dafür, dass der volle Kaufpreis erstattet werden muss, ohne dass Wertersatz für Nutzung oder Schäden abgezogen wird.
- Die Kanzlei Steinbock & Partner vertritt Verbraucher bei diesem Prozess und bietet rechtliche Beratung. Kontakt kann per E-Mail oder telefonisch aufgenommen werden. Die Kanzlei hat langjährige Erfahrungen aus tausenden von Widerrufsfällen im Bereich KFZ-Darlehen und Versicherungen.
- Trotz des Widerrufs des Kaufvertrags können BAFA- oder Umweltprämien in den meisten Fällen beibehalten werden, sofern die Bedingungen der Förderung eingehalten werden.
Tesla zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt:
Tesla wurde am 15.09.2023 erneut zur Rücknahme eines Fahrzeugs nach Widerruf verurteilt und zwar in einem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 7 O 186/23. Zuvor hatte das Landgericht Berlin bereits am 16.06.2023, Aktenzeichen 38 O 111/23 Tesla zur Rückzahlung von insgesamt 64.970 EUR nach Widerruf verurteilt. In beiden Fällen handelt es sich um Versäumnisurteile.
Aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung besteht aktuell die Chance, einen als Verbraucher gekauften Tesla, ein Produkt eines der führenden Hersteller von Elektroautos, zurückzugeben, den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen und etwaige erhaltene Prämien sogar zu behalten. Diese fehlerhafte Belehrung liegt daher bei Tesla vor, und die fehlende Angabe einer Telefonnummer könnte ein entscheidendes Argument darstellen den Tesla zurück zu geben.
Sie können uns direkt kontaktieren, um einen persönlichen oder auch einen Telefon-Termin zu vereinbaren oder uns sonstige Fragen zu stellen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme – telefonisch oder per E-Mail an info@steinbock-partner.de. Außerdem bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Rückrufservice.
Eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten Sie über nachfolgenden Link: https://dima.steinbock-partner.de/tesla-widerruf
Nach unseren Erkenntnissen waren bei etwa 75.000 verkauften Tesla im Zeitraum zwischen dem 28.05.2022 und April 2023 die Widerrufsbelehrungen falsch, da in ihnen keine Telefonnummer angegeben war. Laut den Gestaltungshinweisen zur Widerrufsbelehrung im Anhang I der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) sowie deren Umsetzung in Deutschland wäre seit dem 28.05.2022 in der Widerrufsbelehrung verpflichtend die Telefonnummer anzugeben gewesen. Aber auch schon vor dem 28.05.2022 war die Telefonnummer anzugeben, da Tesla den Kunden eine Telefonnummer für Kontakte beim Verkauf zur Verfügung gestellt hat. Tesla hat diese Verpflichtung bis weit in den April 2023 nicht umgesetzt. Den betroffenen Verbrauchern steht daher ein Widerrufsrecht zu.
Folgen des Widerrufs
Ein wirksamer und erfolgreicher Widerruf hat zur Folge, dass das Fahrzeug unverzüglich zurückgegeben werden kann und man seinen Kaufpreis zurückerstattet bekommt. Grundsätzlich sieht § 357a BGB für Nutzungen, welche über eine übliche Prüfung des Fahrzeugs hinausgehen, einen Wertersatz vor. Es wäre daher denkbar, dass man für die gefahrenen Kilometer sowie etwaige Schäden am Fahrzeug Wertersatz leisten muss. Aber, wenn Sie nach erfolgtem Widerruf eine bestimmte Frist einhalten, könnte es möglich sein, das Auto ohne Abzüge zurückzugeben und den Kaufpreis in voller Höhe zurückzubekommen.
Gemäß § 357 Abs. 7 Nr. 2 BGB setzt einen Wertersatz des Kunden voraus, dass eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegt. Offensichtlich war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass nur derjenige Unternehmer den Wertersatzanspruch bekommen solle, der sich letztlich korrekt und regelkonform verhält.
Die Kanzlei Steinbock und Partner sieht allerdings rechtliche Anhaltspunkte dafür, dass bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein solcher Wertersatz gerade nicht geschuldet ist und man den vollen, erstattenden Kaufpreis zurückbekommen würde. Dies ist besonders relevant, wenn man bedenkt, den hohen Kaufpreis, den Tesla-Kunden oft zahlen müssen.
In der Bundestagsdrucksache 17/12637 Seite 63 heißt es zu § 357 Abs. 7 BGB:
„Voraussetzung des Anspruchs auf Wertersatz ist, dass der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß gemäß Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB-E über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat. Die Muster-Widerrufsbelehrung enthält auch einen Hinweis auf die mögliche Haftung für den Wertverlust.“
Die Regelung entspricht der Verbraucherrechte-Richtlinie und setzt wortlautgetreu die Richtlinie um. Nach Art. 14 Abs. 2 S. 2 VRRL haftet der Verbraucher in keinem Fall für den Wertverlust, wenn er vom Unternehmer nicht gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. h VRRL über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 18. Juni 2020, 32 U 7119/19) hat auch bei einem Leasingvertrag bestätigt, dass bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung der gesamte Kaufpreis ohne Abzüge zurückerstattet werden muss.
Umweltprämie
Wir sind zuversichtlich, dass trotz des Widerrufs des Kaufvertrags, die BAFA- oder Umweltprämien in den meisten Fällen beibehalten werden können, solange die Bedingungen der Förderung eingehalten werden. Üblicherweise bedeutet dies, dass das Fahrzeug entweder sechs oder zwölf Monate auf Ihren Namen zugelassen ist. Da das Widerrufsrecht ein Jahr und 14 Tage beträgt, lässt sich der Zeitpunkt des Widerrufs in der Regel so planen, dass die Prämie behalten werden kann. Ähnliches gilt für die THG-Quote.
Es ist allerdings zu beachten, dass Tesla sich gegen den Widerruf wahrscheinlich energisch zur Wehr setzen und möglicherweise den Prozess in die Länge ziehen wird. Darüber hinaus könnte eine vorherige Probefahrt des gekauften Modells die Ansprüche gegen Tesla in Frage stellen. Für gewerbliche Käufer besteht die Möglichkeit des Widerrufs nicht, und auch bei Leasing- oder Finanzierungsverträgen könnten andere Regeln gelten. Tesla könnte zudem das Argument vorbringen, dass es sich um einen rechtsmissbräuchlichen Gebrauch des Widerrufsrechts handelt.
Es gibt bisher keine konkreten Fälle, in denen Kunden versucht haben, ein vor höchstens 12 Monaten und 14 Tagen gekauftes Auto nach Widerruf an Tesla zurückzugeben und den vollen Kaufpreis zurückzuverlangen. Sollte sich diese Möglichkeit jedoch bewahrheiten und bekannt werden, könnte sie für das Unternehmen finanziell unerfreulich sein. Kunden könnten jedoch in einigen Fällen sogar den staatlichen Umweltbonus behalten, der bis Ende 2022 bei 6000 Euro lag.
Kompetente Beratung durch erfahrenen Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Dr. Lang ist seit 2005 als Rechtsanwalt tätig und hat auf dem Gebiet Vertragswiderruf bereits mehrere hundert Fälle erfolgreich geführt. Wenn Sie daher einen Tesla gekauft haben und zurückgeben möchten, ergibt es auf jeden Fall Sinn, die Kanzlei Steinbock zu kontaktieren und sich beraten zu lassen.
Sie können uns direkt kontaktieren, um einen persönlichen oder auch einen Telefon-Termin zu vereinbaren oder uns sonstige Fragen zu stellen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme – telefonisch unter 0931 30811966 oder per E-Mail an info@steinbock-partner.de. Außerdem bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Rückrufservice.
Eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten Sie über nachfolgenden Link: https://dima.steinbock-partner.de/tesla-widerruf
Wir vertreten Widerrufsfälle im Bereich des Verbraucherschutzes im Rahmen einer Vertragsprüfung deutschlandweit. Unsere Kanzlei nutzt moderne Kommunikationsmittel, ein persönlicher Kontakt ist möglich, aber für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht notwendig.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Wie ist der Ablauf bei einem Widerruf?
Nachdem wir Ihren Auftrag erhalten haben, treten wir in Ihrem Namen von dem Kaufvertrag zurück, den Sie mit Tesla abgeschlossen haben. Wir werden Sie darüber informieren. Nachdem der Vertrag widerrufen wurde, haben Sie eine Frist von 14 Tagen, um Ihr Tesla-Fahrzeug, einschließlich aller Dokumente und Schlüssel, an Ihrem Auslieferungszentrum oder an jedem anderen Ort der Tesla Germany GmbH zurückzugeben. Sie benötigen dafür keinen vorher festgelegten Termin. Es ist ratsam, einen Zeugen für die Rückgabe mitzubringen. Wenn Tesla die Rücknahme Ihres Fahrzeugs bestätigt, sollten Sie eine Quittung anfordern. Wenn Tesla die Rückgabe ablehnt, dient Ihr Zeuge als Beweis. Sie können den Tesla weiterhin nutzen und müssen sich vor Ort nicht auf Diskussionen einlassen.
Kann jeder widerrufen?
Das Widerrufsrecht steht jedem Konsumenten zu, der seinen Tesla entweder online oder telefonisch erworben hat und dessen Übernahme des Fahrzeugs maximal vor 12 Monaten und 14 Tagen stattgefunden hat.
Kann jedes Tesla-Modell widerrufen werden?
Die Möglichkeit des Widerrufs ist nicht auf spezifische Tesla-Modelle begrenzt. Es umfasst die gesamte S3XY-Reihe, sei es das Model 3, Model Y, Model S oder Model X, vorausgesetzt, Sie haben den Kauf als Verbraucher über Fernabsatzwege, d.h. online oder telefonisch, getätigt.
Ist der Widerruf zeitlich begrenzt?
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Widerrufsrecht bis zu einem Jahr und 14 Tage nachdem Sie das Fahrzeug erhalten haben, geltend zu machen.
Wann muss der Tesla zurückgegeben werden?
Wir werden Sie benachrichtigen, sobald wir in Ihrem Namen den Widerruf eingereicht haben. Anschließend haben Sie eine Frist von zwei Wochen, um Tesla die Rückgabe des Fahrzeugs vorzuschlagen.