Tesla: Widerrufsbelehrung ist unwirksam

Update vom 20.11.2024

Mittlerweile gibt es Neuigkeiten zum Thema Tesla Widerruf. Zum einen gibt es mittlerweile Entscheidungen in denen Tesla Recht bekommen hat und die Widerrufsbelehrung als wirksam angesehen wurden. Der Bundesgerichtshof hat mitgeteilt, dass dort bereits zwei Verfahren gegen solche Urteile anhängig sind, bei denen die Widerrufsbelehrung von Tesla überprüft wird. Es handelt sich um die Verfahren VIII ZR 150/24 und VII ZR 151/24. Der Ausgang dieser Verfahren wird darüber entscheiden, ob die Widerrufe der Kaufverträge am Schluss wirksam sind oder nicht.

Im Übrigen haben andere Gerichte unseren Klagen stattgegeben. Wir verwiesen diesbezüglich insbesondere auf das Urteil des LG Landshut vom 30.10.2024, Az 15 O 862/24.

Darüber hinaus hat das OLG Stuttgart im Verfahren 6 U 57/24 darauf hingewiesen, dass es der auch von uns mit eingebrachten Argumentation folgt und davon ausgeht, dass die Widerrufsbelehrung unwirksam ist, da dem Kläger die Prüfung überlassen blieb ob er Verbraucher ist und ob der Vertrag über Fernabsatzkommunikation zu Stande kommt.

urteil tesla
Urteil vom Landgericht Landshut (Klick für gesamte PDF)

Aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung besteht aktuell die Chance, einen als Verbraucher gekauften Tesla, ein Produkt eines der führenden Hersteller von Elektroautos, zurückzugeben, den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen und etwaige erhaltene Prämien sogar zu behalten. Diese fehlerhafte Belehrung liegt daher bei Tesla vor, und die fehlende Angabe einer Telefonnummer könnte ein entscheidendes Argument darstellen den Tesla zurück zu geben.

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Das wichtigste zusammengefasst:

  1. Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen ohne Angabe einer Telefonnummer bei Tesla besteht die Möglichkeit, einen als Verbraucher gekauften Tesla zurückzugeben und den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen.
  2. Etwa 75.000 Widerrufsbelehrungen bei Tesla zwischen dem 28.05.2022 und April 2023 waren fehlerhaft. Betroffenen Verbrauchern steht daher ein Widerrufsrecht zu. Aber auch vor dem 28.05.2022 gab es Fehler in der Widerrufsbelehrung.
  3. Bei einer unwirksamen Widerrufsbelehrung kann das Fahrzeug zurückgegeben werden und es gibt gute Argumente dafür, dass der volle Kaufpreis erstattet werden muss, ohne dass Wertersatz für Nutzung oder Schäden abgezogen wird.
  4. Die Kanzlei Steinbock & Partner vertritt Verbraucher bei diesem Prozess und bietet rechtliche Beratung. Kontakt kann per E-Mail oder telefonisch aufgenommen werden. Die Kanzlei hat langjährige Erfahrungen aus tausenden von Widerrufsfällen im Bereich KFZ-Darlehen und Versicherungen.
  5. Trotz des Widerrufs des Kaufvertrags können BAFA- oder Umweltprämien in den meisten Fällen beibehalten werden, sofern die Bedingungen der Förderung eingehalten werden.

Tesla: Rücknahme, Urteile und Sachverständigengutachten bezüglich Sachmängel

Rücknahme Model Y nach Klage am LG Köln

Im Verfahren 25 O 341/23 vor dem Landgericht Köln hat Tesla nun endlich am 12.02.2024 angeboten, das Fahrzeug nach erfolgreichem Widerruf zurück zu nehmen. Zuvor waren alle unsere Aufforderungen das Fahrzeug zurück zu nehmen unbeantwortet geblieben, so dass wir am 27.11.2023 Klage erheben mussten.

LG Traunstein und LG Mannheim verurteilen Tesla auf unsere Klage hin

Zuvor hatte auf unsere Klage vom 15.12.2023 nun auch das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 09.01.2024 (Aktenzeichen: 7 O 2860/23) Tesla verurteilt einen Tesla Model Y 2022 gegen Zahlung des vollen Kaufpreises von 60.170,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zurück zu nehmen. Das Landgericht hatte die Klage auf Rückabwicklung nach Widerruf für schlüssig gehalten und Tesla im Wege eines Versäumnisurteils antragsgemäß verurteilt.

Ebenso verurteilte das LG Mannheim mit Versäumnisurteil vom 29.01.2024 (Aktenzeichen 9 O 455/23) Tesla zur Zahlung von 52.970,00 EUR nach Rücknahme eines Model 3 2021.

LG Regensburg holt Sachverständigengutachten wegen Sachmängeln ein

Das Landgericht Regensburg wiederum verfolgt einen anderen Ansatzpunkt. Es hat im Verfahren 45 O 1638/23 mit Verfügung vom 01.02.2024 angekündigt ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben. Das Fahrzeug des Klägers, ein Tesla Model Y 2022 in schwarz weist verschiedene Mängel auf:

  • es kommt gelegentlich vor, dass der Hauptbildschirm schwarz bleibt und nur bei einem Neustart hochfährt.
  • der Wagen hat regelmäßig keinen Internet Empfang, was das Navi-gieren und auch das Musikhören per Spotify in der Zeit unmöglich macht
  • es gibt unregelmäßige Phantombremsungen im Autopilotmodus, oh-ne dass ein Hindernis vorhanden war; dies ist gerade für die Hinterherfahrenden sehr gefährlich.
  • Die Scheiben bei dem Wagen quietschen beim Hoch und Runterfahren.
  • Die Scheibenwischanlage funktioniert unzufriedenstellend. So wird gewischt, wenn es nicht regnet, oder bei wenig Regen wird deutlich zu stark gewischt.
  • Die Schweinwerfer-Automatik stellt sich regelmäßig so ein, dass der Gegenverkehr geblendet wird. Auch ist das Licht eckig und bildet kein einheitliches Bild.
  • Die Reichweite des Fahrzeugs ist deutlich geringer, als die von Tesla angegebene Reichweite nach WLTP

LG Darmstadt Nutzungsentschädigung auf Basis von 800.000 km Gesamtlaufleistung

Ebenfalls aufgrund von erheblichen Sachmängeln hatte das Landgericht Darmstadt ( LG Darmstadt Urt. v. 21.2.2022 – 26 O 490/20) bereits 2022 entschieden, dass Tesla ein Fahrzeug zurücknehmen musste. Bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung verwies darauf, dass sowohl Tesla als auch Elon Musk damit werben, dass jeder Tesla 500.000 Meilen Gesamtlaufleistung hat, was in etwa 800.000 km entspricht. Das Landgericht Darmstadt legte diese 800.000 km als Gesamtlaufleistung zugrunde, sodass trotz etwa 22.232 gefahrener Kilometer nur eine Nutzungsentschädigung von 1.910,01 EUR vom zurückzuzahlenden Kaufpreis abzuziehen waren.

Tesla zur Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt

Das Landgericht Berlin hatte am 16.06.2023, Aktenzeichen 38 O 111/23 Tesla zur Rückzahlung von insgesamt 64.970 EUR nach Widerruf verurteilt. Tesla wurde am 15.09.2023 erneut zur Rücknahme eines Fahrzeugs nach Widerruf verurteilt und zwar in einem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 7 O 186/23. In beiden Fällen handelt es sich um Versäumnisurteile.

Nach unseren Erkenntnissen waren bei etwa 75.000 verkauften Tesla im Zeitraum zwischen dem 28.05.2022 und April 2023 die Widerrufsbelehrungen falsch, da in ihnen keine Telefonnummer angegeben war. Laut den Gestaltungshinweisen zur Widerrufsbelehrung im Anhang I der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) sowie deren Umsetzung in Deutschland wäre seit dem 28.05.2022 in der Widerrufsbelehrung verpflichtend die Telefonnummer anzugeben gewesen. Aber auch schon vor dem 28.05.2022 war die Telefonnummer anzugeben, da Tesla den Kunden eine Telefonnummer für Kontakte beim Verkauf zur Verfügung gestellt hat. Tesla hat diese Verpflichtung bis weit in den April 2023 nicht umgesetzt. Den betroffenen Verbrauchern steht daher ein Widerrufsrecht zu.

Folgen des Widerrufs

Ein wirksamer und erfolgreicher Widerruf hat zur Folge, dass das Fahrzeug unverzüglich zurückgegeben werden kann und man seinen Kaufpreis zurückerstattet bekommt. Grundsätzlich sieht § 357a BGB für Nutzungen, welche über eine übliche Prüfung des Fahrzeugs hinausgehen, einen Wertersatz vor. Es wäre daher denkbar, dass man für die gefahrenen Kilometer sowie etwaige Schäden am Fahrzeug Wertersatz leisten muss. Aber, wenn Sie nach erfolgtem Widerruf eine bestimmte Frist einhalten, könnte es möglich sein, das Auto ohne Abzüge zurückzugeben und den Kaufpreis in voller Höhe zurückzubekommen.

Gemäß § 357 Abs. 7 Nr. 2 BGB setzt einen Wertersatz des Kunden voraus, dass eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegt. Offensichtlich war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass nur derjenige Unternehmer den Wertersatzanspruch bekommen solle, der sich letztlich korrekt und regelkonform verhält.

Die Kanzlei Steinbock und Partner sieht allerdings rechtliche Anhaltspunkte dafür, dass bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein solcher Wertersatz gerade nicht geschuldet ist und man den vollen, erstattenden Kaufpreis zurückbekommen würde. Dies ist besonders relevant, wenn man bedenkt, den hohen Kaufpreis, den Tesla-Kunden oft zahlen müssen.

In der Bundestagsdrucksache 17/12637 Seite 63 heißt es zu § 357 Abs. 7 BGB:

„Voraussetzung des Anspruchs auf Wertersatz ist, dass der Unternehmer den Verbraucher ordnungsgemäß gemäß Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB-E über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat. Die Muster-Widerrufsbelehrung enthält auch einen Hinweis auf die mögliche Haftung für den Wertverlust.“

Die Regelung entspricht der Verbraucherrechte-Richtlinie und setzt wortlautgetreu die Richtlinie um. Nach Art. 14 Abs. 2 S. 2 VRRL haftet der Verbraucher in keinem Fall für den Wertverlust, wenn er vom Unternehmer nicht gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. h VRRL über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 18. Juni 2020, 32 U 7119/19) hat auch bei einem Leasingvertrag bestätigt, dass bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung der gesamte Kaufpreis ohne Abzüge zurückerstattet werden muss.

Umweltprämie

Wir sind zuversichtlich, dass trotz des Widerrufs des Kaufvertrags, die BAFA- oder Umweltprämien in den meisten Fällen beibehalten werden können, solange die Bedingungen der Förderung eingehalten werden. Üblicherweise bedeutet dies, dass das Fahrzeug entweder sechs oder zwölf Monate auf Ihren Namen zugelassen ist. Da das Widerrufsrecht ein Jahr und 14 Tage beträgt, lässt sich der Zeitpunkt des Widerrufs in der Regel so planen, dass die Prämie behalten werden kann. Ähnliches gilt für die THG-Quote.

Es ist allerdings zu beachten, dass Tesla sich gegen den Widerruf wahrscheinlich energisch zur Wehr setzen und möglicherweise den Prozess in die Länge ziehen wird. Darüber hinaus könnte eine vorherige Probefahrt des gekauften Modells die Ansprüche gegen Tesla in Frage stellen. Für gewerbliche Käufer besteht die Möglichkeit des Widerrufs nicht, und auch bei Leasing- oder Finanzierungsverträgen könnten andere Regeln gelten. Tesla könnte zudem das Argument vorbringen, dass es sich um einen rechtsmissbräuchlichen Gebrauch des Widerrufsrechts handelt.

Es gibt bisher keine konkreten Fälle, in denen Kunden versucht haben, ein vor höchstens 12 Monaten und 14 Tagen gekauftes Auto nach Widerruf an Tesla zurückzugeben und den vollen Kaufpreis zurückzuverlangen. Sollte sich diese Möglichkeit jedoch bewahrheiten und bekannt werden, könnte sie für das Unternehmen finanziell unerfreulich sein. Kunden könnten jedoch in einigen Fällen sogar den staatlichen Umweltbonus behalten, der bis Ende 2022 bei 6000 Euro lag.

Kompetente Beratung durch erfahrenen Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr. Lang ist seit 2005 als Rechtsanwalt tätig und hat auf dem Gebiet Vertragswiderruf bereits mehrere hundert Fälle erfolgreich geführt. Wenn Sie daher einen Tesla gekauft haben und zurückgeben möchten, ergibt es auf jeden Fall Sinn, die Kanzlei Steinbock zu kontaktieren und sich beraten zu lassen.

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Wir vertreten Widerrufsfälle im Bereich des Verbraucherschutzes im Rahmen einer Vertragsprüfung deutschlandweit. Unsere Kanzlei nutzt moderne Kommunikationsmittel, ein persönlicher Kontakt ist möglich, aber für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht notwendig.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen

Wie ist der Ablauf bei einem Widerruf?

Nachdem wir Ihren Auftrag erhalten haben, treten wir in Ihrem Namen von dem Kaufvertrag zurück, den Sie mit Tesla abgeschlossen haben. Wir werden Sie darüber informieren. Nachdem der Vertrag widerrufen wurde, haben Sie eine Frist von 14 Tagen, um Ihr Tesla-Fahrzeug, einschließlich aller Dokumente und Schlüssel, an Ihrem Auslieferungszentrum oder an jedem anderen Ort der Tesla Germany GmbH zurückzugeben. Sie benötigen dafür keinen vorher festgelegten Termin. Es ist ratsam, einen Zeugen für die Rückgabe mitzubringen. Wenn Tesla die Rücknahme Ihres Fahrzeugs bestätigt, sollten Sie eine Quittung anfordern. Wenn Tesla die Rückgabe ablehnt, dient Ihr Zeuge als Beweis. Sie können den Tesla weiterhin nutzen und müssen sich vor Ort nicht auf Diskussionen einlassen.

Kann jeder widerrufen?

Das Widerrufsrecht steht jedem Konsumenten zu, der seinen Tesla entweder online oder telefonisch erworben hat und dessen Übernahme des Fahrzeugs maximal vor 12 Monaten und 14 Tagen stattgefunden hat.

Kann jedes Tesla-Modell widerrufen werden?

Die Möglichkeit des Widerrufs ist nicht auf spezifische Tesla-Modelle begrenzt. Es umfasst die gesamte S3XY-Reihe, sei es das Model 3, Model Y, Model S oder Model X, vorausgesetzt, Sie haben den Kauf als Verbraucher über Fernabsatzwege, d.h. online oder telefonisch, getätigt.

Ist der Widerruf zeitlich begrenzt?

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Widerrufsrecht bis zu einem Jahr und 14 Tage nachdem Sie das Fahrzeug erhalten haben, geltend zu machen.

Wann muss der Tesla zurückgegeben werden?

Wir werden Sie benachrichtigen, sobald wir in Ihrem Namen den Widerruf eingereicht haben. Anschließend haben Sie eine Frist von zwei Wochen, um Tesla die Rückgabe des Fahrzeugs vorzuschlagen.

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