Unterlassungserklärungen bei Markenrechtsverletzungen

Markenrechtliche Unterlassungserklärungen spielen eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung und Verteidigung von Markenrechten. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Formulierung als auch bei der Prüfung solcher Erklärungen – kompetent, zielgerichtet und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.

Silhouettenhafte Darstellung eines nachdenklichen Mannes vor einem juristischen Dokument mit der Überschrift ‚Unterlassungserklärung‘, einem eingekreisten R für registrierte Marke und einem Richterhammer – Symbolik für markenrechtliche Auseinandersetzung

Markenrechtliche Abmahnung: Was tun?

Erhalten Sie eine markenrechtliche Abmahnung, wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Diese soll sicherstellen, dass die beanstandete Nutzung der Marke künftig unterbleibt bei Zuwiderhandlung droht eine empfindliche Vertragsstrafe.

Wir prüfen für Sie:

  • ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt
  • ob die Forderung zur Unterlassung gerechtfertigt ist
  • ob die beigefügte Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist

Denn: Oft sind die Formulierungen zu allgemein und verpflichten zu mehr, als rechtlich notwendig wäre.

Eine Übersicht aktuell kursierender Abmahnungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Unterlassung erklären – aber richtig

Sollte eine Markenrechtsverletzung tatsächlich gegeben sein, ist es in vielen Fällen sinnvoll, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese wahrt Ihre Interessen, ohne unnötige Risiken einzugehen. Wichtig ist, dass die Erklärung rechtlich wirksam ist, andernfalls droht ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.

Unser Leistungsspektrum

  • Rechtliche Prüfung der Abmahnung
  • Erstellung oder Überarbeitung einer Unterlassungserklärung
  • Verhandlungen mit der Gegenseite
  • Abwehr unberechtigter oder überzogener Forderungen

Vertragsstrafen und Folgekosten vermeiden

Eine wirksam abgegebene Unterlassungserklärung entfaltet rechtlich bindende Wirkung. Schon ein einmaliger Verstoß kann eine Vertragsstrafe in empfindlicher Höhe auslösen – mitunter auch bei nur leicht abgewandelter Verwendung der Marke.

Jetzt beraten lassen – kompetent, persönlich, flexibel

Sie möchten Ihre Marke schützen, gegen eine Markenverletzung vorgehen oder haben Fragen zum Anmeldeprozess? Unser erfahrenes Team im Markenrecht steht Ihnen mit fachlicher Expertise zur Seite – von der ersten Idee bis zur konsequenten Verteidigung Ihrer Marke.

Ob telefonisch mit Rückrufservice, per E-Mail oder im Rahmen eines persönlichen oder digitalen Beratungsgesprächs – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.

Die Abrechnung erfolgt individuell und transparent – je nach Komplexität auf Basis eines Pauschal- oder Stundenhonorars.

Einen Kurzabriss dazu, welche Vorteile eine Marke mit sich bringt, warum sie gepflegt werden sollte und welche Kosten bei der Anmeldung entstehen, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Steinbock & Partner – Ihre Kanzlei für Markenrecht.

Christian Stadler
Christian Stadler Rechtsanwalt
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