Markenanmeldung

Bei einer Marke handelt es sich um ein wertvolles Gut. Es empfiehlt sich deshalb, den eigenen „guten Namen“ bestmöglich zu schützen und zu verteidigen. Hier erfahren Sie mehr darüber, was die Vorteile einer Markenanmeldung sind. 

1. Schritt zur Markenanmeldung: Die Markenentwicklung

markenrecht markeneintragung

Zunächst gilt es, eine Marke zu entwickeln. Zu den einzelnen Markenformen siehe hier. Wir arbeiten eng mit Marketingunternehmen und Designbüros zusammen, die Ihnen bei der Entwicklung Ihrer Marke und Ihres Corporate Designs zur Seite stehen. Die jahrelange Erfahrung solcher „Markenschmieden“ hilft dabei, den richtigen Grundstein für Ihren Unternehmensauftritt zu legen. In diesem Stadium sollte bereits eine rechtliche Betreuung mit eingebunden werden, um Markenstrategie und -designs aufeinander abzustimmen und möglichen Eintragungshindernissen (siehe unten unter 2.) schon frühzeitig entgegenzuwirken.

2. Schritt zur Markenanmeldung: Prüfung auf absolute Schutzhindernisse

markenanmeldung

Zunächst müssen Sie Ihr Wunschzeichen auf sogenannte absolute Schutzhindernisse prüfen. Diese Prüfung nehmen auch die Markenämter vor. Besteht das Zeichen diese Prüfung nicht, wird die Markenanmeldung bereits in diesem Stadium versagt. Nach § 8 MarkenG gibt es zahlreiche Schutzhindernisse, die zu überwinden sind, darunter vor allem:

  • fehlende Unterscheidungskraft
  • beschreibende Eigenschaften
  • Täuschungseignung
  • Sittenwidrigkeit

Diese Ausgangslage liegt insbesondere dann vor, wenn Sie vor der Gründung eines Unternehmens stehen und sich einen geeigneten Firmennamen überlegen.

Aber auch etablierte Unternehmen können ein Interesse daran haben, eine (neue) Marke zur Anmeldung zu bringen – etwa dann, wenn eine neue Produktlinie auf den Markt gebracht werden soll.

Idealerweise sollten Sie sich bereits in diesem Stadium von einem im Markenrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen, um Probleme bei der späteren Markenrecherche und -anmeldung zu vermeiden. Sehr wichtig ist es, die Marke vor ihrer Anmeldung auf Schutzfähigkeit zu überprüfen.

3. Schritt zur Markenanmeldung: Die Markenrecherche

Nachdem Sie den Schritt der Markenentwicklung erfolgreich durchlaufen haben, sollte vor der eigentlichen Markenanmeldung unbedingt eine möglichst tiefgehende Markenrecherche durchgeführt werden.

Eine Markenrecherche dient der Suche nach identischen bzw. verwechslungsgeeigneten Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, die mit Ihrer geplanten Marke bzw. geschäftlichen Bezeichnung (z. B. dem Firmennamen) möglicherweise kollidieren könnten.

Hintergrund: Ältere Marken und geschäftliche Bezeichnungen haben gegenüber identischen bzw. verwechslungsgeeigneten jüngeren Kennzeichen den Vorrang.

Im Markenrecht gilt daher das Motto: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Der Inhaber einer älteren Marke oder geschäftlichen Bezeichnung kann dem Inhaber einer jüngeren Marke oder Bezeichnung die Benutzung im geschäftlichen Verkehr dauerhaft untersagen. Im schlimmsten Fall war damit der gesamte Aufwand für die Entwicklung und Positionierung der eigenen Marke oder Bezeichnung völlig umsonst: Firmenschilder, Briefbögen, Werbeprospekte etc. wären zu entfernen bzw. dürften im geschäftlichen Verkehr nicht weiterverwendet werden.

Im Kollisionsfall droht unmittelbar eine kostenträchtige markenrechtliche Abmahnung durch den Inhaber der älteren Marke oder Bezeichnung. Im Falle einer berechtigten Abmahnung wären dem Abmahnenden auch die Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Hinzukommen können eigene Anwaltskosten zur Rechtsverteidigung. Des Weiteren droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung bzw. eine spätere Hauptsacheklage.

Eine vor Anmeldung der geplanten Marke durchgeführte, umfassende Recherche kann diese Risiken erheblich verringern. Die dabei entstehenden Kosten sind im Verhältnis zu den möglichen Folgekosten im Kollisionsfall deutlich niedriger und als langfristige Investition in die eigene Marke oder Bezeichnung anzusehen.

Hinweis für Gründer:
Auch wenn Sie „nur“ eine geschäftliche Bezeichnung (z. B. einen Firmennamen) kreieren und diese später ohne Markenanmeldung im geschäftlichen Verkehr nutzen möchten, sollten Sie zuvor unbedingt eine Markenrecherche durchführen lassen, um Kollisionen mit älteren Kennzeichen zu vermeiden.

4. Schritt zur Markenanmeldung: Eintragung beim Markenamt

Sind nach der dringend zu empfehlenden Markenrecherche (s. o.) keine Kollisionslagen ersichtlich oder zu erwarten, kann Ihre Marke beim zuständigen Amt (z. B. beim Deutschen Patent- und Markenamt) zur Anmeldung gebracht werden.

Abhängig vom jeweiligen territorialen Schutzbedürfnis kommt die Anmeldung einer deutschen Marke, einer EU-Marke (Unionsmarke) oder einer internationalen Registrierung (IR-Marke) in Betracht. Gerne beraten wir Sie, welche Variante Ihren Unternehmenszielen am besten entspricht.

Die Amtsgebühren für eine Markenanmeldung sind überschaubar. So verlangt das Deutsche Patent- und Markenamt für eine Anmeldung in Papierform (inkl. drei Waren- und Dienstleistungsklassen) Amtsgebühren in Höhe von lediglich 300,00 EUR.

Erfüllt Ihre Marke nach Prüfung durch das Markenamt die gesetzlichen Voraussetzungen, wird sie im jeweiligen Markenregister eingetragen und genießt markenrechtlichen Schutz – zunächst für die gesetzlich vorgesehene Schutzdauer von 10 Jahren, welche beliebig oft verlängert werden kann.

Jetzt beraten lassen – kompetent, persönlich, flexibel

Einen Kurzabriss dazu, welche Vorteile eine Marke mit sich bringt, warum diese gepflegt werden sollte und welche Kosten bei der Anmeldung entstehen, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Sie möchten Ihre Marke schützen, gegen eine Markenverletzung vorgehen oder haben Fragen zum Anmeldeprozess? Unser erfahrenes Team im Markenrecht steht Ihnen mit fachlicher Expertise zur Seite – von der ersten Idee bis zur konsequenten Verteidigung Ihrer Marke. Ob telefonisch mit Rückrufservice, per E-Mail oder im Rahmen eines persönlichen oder digitalen Beratungsgesprächs – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Die Abrechnung erfolgt dabei individuell und transparent – je nach Komplexität auf Basis eines Pauschal- oder Stundenhonorars.

Steinbock & Partner – Ihre Kanzlei für Markenrecht.

Christian Stadler
Christian Stadler Rechtsanwalt
Kontaktieren Sie uns
Wir freuen uns Sie persönlich kennenzulernen.
info@steinbock-partner.de