GEMA-Gebühren und Inflation verteuern Weihnachtsmärkte! So titulierte die Tagesschau im Dezember. In der Tat verzichten manche Gemeinden auf Musik, weil ihnen die GEMA-Gebühren zu teuer sind.
Wie berechnen sich denn die Gebühren beim Weihnachtsmarkt?
Die GEMA hat etliche auf Veranstaltungsarten zugeschnittene Tarife. Bei Weihnachtsmärkten kommen verschiedene Tarife in Betracht, so wird unterschieden
- gibt es Livemusik
- oder nur Hintergrundmusik? Dann gilt jeweils der Tarif U-ST: „Veranstaltung im Freien“
- oder Musik von Tonträgern
Zudem kann es auf die Zahl der Besucher ankommen, jedenfalls bei der Prüfung der Angemessenheit.
Gibt es zusätzliche Nachlässe?
Ja, hier gilt es zu prüfen, ob die Gemeinden nicht als so genannte Verbandsmitglieder von einem Gesamtvertrag mit der GEMA profitieren können.So ist zum Beispiel der deutsche Städtetag Mitglied der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. Ebenso könnte eine Mitgliedschaft bei der DeHoGa passen. Es gibt insgesamt eine dreistellige (!) Zahl solcher Verbände, die mit der GEMA einen Gesamtvertrag geschlossen haben.
Gibt es Möglichkeiten, die Gebühren im konkreten Einzelfall zu beeinflussen?
Ja, auch das ist möglich. Ganz wichtig und ein großer Hebel ist die Eingrenzung der Veranstaltungsfläche. Die Verwertungsgesellschaft macht es sich relativ einfach und misst die Flächen über zum Beispiel planimeter oder google maps. Nach unseren Erfahrungen kann es sich lohnen, hier gegenzuprüfen.
Daneben wäre möglich, das Programm an einzelnen Tagen zu variieren.
Gibt es auch gema-freie Weihnachtsmusik?
Ja. Durchaus auch bekannte Lieder, etwa Jingle Bells. Hier ist der Urheber schon vor langer Zeit verstorben, die Frist für den Urheberrechtsschutz ist abgelaufen, seine Werke können daher inzwischen von jedem gespielt werden. Auch „We wish you y merry christmas“ ist aus dem 16. Jahrhundert (Wikipedia) und entsprechend so genannte gemeinfreie Musik. Entscheidend ist, ob der Urheber mehr als 70 Jahre tot ist. Es gibt auch lizenzfreie Weihnachtssongs, mehr zu gema-freier Musik haben wir hier zusammengefasst.
Aber Vorsicht, alle modernen Weihnachtslieder, etwa Last Christmas von Wham! o.ä. sind geschützt, werden solche Stücke gespielt, braucht es entsprechend eine Anmeldung. Dasselbe gilt für moderne Fassungen der traditionellen Weihnachtslieder.
Die Volkslieder sind in der Regel gema-frei. Dagegen erhalten Sie keine oder fast keine Lieder, die man aus den Charts kennt.
Für weitere Fragen zum Thema GEMA gelangen Sie hier zu unserem GEMA A-Z.
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