Wie läuft die Vaterschaftsfeststellung ab?
Die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung muss zunächst beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Sie kommt nur dann in Betracht, wenn keine (rechtliche) Vaterschaftsbeziehung des Kindes zu einem anderen Mann besteht. Ein Kind kann nämlich rechtlich nicht zwei Väter gleichzeitig haben. Soweit noch eine anderweitige Vaterschaft rechtswirksam besteht, muss diese zunächst angefochten werden. Eine Frist für den Antrag auf Vaterschaftsfeststellung gibt es grundsätzlich nicht. Allerdings ist die Feststellung der Vaterschaft dann ausgeschlossen, wenn bereits eine (rechtliche) Vaterschaft eines anderen Mannes besteht, die nicht mehr angefochten werden kann.
Für die gerichtliche Feststellung der biologischen Vaterschaft wird im Verfahren in der Regel ein Vaterschaftstest erforderlich sein. Dafür hat der mögliche Vater gegen das Kind und umgekehrt auch das Kind gegen den (potenziellen) Vater einen Anspruch darauf, die notwendigen Maßnahmen für die DNA-Untersuchung zu dulden. Lautet das Ergebnis des Vaterschaftstests, dass eine biologische Verwandtschaft besteht, stellt das Familiengericht die Vaterschaft durch Beschluss fest.
Kann ich auch schon vor der Vaterschaftsanfechtung einen Vaterschaftstest machen lassen?
Ein Vaterschaftstest per DNA-Untersuchung kann Gewissheit darüber bringen, ob eine biologische Vater-Kind-Beziehung tatsächlich besteht. Der Test dient der Ermittlung der genetischen Abstammung. Es ist verständlich, dass die Beteiligten vor der Einleitung eines Verfahrens vor dem Familiengericht erfahren wollen, wie der Vaterschaftstest ausfällt. Selbstverständlich kann auch vor dem Beginn Verfahrens zur Vaterschaftsfeststellung bereits ein Vaterschaftstest durchgeführt werden. Dafür bedarf der Vater jedoch der Zustimmung des Kindes bzw. der Mutter, wenn das Kind noch zu klein ist. Umgekehrt kann das Kind auch die Zustimmung des Vaters zu einem Vaterschaftstest verlangen. Wird die Zustimmung verweigert, so kann diese in der Regel durch das Familiengericht ersetzt werden, wenn dadurch nicht das Kindeswohl erheblich gefährdet wird. Heimliche Vaterschaftstests sind aber jedenfalls nicht erlaubt und mit Bußgeldern bis zu 5000 Euro bedroht. Insbesondere sind diese auch nutzlos für ein nachfolgendes Gerichtsverfahren, da heimliche Tests dort nicht anerkannt werden.
Welche Rechtsfolgen ergeben sich aus der Vaterschaftsfeststellung?
Rechtlich wird durch die Vaterschaftsfeststellung eine Verwandtschaftsbeziehung zwischen Vater und Kind hergestellt. Diese hat einige Auswirkungen: Zunächst schulden sich Verwandte in gerader Linie Unterhalt. In der Regel hat das Kind also einen Anspruch auf Kindesunterhalt gegen seinen Vater. Außerdem steht dem Kind ein gesetzliches Erbrecht zu. Wird es enterbt, hat es beim Tod des Vaters einen Anspruch auf den Pflichtteil. Zudem sind die Eltern eines Kindes dessen gesetzliche Vertreter, solange es minderjährig ist und haben grundsätzlich ein Umgangs- und Sorgerecht. Die Verwandtschaft kann im Zivil- und Strafprozess zu einem Zeugnisverweigerungsrecht führen.
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