Berufunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – München

Es ist eine frustrierende Situation: Sie zahlen jahrelang große Summen in Ihre Versicherung ein und im Schadensfall erhalten Sie keine Zahlungen, weil der Versicherer den Leistungsanspruch nicht anerkennt. Unsere Klientinnen und Klienten in München und Umgebung kommen in Bezug auf verweigerte Versicherungsleistungen besonders häufig mit einem bestimmten Anliegen auf uns zu: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Wenn der BU-Antrag abgelehnt wird, ist schnelle Unterstützung gefragt: Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Berufsunfähigkeit und intensivem Know-how hinsichtlich Berufsunfähigkeitsversicherungen ist Dr. Alexander Lang in München Ihr Ansprechpartner, wenn Ihre BU nicht zahlt.

Ihr Rechtsanwalt in München mit Interessenschwerpunkt Berufsunfähigkeit

Dr. Alexander Lang ist mit seiner jahrelangen Expertise als Fachanwalt für Medizinrecht Ihr Spezialist für Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung und damit genau der Richtige, um Sie als Rechtsanwalt in München und deutschlandweit zu unterstützen, Ihre Interessen und vor allem Ihre Rechte gegen die scheinbar übermächtigen Versicherungsanbieter durchzusetzen – bei jedem Anliegen:

  • Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sind berufstätig und gehen davon aus, dass Sie berufsunfähig sind? Wir unterstützen Sie auch dabei, Ihren BU-Antrag korrekt zu stellen und Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen.
  • Sie haben die Rente bereits beantragt und die Versicherung lehnt ab, weil angeblich keine Berufsunfähigkeit vorliegt?
  • Sie haben die Rente bereits beantragt und die Versicherung hat eine Anfechtung bzw. einen Rücktritt erklärt, weil angeblich eine vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung vorliegt?
  • Ihre Rente wurde bereits bewilligt und die Versicherung teilt nun mit, dass sie zukünftig nicht mehr zahlen möchte?

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Dr. Lang mit Ihrem Anliegen unter bu@steinbock-partner.de, telefonisch unter 089 9042 1350 oder nutzen Sie unser Kontaktformular:

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Ich benötige Unterstützung, die Berufsunfähigkeitsversicherung
erkennt die BU nicht anhat Anfechtung/Rücktritt erklärtverzögert die Angelegenheit immer weiterwill ihre Zahlungen einstellenhat mir einen langen Fragebogen geschickt

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Berufsunfähigkeitsversicherung erklärt Rücktritt? Ihr Rechtsanwalt in München macht sich für Ihre Rechte stark

Keine Seltenheit: Nach einem BU-Antrag reagiert die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur mit einer Ablehnung, sondern spricht eine Anfechtung oder ihren Rücktritt vom Vertrag aus. Ist das zulässig? Welche Rechte haben Sie und wie können Sie Ihre Ansprüche geltend machen? In München ist Rechtsanwalt Dr. Lang mit Interessenschwerpunkt Berufsunfähigkeit mit diesen Fragen vertraut und kennt die Vorgehensweisen der Versicherer. Unser Anliegen ist es, dafür zu sorgen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen – auch, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt wurde.

Das Wichtigste zur Berufsunfähigkeit auf einen Blick:

In Deutschland scheidet etwa jeder vierte Erwerbstätige krankheits- bzw. unfallbedingt vor Erreichen des Rentenalters aus dem aktiven Berufsleben aus. Neben Faktoren wie Herzkrankheiten, orthopädischen Erkrankungen, Unfällen oder Krebs sind es in den letzten Jahren vor allem psychische und psychosomatische Erkrankungen gewesen, die zu einer Berufsunfähigkeit geführt haben.

Wer im Vorfeld eine Berufsunfähigkeitspolice abgeschlossen hat, erwartet nach jahrelanger Beitragszahlung auch eine Berufsunfähigkeitsrente. Doch anstelle einer zuverlässigen Leistungserbringung folgt oft nach Monaten der Ausflüchte und einem enormen bürokratischen Aufwand im Regelfall die Ablehnung. Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-Out wird gerne das Argument angeführt, dass die Berufsunfähigkeit angeblich unterhalb der geforderten 50-Prozent-Schwelle liege. Die Konsequenz: Die BU verweigert die Leistung.

Mit Urteil vom 22.03.2006 erkannte das Landgericht München I jedoch auch das Burn-Out-Syndrom als Ursache für eine Berufsunfähigkeit und somit als Krankheit im Sinne des Versicherungsrechts an.

BU-Antrag abgelehnt infolge Anfechtung/Rücktritt der Berufsunfähigkeitsversicherung

Zusätzlich kommt es in vielen Fällen zu einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder einem Rücktritt seitens der Berufsunfähigkeitsversicherung, weil angeblich die Anzeigepflicht verletzt wurde.

Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Berufsunfähigkeit in München klärt Dr. Alexander Lang Klientinnen und Klienten auf: Bei dem Vorwurf Anzeigepflichtverletzung handelt es sich um die Unterstellung, dass Sie absichtlich bei Vertragsabschluss fehlerhafte Informationen angegeben haben sollen. Die Beweislast für diese Anschuldigung liegt beim Versicherer und eine schriftliche Vorlage der Fragen ist zwingend vorausgesetzt. Das bloße Vorlesen genügt damit nicht, um die Berufsunfähigkeitsrente abzulehnen. Zudem muss im Falle einer lediglich fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht die verschwiegene Krankheit mit ursächlich für den Versicherungsfall gewesen sein.

Im Übrigen rechtfertigt die bloße Aussage seitens der Versicherung, Sie hätten Gesundheitsstörungen bei Antragsstellung verschwiegen, keine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Vielmehr müssten Sie bei Antragsstellung vorsätzlich Krankheiten verheimlicht haben, die Ihnen bekannt waren und diagnostiziert wurden. Sollten Sie beim Ausfüllen Ihres Antrages unklare Angaben gemacht und die Versicherung diesbezüglich keine Nachfragen angestellt haben, so bleibt der Berufsunfähigkeitsversicherung die Anfechtung verwehrt.

Ein weiterer entscheidender Vorteil kommt Ihnen zugute, wenn Sie Ihre Versicherung bei einem Versicherungsagenten abgeschlossen haben. Dieser agiert nämlich sowohl als Auge als auch Ohr der Versicherung, sodass ein etwaiges Fehlverhalten des Vermittlers der Versicherung zuzurechnen ist.

Kündigung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung und Einstellung der Leistungen? Ihr Rechtsanwalt in München unterstützt Sie

Als Fachanwalt für Medizinrecht und Rechtsanwalt für Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Kanzlei in München berät Dr. Alexander Lang auch bei Leistungseinstellung durch die Versicherung. Der Versicherer darf Sie auch nicht ohne Weiteres für „nicht mehr krank“ befinden oder sich gar darauf berufen, dass bei Leistungsbewilligung eigentlich keine Krankheit vorlag. Dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zahlt und die Leistungspflicht beendet, ist vielmehr nur dann möglich, wenn die Versicherung ein Nachprüfungsverfahren durchführt und Sie entweder genesen sind und Ihren alten Beruf wieder ausüben können oder eine neue Arbeit aufgenommen oder eine Umschulung durchgeführt haben. Sie sind im Übrigen nicht verpflichtet, an einer Umschulung teilzunehmen.

Ihre BU zahlt nicht, der BU-Antrag wurde abgelehnt und der Versicherer verweigert die Leistung? Wenden Sie sich gern an unsere Anwaltskanzlei in München und lesen Sie weitere Details zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden im Beitrag „Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht„.

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