Probetraining
Wer mit dem Gedanken spielt, Mitglied in einem Sportverein zu werden, möchte häufig zunächst einmal einen Eindruck von den anderen Mitgliedern, Trainern und Verantwortlichen gewinnen. Hierfür wird regelmäßig die Variante eines Probetrainings gewählt. Für den Verein dient dieses auch gleichzeitig als Leistungstest des interessierten Sportlers. Ein Probetraining wirft aber auch rechtliche Fragen auf, die vorab und auch bei der Durchführung berücksichtigt werden müssen.
Versicherungsschutz für Nichtmitglieder
Mitglieder eines Sportvereins sind über die sogenannte Sportversicherung, die der jeweilige Landessportbund durch einen Rahmenvertrag abschließt, während ihrer aktiven Teilnahme an sportlichen Aktivitäten im Verein versichert. Dieser Versicherungsschutz gilt jedoch nicht für lediglich interessierte Sportler, die erst noch Mitglied werden wollen.
Hierfür benötigt der Verein eine Zusatzversicherung für Nichtmitglieder. Nur dann kann auch im Rahmen eines Probetrainings der Versicherungsschutz entsprechend wie für Mitglieder gewährleistet werden. Ob eine solche besteht, sollte daher stets vor einem Probetraining abgeklärt werden. Für den Verein, der so Neumitglieder werben möchte, ist im Gegenzug der Abschluss einer Nichtmitgliederversicherung empfehlenswert.
Das bloße Bestehen einer solchen Nichtmitgliederversicherung ist aber noch keine Garantie für einen Versicherungsschutz. Dieser gilt in der Regel nur für einen Zeitraum von vier Wochen oder einen Monat. Der genaue Zeitraum bestimmt sich dabei nach dem Rahmenvertrag des Landessportbundes. Weiterhin muss eine Absicht des teilnehmenden Interessenten bestehen, Vereinsmitglied zu werden.
Wer nur spontan und einmalig vorbeikommt, ohne die Absicht eines Vereinsbeitritts zu äußern, ist auch von einer Nichtmitgliederversicherung nicht erfasst. Ebenso ist nur die aktive Teilnahme an Sportangeboten versichert. Wer also an einer geselligen Veranstaltung des Vereins oder nur als Zuschauer teilnimmt, ist ebenfalls nicht versichert.
Arbeitsrechtliche Fragen
Nachdem auch außerhalb des Profibereichs in vielen Sportvereinen Vergütungen und Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, gibt es auch immer mehr Amateursportler als Arbeitnehmer. Dies führt dazu, dass auch arbeitsrechtliche Fragestellungen bei einem Probetraining auftreten können.
Dabei ist unter anderem zu prüfen, ob ein Probetraining, das im Anschluss zu einem Vertragsverhältnis führen soll, bereits selbst einen Arbeitsvertrag darstellt. Regelmäßig dürfte das zwar noch nicht der Fall sein, doch auch ein vorgelagertes sogenanntes „Einfühlungsverhältnis“ geht mit zahlreichen beidseitigen Pflichten einher.
Ein Arbeitsverhältnis aufgrund Probetraining kann jedoch auch ohne konkrete vertragliche Vereinbarung entstehen, wenn der interessierte Sportler bereits erheblich in die Vereinsabläufe eingebunden wird und Weisungen der Verantwortlichen unterliegt. Es kommt hier nicht nur auf die getroffene Vereinbarung, sondern auch auf die tatsächliche Durchführung an.
Sollte es sich – insbesondere im Mannschaftssport – um einen Spieler handeln, der bereits bei einem anderen Verein Mitglied ist und dort in einem Vertragsverhältnis steht, ist möglicherweise auch die Zustimmung dieses Vereins einzuholen. Wenn ein „Probespieler“ auch bei Testspielen eingesetzt werden soll, wird zusätzlich regelmäßig eine Verbandsgenehmigung erforderlich, wofür auch Gebühren anfallen.
Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte
In Fragestellungen bezüglich Sportrecht und Rechtsfragen zu Probetrainings sind wir gerne mit unserem Team Sportrecht kompetent an Ihrer Seite. Unser Rechtsanwalt Nils Bergert verfügt neben seiner juristischen Ausbildung aufgrund des Sportmanagement-Studiums an der Deutschen Sporthochschule Köln über die notwendigen sportspezifischen Kenntnisse.
Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.
Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online per Video durchgeführt werden kann. Neben der bundesweiten Video- oder Telefonberatung können Sie gerne auch persönliche Beratungstermine an unseren Standorten in Würzburg und Umgebung vereinbaren. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch unter 0931 22222.