Überstunden

Überstunden und Mehrarbeit bezeichnen gearbeitete Zeit, die die eigentlich vorgesehene überschreitet. Die beiden Begriffe werden nicht immer gleich gebraucht. Meistens bezeichnen Überstunden die Arbeitszeit, die man an einem Arbeitstag mehr leistet, als es der Arbeitsvertrag eigentlich vorsieht. Mehrarbeit meint dagegen die geleisteten Stunden, die über eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgeht. Muss ein Angestellter laut Vertrag fünf Stunden am Tag arbeiten und hilft er an einem bestimmten Tag aber noch zwei Stunden länger, dann macht er keine Mehrarbeit, aber zwei Überstunden.

Wie sind Überstunden geregelt? Wann ist ein Arbeitnehmer dazu verpflichtet?

Eine gesetzliche Regelung zu Überstunden besteht nicht. Ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag keine Regelung über Überstunden getroffen, dürfen grundsätzlich auch keine angeordnet werden! Allerdings können in Verträgen oder Einzelvereinbarungen Bestimmungen vorhanden sein, die den Arbeitgeber zur Anordnung von Überstunden berechtigen.

Wenn laut Vertrag der Arbeitgeber Überstunden fordern darf, kann es unter Umständen dennoch sein, dass diese Regelung ungenau formuliert und daher unwirksam ist. Ob das auch auf Ihre Überstundenregelung zutrifft, können Sie gerne von unserem kompetenten Team im Arbeitsrecht prüfen lassen.

Aber: Auch wenn keine Regelung getroffen wurde, darf der Arbeitgeber in Notsituationen (zum Beispiel viele Krankheitsausfälle oder ein Brand) Überstunden anordnen.

Müssen Teilzeitarbeitende und Schwerbehinderte Überstunden leisten?

Arbeitnehmer in Teilzeit müssen vorher ausdrücklich zustimmen, wenn sie Überstunden absolvieren sollen. Alles andere liefe dem Sinn von Teilzeitarbeit als Beschäftigung mit einem geringeren Zeitaufwand zuwider, wenn die Arbeitnehmer letztendlich dennoch mehr Stunden arbeiten müssen, als sie eigentlich wollen. Ohne vorherige Einwilligung müssen sie deswegen keine Überstunden leisten.

Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte haben hingegen die Wahl: Sie können sich von der Verpflichtung, Überstunden ableisten zu müssen, befreien lassen. Ohne diese Freistellung kann der Arbeitgeber jedoch Überstunden verlangen.

Und wie sieht es bei Schwangeren und Jugendlichen aus?

Schwangere und noch Stillende unter keinen Umständen! Und Jugendliche nur in Notsituationen. Eine solche Notsituation liegt zum Beispiel vor, wenn eine andere wichtige Arbeitskraft ausfällt und kein anderweitiger Ersatz für diese gefunden werden kann.

Müssen Überstunden entlohnt werden?

Mangels Regelung im Gesetz zu dieser Frage kommt es hierbei auf die Vereinbarungen aus Tarif- und Arbeitsverträgen an. Ist darin nichts über eine Bezahlung geregelt, dann ist zu unterscheiden:

Liegt das Einkommen des Arbeitnehmers über der Beitragsbemessungsgrenze (ca. 80.000-85.000 €) oder ist er Prokurist, Geschäftsführer oder leitender Angestellter, dann kann er keine Bezahlung für Überstunden verlangen. Andere Arbeitnehmer können hingegen regelmäßig eine Entlohnung für die zusätzlich geleisteten Stunden erwarten. Dabei erhält der Arbeitnehmer grundsätzlich auch seinen normalen Stundenlohn pro Überstunde. Bei einem monatlichen Festgehalt hilft diese Formel bei der Berechnung des Stundenlohns: Monatsge­halt x 3 / 13 / Anzahl der Wochenarbeitsstunden.

Gerade in Tarifverträgen ist häufig auch ein Zuschlag geregelt. Der Arbeitnehmer erhält dann sogar einen höheren Stundenlohn für jede zusätzlich geleistete Stunde. Das ist aber nur der Fall, wenn eine entsprechende Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag vorliegt (zum Beispiel im öffentlichen Dienst). Ansonsten hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen Zuschlag.

Ist auch ein Freizeitausgleich statt Bezahlung möglich?

Steht im Arbeits- oder Tarifvertrag keine eindeutige Regelung, darf man üblicherweise mit der Bezahlung rechnen, sofern die Arbeitsleistung üblicherweise nur gegen Vergütung erwartet werden kann. Eine andere Vereinbarung kann aber natürlich getroffen werden. Kommen die Vertragsparteien so zusammen, dass Überstunden durch Freizeit abgegolten werden, ist dies absolut in Ordnung. Vorteil davon: Die Arbeitsleistung ist nicht notwendig, Geld erhält man in der Zeit trotzdem. Ein Beispiel für eine solche Regelung ist, wenn der Arbeitgeber es sich vertraglich vorbehalten hat, einen Überstundenabbau durchzuführen.

Welche Klauseln sind unwirksam?

Ob eine Klausel wirksam ist oder nicht, entscheiden Arbeitsgerichte. Allgemeine Aussagen lassen sich nur schwer treffen, weil eine Formulierung, die nur gering abgeändert wird, schon ganz anders zu bewerten sein könnte.

Unwirksam ist eine Klausel, nach der „alle möglichen Überstunden bereits mit dem Gehalt abgegolten“ sind. Dies ist dem Arbeitnehmer nicht zumutbar. Unter Umständen muss er dann jeden Tag zwei Stunden mehr arbeiten, ohne dafür mehr Gehalt zu bekommen.

Zulässig wäre etwa eine Vereinbarung, nach der bis zu drei Überstunden pro Woche oder zehn Überstunden pro Monat nicht gesondert entlohnt werden, darüber hinausgehende Stunden aber schon.

Allgemein lässt sich zusammenfassen, dass Klauseln eindeutig und verhältnismäßig sein müssen. Arbeitnehmer dürfen nicht unzulässig benachteiligt werden.

Wie weist man Überstunden am besten nach?

Um Überstunden beweisen zu können, sollten Arbeitnehmer diese stets schriftlich vermerken.

Dabei sollten folgende Punkte nicht fehlen:

  • Datum, Uhrzeit Beginn und Ende
  • Arbeitsort
  • Geleistete Tätigkeit und Grund, wieso Überstunden notwendig wurden
  • Zeugen, die die Überstunden bestätigen können (andere Arbeitnehmer)

Wichtig: Häufig scheitern Klagen von Arbeitnehmern an der Beweislast. Die ehemaligen Arbeitnehmer möchten vor Gericht nicht als Zeugen aussagen oder können sich „nicht mehr erinnern“. Sie arbeiten ja für den verklagten Arbeitgeber. Eigene Notizen des Arbeitnehmers wiederum sind nicht brauchbar als Beweis.

Zwar gibt es inzwischen eine Pflicht der EU-Staaten, für eine objektive Arbeitszeitdokumentation zu sorgen. Dies erleichtert Arbeitnehmern bei Lohnklagen allerdings nicht den Nachweis von Überstunden, so das BAG, Urteil vom 04.05.2022, 5 AZR 359/21.

Gibt es Ausschlussfristen für den Anspruch? Was geschieht mit noch nicht ausgeglichenen Überstunden nach einer Kündigung?

Tarif- und Arbeitsverträge enthalten häufig Regelungen, nach denen alle Ansprüche innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden müssen. Kürzer als drei Monate darf diese Frist aber nicht sein!

Überstunden sollten daher möglichst zeitnah, also auf jeden Fall vor Ablauf dieser Frist beim Arbeitgeber gemeldet werden mit Bitte um entsprechenden Zusatzlohn.

Bei einer Kündigung muss der Arbeitgeber die Überstunden spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezahlen. Allerdings sollte man als Arbeitnehmer dabei prüfen, ob man dadurch nicht auf einmal zu viel verdient und dadurch möglicherweise steuerliche Nachteile erleidet.

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Rechtsanwaeltin Kathrin Klein
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