Organisation Transparenzregister e. V. – Hilfsangebot oder unnötig?

In letzter Zeit häufen sich bei unseren Unternehmensmandanten Anfragen der Organisation Transparenzregister e. V. Diese übermitteln Personen- und Kapitalgesellschaften nach der letzten Änderung des Geldwäschegesetztes (GWG) mehrfach Aufforderungen, sich über die Seite www.Transparenzregister.de in das Transparenzregister eintragen zu lassen.

In letzter Zeit häufen sich bei unseren Unternehmensmandanten Anfragen der Organisation Transparenzregister e. V. Diese übermitteln Personen- und Kapitalgesellschaften nach der letzten Änderung des Geldwäschegesetztes (GWG) mehrfach Aufforderungen, sich über die Seite www.Transparenzregister.de in das Transparenzregister eintragen zu lassen.

Bereits die Aufmachung dieser Meldungen weckt dabei erhebliche Zweifel an der Korrektheit der entsprechenden Aufforderung.

Aber was hat es mit der Nachricht auf sich? Muss sie beachtet werden oder kann sie im Spamordner bleiben?

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist tatsächlich eine offizielle Plattform der BRD für Daten zur wirtschaftlichen Berechtigung an Gesellschaften. Nach den aktuellen Bestimmungen des GWG müssen insbesondere Personen- und Kapitalgesellschaften Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten einholen, aufbewahren, auf dem aktuellen Stand zu halten und dem Transparenzregister unverzüglich mitteilen (§ 20 I 1 GWG).

Erfolgt dies nicht, kann bei fahrlässigem Unterlassen eine Geldbuße von bis zu 100.000,00 EUR drohen (§ 56 I Nr. 55 GWG). Im Falle vorsätzlicher Begehung kann die Strafe sogar bis zu 150.000,00 EUR betragen.

Worin liegt der Kniff?

Diese rechtliche Ausgangslage macht sich die Organisation Transparenzregister e. V. zunutze, um entsprechende Verpflichtungen zu vermitteln.

Dabei verschweigt die Organisation, dass die meisten Unternehmen dieser Verpflichtung durch anderweitige Eintragungen bereits nachkommen. Hierzu zählen nach dem Gesetz neben dem Handelsregister auch das Partnerschaftsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister und das Unternehmensregister.

Das Transparenzregister ist nämlich nicht als primäre Quelle für die genannten Eintragungen gedacht. Es handelt sich vielmehr um ein Auffangregister, welches lediglich diejenigen Gesellschaften beinhalten soll, die nicht in einem der oben genannten Register eingetragen sind.

Was ist also die Rechtsfolge?

Wir können Ihnen also die erste Sorge nehmen: Sind Sie in einem der oben genannten Register gemeldet, ist keine weitere Tätigkeit von Ihnen zu verlangen. Die Nachricht der Organisation Transparenzregister e. V. kann somit getrost gelöscht werden.

Ich bin nicht eingetragen. Was tue ich mit der Nachricht?

Auch in diesem Fall können Sie die Nachricht gerne entsorgen. Obwohl die Organisation Transparenzregister e. V. zunächst seriös aussieht (sieht man mal von der Aufmachung der entsprechenden Nachrichten ab), handelt es sich keineswegs um eine offizielle Organisation.

Die offizielle Seite des Transparenzregisters lautet www.transparenzregister.de. Auch hier ist man bereits auf die Nachahmer gestoßen und informiert darüber, dass entsprechende Angebote Dritter nicht der offiziellen Anmeldung entsprechen. Diese ist beim Transparenzregister übrigens kostenfrei.

Sollten Sie also entsprechende Nachrichten erhalten, können Sie diese sofort entsorgen. Wenn überhaupt ist eine Anmeldung beim Transparenzregister selbst erforderlich. Zur Anmeldung können Sie sämtliche Informationen der genannten Webseite www.transparenzregister.de entnehmen.

Kontaktieren Sie uns
Wir freuen uns Sie persönlich kennenzulernen.
info@steinbock-partner.de