Wir prüfen zunächst, ob die Abmahnung berechtigt ist und wenn ja, in welchem Umfang. Häufig zeigt sich, dass Abmahnungen überzogen oder unberechtigt sind, etwa weil die Marke des Abmahnenden nicht schutzfähig ist oder gar eine Rechtsmissbräuchlichkeit vorliegt. Auch die mitgeforderten Unterlassungserklärungen sind meist einseitig formuliert und mit erheblichen Nachteilen verbunden.
Unser Ziel ist es, Ihre Rechtsposition klar zu definieren und proaktiv zu vertreten. Je nach Falllage passen wir die Unterlassungserklärung an, lehnen unberechtigte Forderungen ab oder schlagen sachgerechte Lösungen vor stets mit Blick auf wirtschaftliche Effizienz und rechtliche Sicherheit.
Dabei behalten wir auch mögliche Gegenansprüche, etwa auf Schadensersatz oder negative Feststellung, im Blick. So machen wir aus der Abwehr eine aktive Verteidigung.
Markenrechtliche Abmahnung erhalten? Jetzt beraten lassen – kompetent, persönlich, flexibel
Sie möchten Ihre Marke schützen, gegen eine Markenverletzung vorgehen oder haben Fragen zum Anmeldeprozess? Unser erfahrenes Team im Markenrecht steht Ihnen mit fachlicher Expertise zur Seite – von der ersten Idee bis zur konsequenten Verteidigung Ihrer Marke.
Ob telefonisch mit Rückrufservice, per E-Mail oder im Rahmen eines persönlichen oder digitalen Beratungsgesprächs – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.
Die Abrechnung erfolgt individuell und transparent – je nach Komplexität auf Basis eines Pauschal- oder Stundenhonorars.
Einen Kurzabriss dazu, welche Vorteile eine Marke mit sich bringt, warum sie gepflegt werden sollte und welche Kosten bei der Anmeldung entstehen, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Steinbock & Partner – Ihre Kanzlei für Markenrecht.