- das Urteil des BGH binde nur die Parteien des Prozesses (eine Selbstverständlichkeit!)
- da es sich nur um ein Anerkenntnis Urteil handelt, entfaltet dieses keine Bindungskraft (warum wohl anerkannt wurde…)
- das Urteil ist für unsere Versicherung gar nicht einschlägig, betroffen war nur eine Rentenversicherung eines Konkurrenzunternehmens (wesentlich ist die Klausel, nicht die Art der Versicherung)
Es werden daher hier für die rechtsschutzversicherten Mandanten Klagen eingereicht. Sobald dann erstinstanzliche Urteile vorliegen, die den Klagen statt geben, wird für die nicht rechtsschutzversicherten Mandanten ebenfalls geklagt. Sofern Sie ebenfalls betroffen sein sollten, lassen Sie sich von uns beraten.
Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.
Nils Bergert
Elisa Härder
Ines Heck
Manuel Hemm
Ingo Hochheim
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Kathrin Klein
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