Schadensersatz in voller Höhe durch Landgericht Würzburg
Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang erhob daher im Namen des Geschädigten Klage am Landgericht Würzburg. Im Laufe des Verfahrens, welches mit Aktenzeichen 22 O 1618/10 geführt wurde, stellte sich heraus, dass die Anleger nicht ordnungsgemäß nach ihren Anlagezielen gefragt wurden. Weiterhin ergab die Beweisaufnahme, dass Ihnen hier Anlagen verkauft worden sind, die für die persönlichen Verhältnisse viel zu riskant waren. Wären die Geschädigten über die Risiken aufgeklärt worden, hätten sie diese Art von Kapitalanlagen nie gezeichnet. Das Gericht verurteilte die VR-Bank dann auch zur Zahlung von Schadensersatz in vollem Umfang, inklusive Zinsen und Rechtsanwaltsgebühren. Auch Herr Sander, ein weiterer Betroffener aus der Region, bekam durch das Landgericht Würzburg in vollem Umfang Schadensersatz zugesprochen.
Bayern 3 berichtet
Bayern 3 hat nun am 10.08.2011 in der Abendschau um 18 Uhr unter dem Titel „Ende gut – Alles gut!“ über die Angelegenheit berichtet.
Unser Rat an alle Betroffenen Kapitalanleger
Wir raten allen Betroffenen die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen. Wer von seiner Bank Anlagen vermittelt bekam, die Verluste erwirtschaftet haben und über dieses Risiko nicht aufgeklärt wurde, sollte einen spezialisierten Anwalt aufsuchen und seine Rechte geltend machen.
Dr. Alexander Lang, Kanzlei Steinbock & Partner