Ihr Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Warum wir?

Das Gesellschaftsrecht in seiner gesamten Bandbreite stellt einen Schwerpunkt der Tätigkeit in der Kanzlei Steinbock & Partner mbB dar. Es wird von Rechtsanwalt und Fachanwalt im Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Alexander Lang seit dessen Eintritt in die Kanzlei betreut.  Seit einigen Jahren wird er dabei von Rechtsanwalt Manuel Hemm unterstützt, der sich schwerpunktmäßig mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht sowie wirtschaftsstrafrechtlichen Aspekten befasst.

Unsere Rechtsanwälte haben hierbei auch innerhalb des Gesellschaftsrecht Ihre jeweiligen Schwerpunkte auf unterschiedliche Bereiche des Gesellschaftsrecht gelegt, um Sie in diesem komplexen Rechtsgebiet effektiv und zielführend beraten zu können

Das Gesellschaftsrecht wird in vielen Bereichen von anderen Spezialmaterien, wie dem Arbeits-, Straf- oder Steuerrecht aber auch wirtschaftlichen Fragen, flankiert. Eine professionelle Beratung setzt daher umfassende Kenntnisse auch über den Tellerrand des Gesellschaftsrechts hinaus voraus.

Die Kanzlei Steinbock & Partner mbB ist hier breit aufgestellt und verfügt neben den Spezialisten im Gesellschaftsrecht auch über eine arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und strafrechtliche Abteilung, mit denen im Bedarfsfall intensiv zusammen gearbeitet wird.

Im Bedarfsfall steht Ihnen bei uns damit ein breit aufgestelltes Team zur Verfügung, um die für Sie besten Ergebnisse erzielen zu können.

Welche Bereiche decken wir ab?

Die Tätigkeit in einem Unternehmen oder einer Gesellschaft birgt neben Chancen eine Vielzahl von Risiken, rechtlichen Fallstricken und Haftungsfallen, deren sich auch erfahrene Unternehmer und Geschäftsführer häufig nicht bewusst sind. Dies gilt unabhängig von der Gesellschaftsform, etwa bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG).

Es gilt daher frühzeitig und laufend die richtigen Weichen zu stellen und potentiellen Konflikten vorzubeugen, damit die Gesellschaft erfolgreich sein kann und Sie sich auf das Kerngeschäft konzentrieren können.

Wir führen Sie durch das Dickicht gesetzlicher Vorschriften und begleiten Sie von der Gründung oder dem Erwerb eines Unternehmens bis zu dessen Veräußerung oder der Auflösung.  Auch im Falle von Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder Vertragspartnern sowie bei Unternehmenszusammenschlüssen stehen wir Ihnen zu Seite. Daneben umfasst unser Portfolio auch die rechtliche Beratung von Geschäftsführern, einschließlich der Geschäftsführerhaftung. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für allgemeine gesellschaftsrechtliche Fragen im laufenden Betrieb zur Verfügung.

Gesellschaftsrecht

Betreuung von Gesellschaftern und Geschäftsführern

Suchen Sie einen Anwalt, der Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH im Gesellschaftsrecht berät, unterstützt und vertritt? Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern von Unternehmen können diese bis hin zur Existenzfrage lähmen.

Weiterlesen…

Gesellschaftsrecht

Liquidation und Löschung einer GmbH

Bevor eine bestehende GmbH im Handelsregister gelöscht werden kann, müssen zahlreiche gesetzlich vorgegebene Formalien beachtet werden. Das Ausscheiden der GmbH aus dem Rechtsverkehr vollzieht sich regelmäßig in drei Stufen.

Weiterlesen…

Gesellschaftsrecht

Unternehmensnachfolge

Der Aufbau und die Gründung eines Unternehmens ist eine schwierige Aufgabe die Sie durch enormen Einsatz, persönliche Fähigkeiten und der Planung der einzelnen Schritte verwirklicht haben.

Weiterlesen…

Fachbegriffe vom Anwalt erklärt, Gesellschaftsrecht von A – Z

Unser Ziel ist nicht, Wikipedia zu ersetzen. Sondern wir möchten unseren Mandanten wie auch Lesern die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes kennen zu lernen. Aus diesem Grund schreiben wir auch mit möglichst wenigen Fachbegriffen, sondern bemühen uns um klare, verständliche Sprache. Eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall kann dies aber ebenfalls nicht ersetzen, die Erläuterungen haben insofern auch nicht den Anspruch, jeden seltenen Sonderfall mit abzudecken.