Namensrecht – Vor- oder Nachname ändern

Der Name dient zur Identifizierung einer Person. In Deutschland besteht er aus Vor- und Nachnamen. Wie der Name gestaltet werden darf und wann er geändert werden kann, regelt das deutsche Namensrecht. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben.

Welche Vorgaben gelten für den Vornamen meines Kindes?

Grundsätzlich können die Eltern den Vornamen ihres Kindes innerhalb eines Monats nach der Geburt des Kindes frei wählen. Der Vorname muss sich jedoch innerhalb der Richtlinien bewegen, die im Laufe der Zeit von Behörden und Rechtsprechung entwickelt wurden. Diese werden vom zuständigen Standesamt vor der enggültigen Vergabe des Namens an das Kind geprüft. So muss der Name als Vorname erkennbar sein und darf dem Kindeswohl nicht schaden. Auch Titel wie „Prinzessin“ oder „Baron“ dürfen im Vornamen nicht vorkommen. Verstößt der Vorname gegen diese Vorgaben, kann die zuständige Behörde die Vergabe des Namens an das Kind verbieten. Die Eltern müssen sich dann einen neuen Vornamen für das Kind ausdenken.

Dabei kann das Kind auch mehrere Vornamen tragen; eine Begrenzung der Anzahl der Vornamen gibt es grundsätzlich nicht. Bei auffallend vielen Vornamen kann im Einzelfall eine Begrenzung im Sinne des Kindeswohls angezeigt sein. Hat das Kind mehrere Vornamen, kann es im Laufe seines Lebens zwischen den verschiedenen Namen als Rufnamen wechseln.

Und was gilt für den Nachnamen meines Kindes?

Haben die Eltern des Kindes einen gemeinsamen Ehenamen, so erhält das Kind bei der Geburt diesen als Nachnamen. Fallen die Nachnamen der Eltern auseinander, können sie bei der Geburt eines Kindes einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen, den dann beide Eltern und auch die Kinder tragen.

Will jeder Ehegatte seinen bisherigen Familiennamen behalten, können die Eltern – soweit sie ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind haben – gemeinsam entscheiden, ob das Kind entweder den Nachnamen der Mutter oder den des Vaters tragen soll. Ein Doppelname aus den Nachnamen der Eltern ist hingegen nicht möglich. Können sich die Eltern nicht einigen, welchen Nachnamen das Kind erhalten soll, entscheidet das Familiengericht darüber, welches Elternteil den Nachnamen bestimmen darf.

Kann man den Namen einfach ändern?

Grundsätzlich gilt im deutschen Namensrecht die sogenannte Namenskontinuität. Das bedeutet, dass Änderungen des Vor- und Nachnamens in der Regel nicht möglich sind. Das erfasst den Austausch des bisherigen Namens durch einen anderen Namen als auch die Veränderung des bisherigen Namens im Klangbild oder in der Schreibweise. Eine solche Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen und unter engen Voraussetzungen möglich.

Gerne prüfen unsere Rechtsanwälte für Familienrecht, ob in Ihrem Fall eine Namensänderung aus familienrechtlichen oder sonstigen Gründen in Betracht kommt. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch beim ggf. anschließenden Antrag auf Änderung Ihres Namens.

Welche Ereignisse bilden die Grundlage für eine Namensänderung?

Im Familienrecht gibt es einige Ereignisse, die auf Antrag eine Änderung von Familiennamen möglich machen. Das erfasst insbesondere die Vorgänge, die eine familienrechtliche Statusänderung zur Folge haben, wie eine Eheschließung, eine Scheidung sowie eine Adoption.

Bei einer Eheschließung kann der Nachname des Ehegatten übernommen werden oder ein Doppelname aus den beiden Nachnamen der Ehepartner gebildet werden. Auch der Nachname eines Kindes kann bei der Hochzeit seiner gemeinsamen Eltern geändert werden. Ist wie in Patchwork-Familien nur einer der Eheschließenden ein Elternteil des Kindes, benötigt dieser für die Namensänderung des Kindes die Zustimmung des anderen Elternteils. Das Kind kann dann auch den Nachnamen des Stiefelternteils annehmen.

Im Fall der Scheidung kann jeder geschiedene Ehepartner den Ehenamen fortführen oder zu seinem früheren Familiennamen zurückwechseln. Ein Wechsel des Nachnamens durch den geschiedenen Ehepartner hat jedoch grundsätzlich keinen Einfluss auf den Nachnamen seiner Kinder. Diese behalten grundsätzlich trotz der Scheidung ihren bisherigen Nachnamen. Eine Änderung ist beispielsweise aber dann möglich, wenn eines der Elternteile erneut heiratet (siehe oben).

Bei der Adoption erhält das Adoptivkind in der Regel den gemeinsamen Familiennamen der Adoptiveltern. Fallen die Nachnamen der Adoptiveltern auseinander, können die Eltern wie bei Geburt eines Kindes gemeinsam entscheiden, ob das Kind entweder den Nachnamen der Mutter oder den des Vaters tragen soll. Bei der Adoption ist es sogar ausnahmsweise möglich, den Vornamen des Kindes zu ändern, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht.

Daneben besteht die Möglichkeit der Änderung des Nachnamens des Kindes auch bei einer nachträglichen Anerkennung der Vaterschaft sowie bei einer Vaterschaftsanfechtung.

Wann kommt eine Namensänderung sonst noch in Betracht?

Unabhängig von konkreten Ereignissen im familiären Bereich kann eine Namensänderung ausnahmsweise auch dann in Betracht kommen, wenn diese durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt ist. Man spricht dann von einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung. Diese muss von dem Betroffenen bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn das Interesse des Antragsstellers an der Namensänderung so groß ist, dass schutzwürdige Interessen Dritter und das öffentliche Interesse an der sozialen Ordnungsfunktion des Namens zurücktreten müssen. Das Interesse des Betroffenen muss also die übrigen beteiligten Interessen überwiegen.

Nach diesen Grundsätzen kommt eine Namensänderung von Vor- und/oder Nachnamen insbesondere dann in Betracht, wenn der ganze Name oder ein Teil davon lächerlich oder anstößig ist und der Betroffene sehr darunter leidet. Das gleiche gilt für Namen, die in ihrer Aussprache oder Schreibweise in Deutschland besondere Schwierigkeiten bereiten. Insbesondere ausländische Namen können daher bei der Einbürgerung angepasst werden. Eine Namensänderung kommt auch bei Familienangehörigen von namentlich bekannten Straftätern in Betracht, wenn über diese in den Medien ausführlich berichtet wurde.

Wir beraten Sie gerne, sollten Sie konkrete Fragen zum Namensrecht haben. Dafür sind unsere Rechtsanwälte für Familienrecht die richtigen Ansprechpartner. Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail. Außerdem bieten wir Ihnen einen kostenlosen Rückrufservice.

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