Kündigung vom Arbeitgeber

Gekündigt, was zuerst tun?

Nach Erhalt einer Kündigung sind für den Arbeitnehmer einige durchaus gefährliche Fristen zu beachten:

Meldung bei der Agentur für Arbeit

Wenn das Arbeitsverhältnis binnen der nächsten drei Monate laut Kündigung endet, hat sich der gekündigte Arbeitnehmer innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt zu melden. Grundsätzlich hat die Meldung persönlich zu erfolgen. Meldet sich der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig, löst dies eine Sperrzeit aus, d.h. der Arbeitnehmer erhält eine Woche kein Arbeitslosengeld.

Unverzüglich der Kündigung widersprechen, falls ein Mitarbeiter oder der Rechtsanwalt des Arbeitgebers gekündigt hat

Eine Kündigung kann zwar durch einen Vertreter, zum Beispiel den Anwalt des Arbeitgebers oder den Personalchef erfolgen. Es kann aber sein, dass der Kündigung eine Vollmacht im Original beigefügt werden muss. Liegt eine solche Originalvollmacht nicht vor, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, der Kündigung zu widersprechen. Er muss dies allerdings unverzüglich machen. Ob ein Widerspruch Sinn macht und wie viel „Honig“ aus solch einem Widerspruch gezogen werden kann, hängt sehr vom Einzelfall ab. Möglicherweise kann der Arbeitgeber die Kündigung in einwandfreier Form dann erst im neuen Monat nachholen, womit das Arbeitsverhältnis einen Monat länger dauert. Oder die fristlose Kündigung ist gleich gar nicht mehr möglich, da sie im Falle einer nochmals auszusprechenden Kündigung dann zu spät ist. Oder der Arbeitnehmer ist durch die Verzögerung länger als sechs Monate beschäftigt und kommt dadurch in den Genuss des Kündigungsschutzes.

3-Wochen-Frist für eine Klage zum Arbeitsgericht

Wenn der Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen will, hat er dafür nach § 4 KSchG eine Frist von drei Wochen zu beachten. Achtung! Die Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an dem die Kündigung im Briefkasten landet, sofern am selben Tag noch damit zu rechnen ist, dass der Briefkasten geleert wird. So etwa nicht bei einem Einwurf am späten Abend. Arbeitnehmer sollten wissen, dass der Briefkasten auch zu leeren ist, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel im Urlaub oder zur Kur ist. Wirft der Arbeitgeber während des Urlaubs oder der Kur des Arbeitnehmers eine Kündigung in dessen Briefkasten, läuft die 3-Wochen-Frist trotzdem.

Ist eine Klage nach einer Kündigung immer sinnvoll?

Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich nicht nur dann, wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses erreicht werden soll. Es geht dabei vor allem auch um einen sauberen Abschluss des Arbeitsverhältnisses und bietet die Möglichkeit, viele andere Punkte gleich mit zu regeln – die Zeit bis zum Auslaufen des Beschäftigungsverhältnisses, das Arbeitszeugnis, Firmeneigentum wie Handy oder Firmenfahrzeug, Resturlaub – und gegebenenfalls auch über eine Abfindung zu verhandeln.

Daneben kann es ratsam sein, noch während der drei Wochen Kontakt zum Arbeitgeber aufzunehmen. Vielleicht gelingt auch ohne Klage eine außergerichtliche Einigung, ein sogenannter Abwicklungsvertrag. Nicht selten möchte auch der Arbeitgeber wegen der Außenwirkung ein Gerichtsverfahren vermeiden – welches Unternehmen möchte schon gerne „gerichtsbekannt“ werden? Aber auch für den Arbeitnehmer bedeutet die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber oftmals eine emotionale Belastung.

Natürlich ist zeitlicher wie finanzieller Aufwand einzukalkulieren. Beim finanziellen Aufwand ist zu berücksichtigen, ob der Arbeitnehmer rechtsschutzversichert ist. Die Prüfung und gegebenenfalls die Einholung einer Deckungszusage übernehmen wir für unsere Mandanten als Service kostenfrei mit.

Warum enden so viele Gerichtsverfahren gerade im Arbeitsgericht mit dem „Abfindungsvergleich“? Sind das „Abfindungsanwälte“, die keine Durchsetzungskraft besitzen?

Nur in den seltensten Fällen ist eine Kündigung derart wasserdicht, dass es der Arbeitgeber auf eine Entscheidung der Gerichte ankommen lassen wird. Und auch er hat in jedem Fall den zeitlichen wie finanziellen Aufwand einzupreisen. Der Arbeitgeber möchte üblicherweise das Verfahren schnell und sicher beenden. Also wird es in den meisten Fällen auf eine Abfindung hinauslaufen.

Aus Arbeitnehmersicht verschieben sich erfahrungsgemäß im Laufe der Wochen die Interessen. Viele Arbeitnehmer haben als erste Reaktion: „Das lass ich / das kann der (Arbeitgeber) so nicht mit mir machen.“ Mit etwas Zeitablauf gibt es dann häufig einen Wechsel in der Betrachtung, der Arbeitnehmer möchte dann meist selbst nicht mehr am Arbeitsverhältnis festhalten, trifft selbst die Entscheidung, nicht mehr zum früheren Arbeitgeber zurück zu wollen. Und hat der Arbeitnehmer zum Beispiel ein Anschlussarbeitsverhältnis gefunden, wird auch er das Kapitel beim bisherigen Arbeitgeber gegen Zahlung einer Abfindung schließen wollen und sich mit neuen Energien einem neuen Arbeitgeber zuwenden.

Was kann ich hier von meinen Rechtsanwälten erwarten?

Zunächst natürlich eine belastbare Einschätzung der Prozessaussichten. Dies sehen wir aber eher als Ausgangspunkt. Von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt dürfen Sie daneben vor allem erwarten, dass er zu jeder Zeit die Ziele des Mandanten im Auge behält. Es geht nicht (nur) darum, ob die Kündigung wirksam oder die Abfindung möglichst hoch ist. Konsequenzen für das Arbeitslosengeld sind im Rahmen einer Einigung zu beachten, oder andere sozialversicherungsrechtliche Punkte wie Krankengeld, Altersrente o.ä. Natürlich beeinflussen auch steuerliche Konsequenzen das wirtschaftliche Ergebnis einer Einigung. Hier verhindern fundierte Fachkenntnisse nicht nur böse Überraschungen, sondern sie sind nicht selten positiv der Schlüssel zu überraschenden, kooperativen Lösungen.

Digitale Mandats­­annahme

Über unsere digitale Mandatsannahme können Sie Ihre Mandatsanfrage bequem online einreichen. Dies spart Ihnen Zeit und ermöglicht es uns, schnell auf Ihre Anfrage zu reagieren.

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht

In arbeitsrechtlichen Fragestellungen sind wir gerne mit unseren spezialisierten Anwälten für Arbeitsrecht kompetent an Ihrer Seite. Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.

Mandantenstimmen

Sehr gutes Ergebnis bei der Unterstützung bei einer erhaltenen Kündigung
Ich kann Frau Härder aufgrund meiner positiven Erfahrung sehr empfehlen. Sie begleitete mich im Prozess einer Kündigung seitens meines Arbeitgebers und der anschließenden Verhandlung des Aufhebungsvertrages bis zum Erhalt der Arbeitszeugnisses. Die Rechtsberatung war immer verständlich und einfühlsam. Das weitere Vorgehen wurde im Vorfeld verständlich erklärt und die verschiedenen Szenarien mit Risiken, Erfolgsaussichten und Erwartungen erklärt und haben mir sehr bei wichtigen Entscheidungen geholfen. Frau Härder war im ganzen Prozess die proaktive treibende Kraft und hat mir so immer ein gutes Gefühl der Sicherheit und Kontrolle gegeben. Die Kommunikation mit ihr war offen und freundlich, die Erreichbarkeit sehr gut. Das erzielte Ergebnis war sehr gut. 100% Empfehlung
T.A.
27.03.2024
Absolut empfehlenswert
Frau Klein und das Team haben mich in Fragen zun Arbeitsrecht hervorragend betreut. Über die die Kündigung, Verhandlungen bis hin zu einem einwandfreien Zeugnis war ich sehr zufriedeb. Absolut empfehlenswert , danke nochmal
Marc Auer
24.01.2024
Zwecks einer Kündigung aufgesucht
Ich kann die Kanzlei+ Mitarbeiter der Kanzlei Steinbock und Partner nur weiter empfehlen. Gefunden hatte ich diese im Internet. Hier steht definitiv der Mandant im Mittelpunkt und wird rundum gut vertreten. Es gibt unterschiedliche Fachbereiche mit unterschiedlichen Anwälten.Ich hatte die Kanzlei im Bereich Arbeitsrecht, zwecks einer Kündigung aufgesucht. Auf meinen Wunsch von Frau Rechtsanwältin Härder vertreten zu werden, wurde anstandslos eingegangen. Auch hier eine klare Weiterempfehlung für Frau Härder. Es wird sich immer Zeit genommen, um auf die Fragen des Mandanten einzugehen. Selbst bei Unsicherheiten und Unklarheiten hat sich Frau Rechtsanwältin Härder immer Zeit genommen. Die Angestellten sind super freundlich und sehr nett. Ich konnte zu jeder Zeit meine Anliegen äußern, es wurde alles immer klar kommuniziert und sich die Zeit genommen alles verständlich für Laien zu erklären. Weiterhin wurde mir durch die Anwältin ein gutes Arbeitszeugnis ausgestellt, welches auch mehrfach durch die Kanzlei geprüft wurde, bis es den Anforderungen entsprach. Frau Härder selbst, hat sehr viel Engagement an den Tag gelegt, um den ganzen Prozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Auch ihre ruhige und zuvorkommende und verständnisvolle Art war super angenehm, da das Thema für mich neu war. Auch beim Prozess wurde ich in allen Belangen gut, aufmerksam und sehr gut vorbereitet vertreten, sodass jedes Detail, was mir als Mandant zugute gekommen ist, genutzt werden konnte.
Ich danke Frau Härder und der Kanzlei für die angenehme Zusammenarbeit. Wobei man als Mandant selbst gar nicht soviel Arbeit hat.
Gerne suche ich die Kanzlei bei zukünftigen Anliegen wieder auf.
Noé Cunningham
07.08.2023
Kündigung in der Probezeit
Sehr hervorzuheben sind folgende Punkte:
– einfache Abwicklung per Mail und Telefonat
– ich habe mich stets gut beraten und betreut gefühlt durch Frau Härder und ihre Assistenten Herr Haus und Frau Weinlein
– Verhandlung einer außergerichtlichen Lösung
– jeder Schritt wird abgesprochen
– detailgenaue Überprüfung des Arbeitszeugnis
– ich habe mich durch die Professionalität stets sehr gut aufgehoben gefühlt
anonym
03.03.2023
Kündigung des Arbeitsverhältnisses , Auflösung des Arbeitsvertrages
Frau Härder war sehr kompetent. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt.
Ich kann Frau Härder und die Anwaltskanzlei nur weiterempfehlen.
anonym
1.2.2023
Schnelle Hilfe durch gutes Fachwissen
Wenn jemand Fragen zu seiner Kündigung hat oder im Arbeitsrecht nicht weiter weiß, ist Frau RAin Elisa Härder von der Kanzlei Steinbock und Partner, genau der richtige Ansprechpartner. Durch ihr sehr gutes Fachwissen, konnte mir schnell und zufriedenstellend geholfen werden.
Enrico Fuchs
01.12.2022
Freundliche Beratung
War sehr zufrieden, und die Anwälte sind sehr freundlich, und hören zu wenn es Probleme gibt bei den Kündigungen vom Arbeitgeber. Diese Anwälte kann ich sehr gut Empfehlen.
Thomas Reidelbach
01.10.2022
Professionelle Umsetzung
Bereits mehrfach und zu unterschiedlichsten Anlässen habe ich die Dienste der Kanzlei in Anspruch genommen und war jedesmal beeindruckt wie schnell und professionell mein Anliegen verstanden, übernommen und aktiv umgesetzt wurde.
Im aktuellen Fall wurde ich von Rechtsanwältin Elisa Härder im Bereich „Arbeitsrecht“, „Kündigung“ oder „Abwicklungsvertrag“ vertreten und bekam den zuvor geschilderten Eindruck umgehend wieder bestätigt. Frau Rechtsanwältin Elisa Härder hat den Vorgang übernommen, professionell abgearbeitet und sehr erfolgreich abgeschlossen.
Vielen Dank für den tollen Einsatz und das perfekte Ergebnis.
Matthias Reinelt
01.06.2022
Hilfe beim Thema Kündigung
Ein dickes Dankeschön möchte ich an die Anwältin Frau Elisa Härder und ihr Team schicken. Mir haben sie bei dem Thema Arbeitsrecht und Kündigung der Arbeit geholfen. Macht weiter so. 👍
Daniel Bettels
14.05.2022
Unterstützung bei meiner Kündigung
Frau Härder vielen Dank für Ihre schnelle und souveräne Unterstützung bei meiner Kündigung
Stefanie Rabenstein
30.06.2021
Erstklassige Beratung bei Kündigung
Die Beratung durch Rechtsanwälting Elisa Härder von der Kanzlei Steinbock & Partner war erstklassig und das Ergebnis des Vergleichs entsprach den Erwartungen. Sie ist eine äußerst kompetente Rechtsanwältin, die auf alle Aspekte detailliert einging und auch Fragen für mich als Nichtjuristen verständlich beantwortete.
Obwohl coronabedingt lediglich telefonische bzw. schriftliche Korrespondenz möglich war, hat Frau Härder jederzeit eine verbindliche und vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen. Vielen Dank nochmals für die professionelle Beratung und für die fairen Konditionen.
anonym
07.10.2020
Ungerechtfertigte Kündigung durch Arbeitgeber
– kompetent
– schnell
– zuverlässig

Vielen Dank für die gute Arbeit
anonym
22.03.2019
Kündigung des Arbeitgebers
– Kompetenz in allen offenen Fragen
– freundliche und offene Zusammenarbeit
– schnelle Bearbeitung mit Rückantwort
anonym
16.01.2019
Kathrin Klein
Kathrin Klein Rechtsanwältin
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