Was muss ein Arbeitnehmer überhaupt leisten?
Wichtig fürs Verständnis: Der Arbeitnehmer schuldet keinen Erfolg! Allein die Tatsache, dass der Vorgänger auf dem Arbeitsplatz das besser gemacht hat, reicht also nicht aus.
Der Arbeitnehmer muss sich bemühen.
„Der Arbeitnehmer muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann.“
BAG, 17.01.2008, 2 AZR 536/06
Wann ist ein Arbeitnehmer dann leistungsschwach?
Wenn er
a) die geschuldete Arbeitsleistung
b) dauerhaft
c) in erheblichem Maß untererfüllt
d) weil er seine persönliche Leistungsfähigkeit nicht angemessen ausschöpft.
Was ist die „geschuldete Arbeitsleistung“?
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, zu ermitteln, was der Arbeitnehmer schuldet. Dies kann sich aus dem Arbeitsvertrag, aber auch aus anderen Quellen ergeben, etwa den üblichen Merkmalen einer Tarifgruppe oder gesetzlichen Anforderungen.
Dauerhaft ist die „low performance“, wenn sie gerade nicht nur vorübergehend ist. Es könnte ja sein, dass es sich nur um eine kurze Leistungsschwäche handelt. Hier spielt vor allem die Zukunftsprognose eine erhebliche Rolle.
Und wann ist die Minderleistung „erheblich“?
„In erheblichem Maß“ ist in zwei Alternativen möglich: Entweder quantitativ oder qualitativ. Als Maßstab für eine quantitative Minderleistung gilt als grobe Orientierung ein Unterschreiten des Durchschnitts um 1/3.
Häufig tragen Arbeitgeber vor, der Arbeitnehmer, dem gekündigt werden soll, sei der Schlechteste in der Auswertung. Dem halten die Gerichte überzeugend entgegen, dass eine oder einer immer der/die Schlechteste ist – selbst unter Olympiateilnehmern. Weshalb das eben nicht zielführend ist. Es braucht zwingend eine Ermittlung des Durchschnitts, um eine quantitative Minderleistung begründen zu können.
Die zweite Alternative ist eine qualitative Minderleistung. Anders ausgedrückt: Das Arbeitsergebnis bzw. das Arbeitsresultat passt nicht. Diese liegt vor, wenn Fehler gemacht werden, die längerfristig und erheblich die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit vergleichbarer Arbeitnehmer überschreiten. Auch hier braucht es also in der Regel einen Vergleich mit anderen Beschäftigten. Bei den Fehlern gilt es konkret die Fehlerzahl, aber auch die Art und Schwere sowie die Folgen des jeweiligen Fehlers zu berücksichtigen.
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