Google haftet für falsche KI-Antworten in der Suche

Verbreitet die Google-Suche über Sie oder Ihr Unternehmen falsche Behauptungen in der neuen Funktion „Übersicht mit KI"? Das LG München I hat am 28.05.2026 entschieden, dass Google dafür unmittelbar haftet. Betroffene können Unterlassung, Löschung und unter Umständen Schadensersatz durchsetzen.

Verbreitet die Google-Suche über Sie oder Ihr Unternehmen falsche Behauptungen in der neuen Funktion „Übersicht mit KI"? Das LG München I hat am 28.05.2026 entschieden, dass Google dafür unmittelbar haftet. Betroffene können Unterlassung, Löschung und unter Umständen Schadensersatz durchsetzen.

Falsche Behauptungen durch Google AI Overviews

Google zeigt bei vielen Suchanfragen mittlerweile oberhalb der eigentlichen Suchergebnisse eine KI-generierte Zusammenfassung an. Diese „Übersicht mit KI“ (international: AI Overview) fasst Informationen aus verschiedenen Quellen zu einer einheitlichen, zusammenhängenden Antwort zusammen.

Das Problem dahinter ist, dass die KI „halluziniert“. Sie erfindet Zusammenhänge, die in den Quellen nicht existieren, oder ordnet Informationen über Dritte fälschlich Ihrem Unternehmen zu. Da die KI-Übersicht prominent ganz oben erscheint und wie eine verifizierte Auskunft von Google wirkt, ist der Reputationsschaden für Betroffene erheblich

Seriöse Unternehmen als „Betrugsmasche“ diffamiert

Zwei Münchner Verlagsunternehmen wurden bei der Google-Suche nach ihrem eigenen Firmennamen fälschlich mit Betrugsvorwürfen in Verbindung gebracht. Die KI behauptete unter anderem, die Unternehmen seien „bekannt für unseriöse Geschäftspraktiken“, beschrieb angebliche „typische Betrugsmaschen“ und gab sogar Handlungsempfehlungen für vermeintliche Opfer. In Wahrheit hatte der Algorithmus Informationen über völlig andere, tatsächlich fragwürdige Firmen mit den unbescholtenen Verlagen vermengt. Die Behauptungen fanden sich in keiner der von Google selbst als Quelle verlinkten Webseiten.

Google haftet unmittelbar

Das LG München I (Endurteil v. 28.05.2026, Az. 26 O 869/26) hat Google zur Unterlassung der falschen KI-Zusammenfassungen verurteilt – bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR je Verstoß. Das Gericht teilte mit, die KI-Übersicht ist eine eigene Äußerung von Google und keine bloße Weiterleitung fremder Inhalte. Google kann sich daher nicht auf die üblichen Haftungsprivilegien für Suchmaschinen berufen. Das Gericht begründet dies insbesondere damit, dass die KI eigenständige, in den Quellen nicht vorhandene Behauptungen aufstellt und die Informationen in einer eigenen Struktur (Einleitung, Auflistung, Handlungsempfehlung) präsentiert, die den Eindruck einer verifizierten Auskunft erweckt. Darüber hinaus stellt das Gericht fest, dass sich Google die Ergebnisse der von ihr eingesetzten KI als Anbieterin im Sinne von Art. 3 Nr. 3 KI-VO zurechnen lassen muss.

Warum die bisherigen Haftungsprivilegien hier nicht greifen

Google argumentierte im Verfahren, man sei lediglich Vermittler von Informationen Dritter und hafte erst nach Kenntnis einer offenkundigen Rechtsverletzung. Das Gericht verwarf diesen Einwand vollständig. Die bisherige BGH-Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 27.02.2018, Az. VI ZR 489/16; BGH, Urt. v. 14.05.2013, Az. VI ZR 269/12) zur eingeschränkten Haftung von Suchmaschinenbetreibern ist auf KI-generierte Zusammenfassungen nicht übertragbar. Ebenso wenig entlastet der Digital Services Act (DSA) den Suchmaschinenbetreiber, da die KI-Zusammenfassung über die bloße Durchleitung und Listung von Drittinhalten weit hinausgeht.

Ferner wies das Gericht das Argument zurück, die Nutzenden könnten die verlinkten Quellen selbst prüfen. Die KI-Übersicht ist aus sich heraus abgeschlossen verständlich und enthält keinen Hinweis auf ihre Unzuverlässigkeit. Für Nutzende besteht daher keine Veranlassung, die angezeigte Antwort zu hinterfragen.

Sind Sie betroffen? Diese Ansprüche stehen Ihnen zu

Wenn die Google-KI falsche Tatsachen über Sie oder Ihr Unternehmen verbreitet, kommen insbesondere folgende Ansprüche in Betracht:

  • Unterlassungsanspruch gegen Google auf Löschung und künftige Nichtanzeige der falschen KI-Zusammenfassung (§ 1004 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG)
  • Gegendarstellung und Richtigstellung bei nachweislich unwahren Tatsachenbehauptungen
  • Schadensersatz bei konkretem wirtschaftlichem Schaden durch die Falschdarstellung (§ 823 Abs. 1 BGB)

Das LG München I hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass diese Ansprüche auch im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzbar sind und die Dringlichkeit nicht allein durch den Verweis auf eine zwischenzeitliche Änderung der Ausgabe entfällt.

Warum schnelles Handeln entscheidend ist

KI-generierte Falschinformationen erreichen aufgrund ihrer prominenten Platzierung eine enorme Reichweite. Jeder Tag, an dem die falsche Darstellung abrufbar bleibt, vertieft den Reputationsschaden. Das einstweilige Verfügungsverfahren bietet die Möglichkeit, innerhalb weniger Wochen eine gerichtliche Untersagung zu erwirken. Die Dringlichkeitsvermutung wird bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen regelmäßig bejaht.

Überdies kann Google den Einwand, die beanstandete KI-Ausgabe sei zwischenzeitlich geändert worden, nach der Argumentation des LG München I nicht erfolgreich gegen die Wiederholungsgefahr vorbringen. Die Gefahr besteht fort, solange keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben oder ein gerichtliches Verbot ausgesprochen wird.

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Domenic Ipta
Domenic Ipta Rechtsanwalt
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