

Muss ich mein Kind abholen und zurückbringen?
Ja, grundsätzlich ist es Sache des Umgangsberechtigten, die Kinder zum Umgang abzuholen und wieder zurückzubringen. Eine Fahrtzeit von vier Stunden pro Strecke ist hierbei hinzunehmen. Auch die Kosten des Umgangs müssen vom Umgangsberechtigten getragen werden.
Muss ich mich an die Regeln (Erziehung) des anderen Elternteils halten?
Es stellt sich oft die Frage, ob der umgangsberechtigte Elternteil frei entscheiden kann, wie der Alltag während des Umgangs gestaltet wird. Während sich das Kind bei ihm aufhält, darf der umgangsberechtigte Elternteil grundsätzlich allein über Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung entscheiden. Dazu gehören beispielsweise Fragen der Schlafenszeiten, des Fernsehkonsums oder der Freizeitgestaltung und des Kontakts zu Freunden. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind sind hiervon jedoch nicht umfasst.
Darf ich die Kinder während des Umgangs zu den Großeltern bringen?
Ja, auch das ist während des Umgangs möglich. Der Umgangsberechtigte kann entscheiden, mit wem das Kind während des Umgangs Kontakt hat. Auch der neue Lebensgefährte kann Kontakt mit dem Kind haben. Eine Einschränkung kann nur durch Gefährdung des Kindeswohls stattfinden. Seine Grenzen findet dieses Recht dort, wo der Sinn und Zweck des Umgangs nicht mehr gewahrt ist. Verbringt der Umgangsberechtigte kaum noch Zeit mit seinem Kind, stellt sich die Frage, ob das Kindeswohl eine Einschränkung des Umgangs rechtfertigt.
Müssen ausgefallene Termine nachgeholt werden?
Es kommt darauf an, aus welchen Gründen die Termine ausgefallen sind. Hat dies der Umgangsberechtigte selbst zu verantworten, besteht kein Anspruch darauf, den ausgefallenen Termin nachzuholen. Ist das Kind aber z.B. krank, kann der Umgang zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, wenn dies das Kind nicht überfordert.
Wer trägt die Kosten des Umgangs?
Grundsätzlich hat der Umgangsberechtigte die Kosten des Umgangs zu tragen. Es gibt aber Ausnahmefälle, in denen die Umgangskosten das unterhaltsrelevante Einkommen des Umgangsberechtigten mindern können. Bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen oder Umgangsrecht weit über das übliche Maß hinaus können konkret nachgewiesene und notwendige Umgangskosten ausnahmsweise das Einkommen mindern oder durch Erhöhung des Selbstbehalts berücksichtigt werden.
Was passiert, wenn der Umgang abgesagt wird?
In Fällen, in denen der Umgang grundlos verweigert oder abgesagt wird, können Schadenersatzpflichten entstehen. Dies gilt bei Unzuverlässigkeit des Umgangsberechtigten gleichermaßen wie bei Vereitelung des Umgangs durch den betreuenden Elternteil.
Wie finde ich die beste rechtliche Unterstützung?
Beim Umgang gibt es zahlreiche Rechtsfragen, deren Lösung oft stark vom Einzelfall abhängt. Unser Familienrechtsteam in Schwabing berät Sie in jeder Frage zum Thema Umgang. Rechtsanwältin Magdalena Bias ist schwerpunktmäßig im Familienrecht tätig, Rechtsanwalt Peter Huhn ist zertifizierter Mediator.
Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail.
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