Was kann ich als Eigentümer gegen die Beschlüsse einer Eigentümerversammlung machen?
Wenn Sie gegen diese Beschlüsse vorgehen wollen, müssen Sie schnell handeln. Dementsprechend müssen Sie eine sogenannte Beschlussanfechtungsklage beim zuständigen Amtsgericht gegen die übrigen Wohnungseigentümer erheben. Die Klage muss begründet werden. Dabei muss die Begründung innerhalb von zwei Monaten nach Beschlussfassung erfolgen. Gleichzeitig muss der Vortrag unter Beweis gestellt werden. Dabei ist es auch möglich, dass der Verwalter selbst klagt. Dann muss er die Klage gegen die Eigentümer richten.
Steinbock & Partner – Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Wohnungseigentumsrecht
Rund um das Thema Wohnungseigentumsrecht wir gerne mit unserem Team Wohnungseigentumsrecht kompetent an Ihrer Seite. Sollten Sie Fragen zum Thema der Beschlussanfechtung haben, kontaktieren Sie uns gerne. Sie können dabei auf die jahrelange Erfahrung und fachliche Expertise unseres Fachanwalts für Wohnungseigentumsrecht Rechtanwalt Stegmann vertrauen.
Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.
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