Private Krankenversicherung

Ihre private Krankenversicherung (PKV) übernimmt von Ihnen bereits bezahlte Leistungen nicht? Auch die PKV´s überprüfen mittlerweile wesentlich genauer als früher und neigen im Zweifelsfall dazu eine Leistung eher abzulehnen. Dann stellt sich die Frage, was bei einer Ablehnung zu tun ist.

Ein Arzt zeigt einem Patienten ein Formular zur privaten Krankenversicherung, beide wirken ernst – es geht um Leistungskürzungen oder Abrechnungsfragen

Häufiger als man denkt gibt es Schwierigkeiten mit der privaten Krankenversicherung. Eine Fallkonstellation mit der wir regelmäßig konfrontiert werden ist ein Rücktritt oder eine Anfechtung wegen angeblicher vorvertraglicher Anzeigenpflichtverletzungen. Beim Abschluss der privaten Krankenversicherung werden Gesundheitsfragen gestellt. Diese sind häufig sehr umfangreich und umfassen sämtliche Beschwerden, Krankheiten und Arztbesuche der letzten 3 Jahre. Faktisch lassen sich die Gesundheitsfragen nur richtig und vollständig beantworten, wenn man sich entweder eine Übersicht der Behandlungen seiner Ärzte oder jedenfalls der Krankenkasse anfordert.

Leider ist es häufig so, dass die Versicherungsnehmer hierauf von Ihrem Vermittler nicht ausreichend deutlich hingewiesen werden. Teilweise ist es sogar so, dass die richtige Beantwortung der Fragen dadurch unterlaufen wird, dass die Gesundheitsfragen nicht wörtlich vorgelesen werden. Manchmal wird einfach nur nach chronischen Erkrankungen, Krankenhausaufenthalten oder längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten gefragt. All dies führt dazu, dass die Gesundheitsfragen dann objektiv falsch beantwortet werden und die Versicherung auf dieser Basis Rücktritt oder Anfechtung erklärt.

Gerade wenn alle Gesundheitsfragen mit „Nein“ beantwortet wurden scheint dies teilweise sogar Methode zu haben. Würde der Versicherungsnehmer darauf hingewiesen werden, dass er gerade mitteilt, dass er die letzten 3 Jahre niemals Beschwerden oder Krankheiten und auch keinen einzigen Arztbesuch hatte, so würde er sofort sehen, dass die Gesundheitsfragen nicht richtig beantwortet wurden. Auch der Versicherung sollte das auffallen, dass nur die wenigsten Menschen tatsächlich innerhalb von 3 Jahren kein einziges Mal Kopfschmerzen, Bauchschmerzen oder einen Arztbesuch hatten.

Allerdings ist man in diesem Vorgehen der Versicherung nicht hilflos ausgeliefert. Die Fragen müssen dem Versicherungsnehmer in Textform gestellt werden, für eine Anfechtung muss in Arglist nachgewiesen werden und etwaige Fehler eines als Agenten für die Versicherung tätigen Versicherungsvermittlers werden der Versicherung zugerechnet.

Wir vertreten unsere Mandanten auch wenn es Schwierigkeiten mit der Zahlung des Krankentagegeldes gibt. Auch hier kommt es zu Rücktritt oder Anfechtung, aufgrund angeblich falsch ausgefüllter Gesundheitsfragen. Teilweise wird die Versicherung auch nicht zahlen, obwohl die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt bescheinigt wird. Zu guter letzt gibt es teilweise noch Schwierigkeiten, weil die Versicherung die Leistungen ein stellen will, da angeblich bereits Berufsunfähigkeit vorliegt. Hieran sind allerdings hohe Anforderungen zu stellen. Berufsunfähigkeit im Sinne der Krankentagegeldversicherung liegt erst vor, wenn feststeht, dass keine Besserung des Gesundheitszustands zu erwarten ist und auch alle Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Falls die Versicherung also vorschnell die Leistungen einstellen will, haben wir gute Ansatzpunkte, um Sie zu unterstützen.

Rechtsanwalt Dr. Lang berät seine Mandanten bereits seit Jahren spezialisiert im Versicherungsrecht. Dass er ebenfalls das Medizinrecht betreut, kommt hierbei dem Mandanten sehr zu Gute, da gerade bei Auseinandersetzungen mit der privaten Krankenversicherung häufig auch medizinische Aspekte eine Rolle spielen. Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.

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