Dr. Alexander Lang ist mit seiner jahrelangen Expertise als Fachanwalt für Medizinrecht Ihr Spezialist für Fragen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung und damit genau der Richtige, um Sie als Rechtsanwalt deutschlandweit zu unterstützen, Ihre Interessen und vor allem Ihre Rechte gegen die scheinbar übermächtigen Versicherungsanbieter durchzusetzen – bei jedem Anliegen:
- Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung und gehen davon aus, dass Sie berufsunfähig sind? Wir unterstützen Sie auch dabei, Ihren BU-Antrag korrekt zu stellen und Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen.
- Sie haben die Rente bereits beantragt und die Versicherung lehnt ab, weil angeblich keine Berufsunfähigkeit vorliegt?
- Sie haben die Rente bereits beantragt und die Versicherung hat eine Anfechtung bzw. einen Rücktritt erklärt, weil angeblich eine vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung vorliegt?
- Ihre Rente wurde bereits bewilligt und die Versicherung teilt nun mit, dass sie zukünftig nicht mehr zahlen möchte?
Das Wichtigste zur Berufsunfähigkeit auf einen Blick:
In Deutschland scheidet etwa jeder vierte Erwerbstätige krankheits- bzw. unfallbedingt vor Erreichen des Rentenalters aus dem aktiven Berufsleben aus. Neben Faktoren wie Herzkrankheiten, orthopädischen Erkrankungen, Unfällen oder Krebs sind es in den letzten Jahren vor allem psychische und psychosomatische Erkrankungen gewesen, die zu einer Berufsunfähigkeit geführt haben.
Wer im Vorfeld eine Berufsunfähigkeitspolice abgeschlossen hat, erwartet nach jahrelanger Beitragszahlung auch eine Berufsunfähigkeitsrente. Doch anstelle einer zuverlässigen Leistungserbringung folgt oft nach Monaten der Ausflüchte und einem enormen bürokratischen Aufwand im Regelfall die Ablehnung. Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-Out wird gerne das Argument angeführt, dass die Berufsunfähigkeit angeblich unterhalb der geforderten 50-Prozent-Schwelle liege. Die Konsequenz: Die BU verweigert die Leistung.
Mit Urteil vom 22.03.2006 erkannte das Landgericht München I jedoch auch das Burn-Out-Syndrom als Ursache für eine Berufsunfähigkeit und somit als Krankheit im Sinne des Versicherungsrechts an.
Berufsunfähigkeitsversicherung erklärt Rücktritt?
Keine Seltenheit: Nach einem BU-Antrag reagiert die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur mit einer Ablehnung, sondern spricht eine Anfechtung oder ihren Rücktritt vom Vertrag aus. Ist das zulässig? Welche Rechte haben Sie und wie können Sie Ihre Ansprüche geltend machen? Rechtsanwalt Dr. Lang mit Interessenschwerpunkt Berufsunfähigkeit ist mit diesen Fragen vertraut und kennt die Vorgehensweisen der Versicherer. Unser Anliegen ist es, dafür zu sorgen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen – auch, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt wurde.
Lange Bearbeitungszeit des BU-Antrags und keine Zahlung trotz mehrfacher Kontaktaufnahme?
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt und trotz mehrfacher telefonischer oder schriftlicher Anfragen nicht reagiert und somit die Auszahlung hinauszögert, ist anwaltliche Unterstützung dringend zu empfehlen. Leider sind derartige Verzögerungstaktiken seitens der Versicherung keine Seltenheit. Unser erfahrenes Team prüft Ihre Ansprüche, setzt klare Fristen und sorgt dafür, dass die BUV ihren vertraglichen Pflichten zeitnah nachkommt. Mit gezielten rechtlichen Schritten kann der Druck auf Versicherer erhöht und eine zügige Bearbeitung des BU-Antrags erreicht werden. Lassen Sie sich nicht entmutigen, auch wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt – mit juristischer Hilfe stehen Ihre Chancen deutlich besser, Ihre berechtigten Leistungen zu erhalten.
Berufsunfähigkeitsversicherung lehnt ab wegen angeblich fehlender Berufsunfähigkeit?
Sie haben Ihren BU-Antrag korrekt ausgefüllt, die Versicherung zahlt aber nicht und behauptet, es läge gar keine Berufsunfähigkeit vor? Versicherer stützen sich häufig auf einseitige Gutachten oder interpretieren medizinische Befunde zu ihren eigenen Gunsten. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen die Ablehnung, holen Gegengutachten ein und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Sehr viele Ablehnungen sind juristisch angreifbar. In der Vergangenheit konnten wir zahlreichen Mandantinnen und Mandanten zu einem für sie positiven Urteil verhelfen – und zu hohen Zahlungen durch die BUV, die ihnen zustanden. Mit unserer Unterstützung erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen deutlich und setzen sich effektiv gegen unberechtigte Entscheidungen der Berufsunfähigkeitsversicherung zur Wehr.
BU-Antrag abgelehnt infolge Anfechtung/Rücktritt der Berufsunfähigkeitsversicherung
Zusätzlich kommt es in vielen Fällen zu einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder einem Rücktritt seitens der Berufsunfähigkeitsversicherung, weil angeblich die Anzeigepflicht verletzt wurde.
Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Berufsunfähigkeit klärt Dr. Alexander Lang Klientinnen und Klienten auf: Bei dem Vorwurf Anzeigepflichtverletzung handelt es sich um die Unterstellung, dass Sie absichtlich bei Vertragsabschluss fehlerhafte Informationen angegeben haben sollen. Die Beweislast für diese Anschuldigung liegt beim Versicherer und eine schriftliche Vorlage der Fragen ist zwingend vorausgesetzt. Das bloße Vorlesen genügt damit nicht, um die Berufsunfähigkeitsrente abzulehnen. Zudem muss im Falle einer lediglich fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht die verschwiegene Krankheit mit ursächlich für den Versicherungsfall gewesen sein.
Im Übrigen rechtfertigt die bloße Aussage seitens der Versicherung, Sie hätten Gesundheitsstörungen bei Antragsstellung verschwiegen, keine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Vielmehr müssten Sie bei Antragsstellung vorsätzlich Krankheiten verheimlicht haben, die Ihnen bekannt waren und diagnostiziert wurden. Sollten Sie beim Ausfüllen Ihres Antrages unklare Angaben gemacht und die Versicherung diesbezüglich keine Nachfragen angestellt haben, so bleibt der Berufsunfähigkeitsversicherung die Anfechtung verwehrt.
Ein weiterer entscheidender Vorteil kommt Ihnen zugute, wenn Sie Ihre Versicherung bei einem Versicherungsagenten abgeschlossen haben. Dieser agiert nämlich sowohl als Auge als auch Ohr der Versicherung, sodass ein etwaiges Fehlverhalten des Vermittlers der Versicherung zuzurechnen ist.
Einstellung der Leistungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung? Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte
Dr. Alexander Lang ist seit mittlerweile über 20 Jahren auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung tätig und konnte schon einer Vielzahl von Betroffenen zu einer Zahlung durch die Versicherung verhelfen. Der Versicherer darf Sie auch nicht ohne Weiteres für „nicht mehr krank“ befinden oder sich gar darauf berufen, dass bei Leistungsbewilligung eigentlich keine Krankheit vorlag.
Dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zahlt und die Leistungspflicht beendet, ist vielmehr nur dann möglich, wenn die Versicherung ein Nachprüfungsverfahren durchführt und Sie entweder genesen sind und Ihren alten Beruf wieder ausüben können oder eine neue Arbeit aufgenommen haben, die sowohl vom finanziellen als auch vom sozialen Ansehen vergleichbar ist. Sie sind im Übrigen nicht verpflichtet, an einer Umschulung teilzunehmen. Durch seine zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht kann er auch die medizinischen Aspekte Ihres Falles kompetent mit bearbeiten.
Unter anderem vertreten wir unsere Mandaten gegenüber diesen Versicherungsgesellschaften:
- NÜRNBERGER
- ERGO
- AXA
- Debeka
- LVM
- Alte Leipziger
- Generali
- Swiss Life
- Allianz
- Proxalto
Weiterhin vertreten wir unsere Mandanten auch bei Verträgen, die von Check24 vermittelt wurden, insbesondere wenn es danach zu Ablehnungen, Rücktritten oder Anfechtungen durch die Versicherungen kam.
Ihre BU zahlt nicht, der BU-Antrag wurde abgelehnt und der Versicherer verweigert die Leistung? Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Sie erreichen uns unter: 0931 22222, info@steinbock-partner.de oder über dieses Kontaktformular: