Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss zahlen
Sollte dies auch bei Ihnen der Fall sein, kontaktieren Sie unsere Abteilung für Versicherungsrecht gerne. Wir haben große Erfahrung darin, Berufsunfähigkeitsversicherungen zur Zahlung zu bewegen:
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Die auftretenden schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind vielfältig:
- Chronische Müdigkeit (Fatigue): Ein häufig beschriebenes Symptom ist eine anhaltende Erschöpfung, die selbst nach ausreichendem Schlaf nicht nachlässt. Betroffene fühlen sich dauerhaft müde und sind in ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt. Diese Form der chronischen Müdigkeit ähnelt dem Krankheitsbild des chronischen Fatigue-Syndroms (ME/CFS).
- Herz-Kreislauf-Beschwerden: Es wurden Fälle von Herzrasen (Tachykardie), Blutdruckschwankungen und anderen kardiovaskulären Symptomen gemeldet. Diese Beschwerden treten plötzlich auf und können ohne erkennbare Auslöser entstehen, was zu zusätzlicher Verunsicherung bei den Betroffenen führt.
- Neurologische Symptome: Betroffene berichten über Konzentrationsstörungen, Gedächtnisprobleme und andere kognitive Beeinträchtigungen. Diese neurologischen Symptome können die berufliche und private Leistungsfähigkeit stark einschränken und sind vergleichbar mit den kognitiven Dysfunktionen, die bei Long COVID beobachtet werden.
- Autoimmunerkrankungen: Weiterhin liegen Fälle vor, in denen es nach der Impfung zu autoimmunen Reaktionen gekommen ist, bei denen das Immunsystem körpereigenes Gewebe angreift. Dies kann zu verschiedenen Krankheitsbildern führen, die einer intensiven medizinischen Behandlung bedürfen.
- Sinusvenenthrombose: Diese seltene Form der Thrombose betrifft die venösen Blutleiter im Gehirn und kann zu schwerwiegenden neurologischen Ausfällen führen. Symptome sind unter anderem starke Kopfschmerzen, Sehstörungen, neurologische Defizite und epileptische Anfälle. Einige Fälle traten nach der Verabreichung von Vektorimpfstoffen wie dem von AstraZeneca auf. Die Symptome manifestierten sich typischerweise zwischen vier und 16 Tagen nach der Impfung. Die Behandlung erfordert eine sofortige medizinische Intervention. Erfolgte die Behandlung zu spät, nicht richtig oder war der eingetretene Gesundheitsschaden zu groß, kann die zentrale Sinusvenenthrombose (SVT) leicht zu Berufsunfähigkeit führen.
- Myokarditis (Herzmuskelentzündung): Diese Entzündung des Herzmuskels wurde in seltenen Fällen nach der Verabreichung von mRNA-Impfstoffen beobachtet, insbesondere bei jungen Männern nach der zweiten Impfdosis. Symptome umfassen Brustschmerzen, Atemnot und Herzrhythmusstörungen. Gerade wenn die Myokarditiden nicht entdeckt wurden und daher unbehandelt blieben, können sie zu dauerhaften Herzschäden und damit zur Berufsunfähigkeit führen.
Berufsunfähigkeitsversicherung muss zahlen, auch wenn Impfschaden nicht nachgewiesen ist
Obwohl es auf der Hand liegt, dass diese Impfschäden auftreten, da die entsprechenden Nebenwirkungen auch von den Impfstoffherstellern zugegeben werden, erkennen viele Berufsunfähigkeitsversicherungen den Leistungsfall nicht an und zahlen die Berufsunfähigkeitsrente nicht aus.
Grundsätzlich ist es auch völlig unwichtig, welche Ursache die bei den Betroffenen bestehende Berufsunfähigkeit hat. Berufsunfähigkeit liegt in der privaten BU- Versicherung bei drei unterschiedlichen Fallgestaltungen vor:
Beruf zu weniger als 50 % aktuell ausübbar: Die Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich so definiert, dass man seinen vorher ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen und auf Dauer nur noch zu weniger als 50 % ausüben kann. Vereinfacht bedeutet das: Wer zuvor 40 Stunden pro Woche gearbeitet hat, gilt als berufsunfähig, wenn er nur noch weniger als 50 % dieser Zeit arbeiten kann – also maximal 19 Stunden pro Woche.
Prägende Tätigkeiten: Ebenfalls ist man berufsunfähig, wenn man die Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann, die den Beruf ausmachen und somit „prägend„ sind. Eine Krankenschwester ist berufsunfähig, wenn sie z. B. aufgrund von Bandscheibenproblemen keine Patienten mehr pflegen kann. Da hilft es auch nicht, dass Sie vielleicht noch Pflegedokumentationen im erheblichen zeitlichen Umfang erstellen könnte.
Auch der Vertriebsmitarbeiter, dessen Schwerpunkt Vertriebsgespräche beim Kunden direkt waren, ist berufsunfähig, wenn er z. B. aus psychischen Gründen die Verkaufsgespräche nicht mehr führen kann. Irrelevant ist dabei, dass er z. B. die Autofahrten zu den Terminen noch ausführen könnte, auch wenn diese mehr als 50 % der Arbeitszeit in Anspruch nehmen würden.
Raubbau an der Gesundheit: Weiterhin liegt Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn eine Wiederaufnahme der Tätigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands führen würde.
Keine dieser drei Arten setzt voraus, dass nachgewiesen wird, dass der gesundheitliche Zustand durch die Impfung verursacht wurde. Soweit der Berufsunfähigkeitsversicherung daher nachgewiesen wird, dass aus gesundheitlichen Gründen der frühere Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, so muss sie zahlen. Sie kann sich nicht darauf berufen, dass eine Verursachung durch die Impfung nicht nachgewiesen wurde. Anders als z.B. bei der Anerkennung eines Impfschadens im Sozialrecht ist es nicht entscheidend, ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen Folge der Impfung oder z.B. einer Coronainfektion sind. Entscheidend ist nur, dass sie vorliegen und dazu führen, dass der frühere Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte
In Fragestellungen rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung stehen wir gerne mit unseren Rechtsanwälten kompetent an Ihrer Seite. Sofern Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, übernehmen wir den Fall für Sie und setzen Ihre Zahlungsansprüche durch.
Dr. Alexander Lang ist seit mittlerweile über 20 Jahren auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung tätig und konnte schon einer Vielzahl von Betroffenen zu einer Zahlung durch die Versicherung verhelfen. Durch seine zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht, kann er auch die medizinischen Aspekte Ihres Falles kompetent mitbearbeiten.
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