Wie funktioniert ein Leasingvertrag?
Ein Leasingvertrag stellt eine gesetzlich normierte Sondervertragsform dar. Das Wort Leasing leitet sich aus dem englischen von dem Verb to lease ab, was übersetzt soviel wie Mieten bedeutet. Und eben das ist auch das Prinzip des Leasings. In der Regel erhalten Sie vom Leasinggeber ein Fahrzeug zur Nutzung, wofür Sie eine monatliche Zahlung zu Leisten haben. Die Höhe der Zahlung hangt dabei von dem Fahrzeugtyp, sowie von den vereinbarten Parametern zu Laufzeit, Kilometerleistung und Anzahlung ab.
Was ist Leasing rechtlich gesehen?
Leasing ist, wie oben bereits erwähnt, eine gesetzlich normierte Sondervertragsform. Beim Leasing geht man, wie auch bei der Miete ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis ein. Deshalb lassen sich viele Vorschriften aus dem Mietrecht auch auf einen Leasingvertrag anwenden.
Wo ist der Unterschied zwischen Leasing und Miete?
Bei der Miete (meist von Wohneigentum) ist im Regelfall der Vermieter für die Wartung und Pflege des Mieteigentums verantwortlich. Er trägt zudem das Risiko für Beschädigungen (z.B. durch Naturgewalten). Natürlich haben auch Sie als Mieter die Pflicht, auf das Mietobjekt zu achten und dieses nicht zu beschädigen, beim Leasing geht die Verantwortung des Leasingnehmers allerdings noch deutlich weiter – für die oben genannten Fälle, in denen bei der Miete häufig der Vermieter verantwortlich ist trägt beim Leasing im Regelfall auch der Leasingnehmer die Verantwortung.
Außerdem wird beim Leasing eine konkret bestimmte Vertragslaufzeit (meist 24, 36 oder 48 Monate) vereinbart, wogegen viele Mietverträge unbefristet sind.
Die Kündigung des Leasingnehmers während der Vertragslaufzeit ist deshalb meist nicht möglich. Bei einigen Leasingverträgen besteht die vertragliche Option den Leasinggegenstand nach Vertragsende vergünstigt zu erwerben, wogegen das bei Mietobjekten unüblich ist.
Wer ist der Halter des Leasingfahrzeugs?
Der Fahrzeughalter eines Leasingfahrzeugs ist der Leasinggeber.
Wer ist der Eigentümer eines Leasingfahrzeugs?
Sie als Leasingnehmer sind lediglich der mittelbare Besitzer Ihres geleasten Fahrzeugs, erlangen jedoch zu keinem Zeitpunkt im Leasingvertrag das Eigentum an dem Fahrzeug. Eigentümer bleibt stattdessen der Leasinggeber.
Warum ist Leasing vor allem für Gewerbetreibende interessant?
Gewerbetreibende haben durch Firmenwagen-Leasing gleich mehrere Vorteile:
Es besteht kein Restwert- oder Verschleißrisiko (zumindest bei Kilometerleasing-Verträgen) und die Liquidität wird nicht, wie bei einem Fahrzeugkauf, eingeschränkt.
Außerdem bietet das Leasing steuerliche Vorteile, da Sie die Leasingraten steuerlich absetzen können und die Raten zudem den zu versteuernden Unternehmensgewinn reduzieren.
Gilt die Dienstwagenregelung zur privaten Nutzung auch für geleaste Fahrzeuge?
Ja, die Regelungen für geleaste und gekaufte Dienstwagen entsprechen einander. Konkret heißt das, dass Sie, wenn Sie Ihren Dienstwagen auch Privat nutzen wollen und dürfen je nach Antriebsart zwischen 0,25 % und 1 % des Bruttolistenneupreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil in Ihrer Steuerklasse versteuern müssen.
Was ist im Leasingvertrag enthalten?
Das hängt von dem Vertrag im Einzelnen ab, in den Sie im Einvernehmen mit dem Leasinggeber natürlich weitere Leistungen aufnehmen können.
Grundsätzlich umfasst die Leasingrate nur die Nutzung des Fahrzeuges – weitere Leistungen, wie Steuer, Versicherung, Wartungs- und Verschleißabdeckung oder Kraftstoff sind nicht enthalten.
Anders ist die Regelungen bei sogenannten Auto-Abo Modellen, bei denen alle Kosten außer der Kraftstoff in einer Rate zusammengefasst werden.
Wie muss ich mein Leasingfahrzeug versichern?
Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss gem. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) §1 über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen.
Nahezu alle Leasingverträge verpflichten den Leasingnehmer zudem eine Vollkaskoversicherung für das leasingfahrzeug abzuschließen.
Welche unterschiedlichen Leasingarten gibt es?
Die beiden gängigen Vertragsvarianten im Leasingbereich sind das sogenannte Kilometerleasing und das Restwertleasing.
Beim Kilometerleasing wird zwischen den Vertragspartnern eine bestimmte Kilometerleistung für die Vertragslaufzeit vereinbart und die Rate danach bemessen. Beim Restwertleasing wird lediglich der Restwert vereinbart, den das Fahrzeug nach der Leasingdauer noch haben muss. Die Differenz zwischen Startwert und vereinbartem Restwert wird dann auf die Laufzeit verteilt als monatliche Rate fällig. Liegt der tatsächliche Restwert dann unter dem vereinbarten, muss der Leasingnehmer die Differenz ausgleichen. Folglich ist das Risiko von unvorhergesehenen Kosten überrascht zu werden beim Restwertleasing bedeutend höher als beim Kilometerleasing.
Zudem wird danach unterschieden, wer der Leasinggeber ist. Handelt es sich bei dem Leasinggeber um den Hersteller des Fahrzeugs selber, so wird dies als direktes Leasing bezeichnet. Ist der Leasinggeber dagegen eine dritte Partei, spricht man von indirektem Leasing.
Es gibt noch weitere Unterscheidungen, zum Beispiel danach, welches Ziel der Leasinggeber mit dem Angebot verfolgt, diese sind für Sie als Leasingnehmer jedoch weniger wichtig.
Was muss ich sonst beachten?
Sollte das Leasingfahrzeug innerhalb der Vertragslaufzeit beschädigt werden, muss das Fahrzeug meist in einer vom Leasinggeber vorgesehenen Vertragswerkstatt repariert werden. Bei einigen Schäden müssen Sie zudem einen bestimmten Prozent-Anteil der Schadenssumme zusätzlich an den Leasinggeber zahlen, weil bei dem Fahrzeug durch den Schaden möglicherweise ein Wertverlust eingetreten ist.
Sie müssen das Fahrzeug am Vertragsende in gutem Zustand und ohne Beschädigung wieder an den Leasinggeber zurückgeben. Das Fahrzeug wird typischerweise durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachtet und eventuelle Mängel dokumentiert. Die Gesamtsumme zur Behebung etwaiger Mängel haben Sie als Leasingnehmer zu tragen. Welche Gebrauchsspuren (z.B. Steinschläge oder winzige Kratzer) toleriert werden hängt vom Leasinganbieter ab. Es ist in jedem Fall empfehlenswert sich vor Vertragsabschluss über den Rückgabeprozess zu informieren, um später am Vertragsende keine negative Überraschung zu erleben.