Was ist die Auslagenpauschale?
Die Auslagenpauschale soll entstandene Kosten vor allem für die Kommunikation, also Telefon-, Porto- aber auch E-Mail-Kosten abdecken, die eventuell angefallen sind.
Warum gibt es die Pauschale?
Angesichts der geringen Höhe ist es (für die meisten) sinnvoll auf eine genaue Aufstellung und einen Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten zu verzichten und stattdessen einen Pauschalbetrag zu zahlen bzw. zu fordern.
Wer hat gegen wen Anspruch auf eine Auslagenpauschale?
Anspruch auf eine Auslagenpauschale kann sowohl der Geschädigte gegen den Gläubiger, als auch ein Rechtsanwalt gegenüber seinem Auftraggeber, also dem Mandanten haben.
Wie hoch ist die Auslagenpauschale im Normalfall?
Die Pauschale befindet sich für Geschädigte im Regelfall zwischen 20,00 und 30,00 EUR.
Für Rechtsanwälte ist die Auslagenpauschale konkreter im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz unter den Nummern 7001 und 7002 VV RVG geregelt.
Dort heißt es, dass tatsächlich angefallene Kosten unter Vorlage entsprechender Nachweise und sonst Pauschal 20 % der Gebühren der Rechtsangelegenheit bis maximal 20,00 EUR geltend gemacht werden können.