Ihr Strafverteidiger in Würzburg, München, Bad Kissingen und Gotha

StrafverteidigerDas Strafrecht wird oft als „schärfstes Schwert“ des Staates bezeichnet. Dies gilt umso mehr, als dass strafrechtliche Ermittlungen jeden treffen können, gegen den ein gewisser (der Interpretation offener) Anfangsverdacht besteht. Es kann also jeder mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft konfrontiert werden, unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. Für Betroffene ist dies mit großem Druck und quälender Unsicherheit verbunden. Ein kompetenter Strafverteidiger leistet Ihnen in einer solchen Situation professionellen Beistand. Er führt Sie mit dem Ziel durch das Verfahren, ein bestmögliches Ergebnis für Sie zu erreichen.

Darum finden Sie bei uns Ihren Strafverteidiger

Wir begegnen der Justiz mit Respekt, aber auf Augenhöhe. Wir suchen dabei keine Konflikte, scheuen Auseinandersetzungen aber auch nicht, wenn diese notwendig sind und es das Interesse unseres Mandanten und die Sache erfordert. Schließlich gibt es für uns als Strafverteidiger nur eine Richtschnur: die legitimen Interessen unseres Mandanten zu wahren. Als Strafverteidiger stehen wir dabei fest an Ihrer Seite und unterstützen Sie, wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden. Für eine erfolgreiche Strafverteidigung braucht es dabei oft auch vertiefte außerstrafrechtliche Kenntnisse. So bedarf es etwa beim Vorwurf des Umsatzsteuerbetruges steuerrechtliche Kenntnisse, während beim Vorwurf der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen der Schwerpunkt im Arbeitsrecht liegt. Im Wirtschaftsstrafrecht wiederum, können gesellschaftsrechtliche Fragen von entscheidender Bedeutung sein. Zu Ihrer Verteidigung steht dabei in unserer Kanzlei neben Strafverteidigern ein breit aufgestelltes Team zur Verfügung, so dass auch solche außerhalb des Strafrechts liegende aber für das Verfahren entscheidende Aspekte stets professionell aufgearbeitet, zielführend eingebracht und Sie bestmöglich verteidigt werden können.

Wen verteidigen wir in Würzburg, München, Bad Kissingen und Gotha?

Die häufige Frage „Verteidigen wir jeden?“ Beziehungsweise noch mit vorwurfsvollem Unterton „Verteidigen Sie wirklich jeden?“ kennen nicht nur Strafrechtler. Aus unserer Sicht zeigt sie das fehlende Verständnis unseres Rechtssystems beim Fragenden. Dieser stellt die Unschuldsvermutung gleich mit in Frage beziehungsweise steht für diese Person das Urteil bereits ohne Verfahren fest. Daneben gibt es viele Punkte, die auch bei einem geständigen Angeklagten Berücksichtigung finden müssen. Es ist beinahe müßig, diese vielfach unter Anwälten und in der Literatur behandelte Thematik zu wiederholen. Wir erlauben uns daher, dies stichpunktartig festzuhalten:

Jeden, denn

  • ausnahmslos jeder hat das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren.
  • es braucht Strafverteidiger, die nach Kräften sicherstellen, dass sich auch die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz an die Regeln halten, Unschuldige nicht verurteilt werden und am Ende ein gerechtes Urteil steht.
  • Strafverteidiger sorgen mit kritischer und unnachgiebiger Verteidigung für ein faires Verfahren
  • Strafverteidiger bilden als parteilicher Beistand ein Gegenstück zur Machtfülle der Strafjustiz, der sich der Einzelne häufig ohnmächtig ausgesetzt sieht.
  • jede Medaille hat zwei Seiten, wobei die Seite des Beschuldigten häufig erst durch einen Verteidiger ausreichend beleuchtet wird.

Was tun, wenn ich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werde?

Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache und berufen Sie sich auf Ihr Recht zu schweigen sowie das Recht, einen Strafverteidiger hinzuziehen. Aus einem solchen Schweigen, dürfen keinerlei nachteiligen Schlüsse für Sie gezogen werden. Kontaktieren Sie unmittelbar einen Strafverteidiger, um sich professionell unterstützen zu lassen. Dieser kann dann Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen – erst dann kennen Sie den konkreten Vorwurf – und gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie ausarbeiten. Eine Stellungnahme ist dann immer noch möglich.

Dabei gilt:

Je früher Sie den Strafverteidiger kontaktieren, desto umfassender sind dessen Möglichkeiten einen positiven und lenkenden Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.

Anfahrt und Kontakt Standort Würzburg

OpenStreetMap

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von OpenStreetMap Foundation.
Mehr erfahren

Karte laden


Größere Karte anzeigen

Steinbock & Partner mbB, Rechtsanwälte
Domstr. 3
97070 Würzburg

Telefon: 09 31 – 2 22 22

Auf Google Maps ansehen

Fachbegriffe zum Strafverteidiger von A bis Z

Unser Ziel ist nicht, Wikipedia zu ersetzen. Sondern wir möchten unseren Mandanten wie auch Lesern die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Anwaltes kennen zu lernen. Aus diesem Grund schreiben wir auch mit möglichst wenigen Fachbegriffen, sondern bemühen uns um klare, verständliche Sprache. Eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall kann dies aber ebenfalls nicht ersetzen, die Erläuterungen haben insofern auch nicht den Anspruch, jeden seltenen Sonderfall mit abzudecken.