Strafverteidiger
Das Strafrecht wird oft als „schärfstes Schwert“ des Staates bezeichnet. Dies gilt umso mehr, als dass strafrechtliche Ermittlungen jeden treffen können, gegen den ein gewisser (der Interpretation offener) Anfangsverdacht besteht. Es kann also jeder mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft konfrontiert werden, unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist oder nicht. Für Betroffene ist dies mit großem Druck und quälender Unsicherheit verbunden. Ein kompetenter Strafverteidiger leistet Ihnen in einer solchen Situation professionellen Beistand. Er führt Sie mit dem Ziel durch das Verfahren, ein bestmögliches Ergebnis für Sie zu erreichen.
Die Strafverteidiger von Steinbock & Partner vertreten Sie bundesweit – strategisch, diskret und mit klarem Fokus auf Ihr bestmögliches Ergebnis.
Darum finden Sie bei uns Ihren Strafverteidiger
Wir begegnen der Justiz mit Respekt, aber auf Augenhöhe. Wir suchen dabei keine Konflikte, scheuen Auseinandersetzungen aber auch nicht, wenn diese notwendig sind und es das Interesse unseres Mandanten und die Sache erfordert. Schließlich gibt es für uns als Strafverteidiger nur eine Richtschnur: die legitimen Interessen unseres Mandanten zu wahren. Als Strafverteidiger stehen wir dabei fest an Ihrer Seite und unterstützen Sie, wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden. Für eine erfolgreiche Strafverteidigung braucht es dabei oft auch vertiefte außerstrafrechtliche Kenntnisse.
So bedarf es etwa beim Vorwurf des Umsatzsteuerbetruges steuerrechtliche Kenntnisse, während beim Vorwurf der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen der Schwerpunkt im Arbeitsrecht liegt. Im Wirtschaftsstrafrecht wiederum können gesellschaftsrechtliche Fragen von entscheidender Bedeutung sein.
Zu Ihrer Verteidigung stehen dabei in unserer Kanzlei unsere Strafverteidiger Rechtsanwaelte Hemm und Schmidt sowie ein breit aufgestelltes Team zur Verfügung, so dass auch solche außerhalb des Strafrechts liegende aber für das Verfahren entscheidende Aspekte stets professionell aufgearbeitet, zielführend eingebracht und Sie bestmöglich verteidigt werden können.
Wer früh redet, sitzt oftmals länger!
Zwar existieren für die Ermittlungsbehörden Verhaltenspflichten, Belehrungspflichten und Beweisverbote, doch in der Praxis wird dies im Strafrecht nicht immer ganz genau genommen. Beschuldigtenrechte werden übergangen und der Beschuldigte mit kriminalistischer List zu einer Aussage gebracht. Das Befragungspersonal der Polizei ist in der Regel besonders geschult, ein Laie – auch der rhetorisch geschulte – wird selten die Oberhand behalten. Ganz gleich wie freundlich ein Polizist auftritt: er ist kein Freund, er will nur den Fall bearbeiten, das Schicksal des Beschuldigten ist ihm oftmals egal. Abzuraten ist daher grundsätzlich davon, bereits beim ersten Zugriff durch die Polizei oder bei einer Ladung zur Polizei unvorbereitet eine Einlassung zur Sache abzugeben. Jedes Wort wird diesbezüglich auf die Goldwaage gelegt und kann gegen Sie verwendet werden.
So schnell wie möglich zum Strafverteidiger!
Jede Aussage kann die Verteidigungsmöglichkeiten einschränken. Deswegen ist eine frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwaltes im Strafrecht vom ersten Moment des Ermittlungsverfahrens unabdingbare Voraussetzung für eine effektive und erfolgreiche Vertretung im Strafrecht. Nur mit professionellem Beistand ist es einem Beschuldigten möglich, die Verteidigungsstrategie auszuarbeiten und festzulegen. Einen Rechtsanwalt zu beauftragen ist im Übrigen kein Schuldeingeständnis, sondern gilt längst als übliche Praxis.
Häufig gestellte Fragen
Die Frage „Verteidigen Sie wirklich jeden?“ hören wir häufig.
Die kurze Antwort ist: Ja. Warum?
Jeden, denn:
• ausnahmslos jeder Mensch hat das Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren.
• Strafverteidiger sorgen dafür, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte die Regeln einhalten und Unschuldige nicht verurteilt werden.
• nur durch eine konsequente Verteidigung kann am Ende ein gerechtes Urteil erreicht werden.
• als Beschuldigter stehen Sie der Strafjustiz gegenüber – eine Situation, in der sich viele Menschen schnell ohnmächtig fühlen. Ein Strafverteidiger sorgt dafür, dass Sie damit nicht allein sind.
• Ihre Sicht der Dinge wird häufig erst durch einen Verteidiger vollständig gehört und berücksichtigt.
Deshalb verteidigen wir jeden – unabhängig vom Vorwurf.
Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden, kommt es auf eines an: keine vorschnellen Aussagen.
1. Schweigen Sie. Nichts sagen!
Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache. Berufen Sie sich auf Ihr Recht zu schweigen und verlangen Sie, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen.
Aus Ihrem Schweigen dürfen keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden.
2. Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger.
Ein Verteidiger kann Akteneinsicht beantragen und so klären, was konkret gegen Sie vorliegt. Erst dann kennen Sie den konkreten Vorwurf. Auf dieser Grundlage wird gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickelt. Eine Stellungnahme ist dann immer noch möglich.
Wichtig
Je früher Sie einen Strafverteidiger einschalten, desto größer sind die Möglichkeiten, das Verfahren aktiv und in Ihrem Sinne zu beeinflussen.
Strafverteidiger von A-Z
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, verschiedene Situationen aus dem Blickwinkel eines Strafverteidigers kennen zu lernen. Aus diesem Grund erklären Ihnen unsere Strafverteidiger zahlreiche Fachbegriffe aus dem Strafrecht mit verständlicher Sprache.
Maximilian Beck
Nils Bergert
Elisa Härder
Ines Heck
Manuel Hemm
Ingo Hochheim
Selina Hohe
Peter Huhn
Domenic Ipta
Kathrin Klein
Sophia Laas
Dr. Alexander Lang
Julian Pfeil
Magdalena Püschel
Thomas Rotzal
Susanna Schäfer
Julien Schmidt
Valeria Schmidt
Christian Stadler
Alexander Stegmann
Jörg Steinbock
Christian Thiel
Bad Kissingen
Bamberg
Gerbrunn
Gotha
Kürnach
München
Randersacker
Rottendorf
Würzburg 


