Kann jeder Zeugenbeistand sein?
Zeugenbeistand kann jeder Rechtsanwalt sein. Der Zeuge kann diesen frei auswählen und nur in wenigen Ausnahmefällen, kann dem gewählten anwaltlichen Zeugenbeistand die Begleitung des Zeugen versagt werden. Andere Personen, wie Familienangehörige, kommen nur in Frage, wenn ein Gericht dies ausdrücklich genehmigt. Hiervon ausgenommen sind Rechtslehrer an deutschen Hochschulen, die keiner gerichtlichen Genehmigung bedürfen. In der Regel empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt als Beistand zu wählen, der auch als Strafverteidiger tätig ist. Gute Strafverteidiger kennen sich mit den Rechten von Zeugen aus. Sie sind mit den Gegebenheiten eines Strafprozesses vertraut und können Zeugen in jeder Situation kompetent unterstützen.
Übernimmt der Staat die Kosten?
Kann ein Zeuge seine Rechte und Interessen nicht selbst wahrnehmen, kommt in Ausnahmefällen die Beiordnung eines Zeugenstands in Betracht. Dies bedeutet, dass der Staat die Kosten für einen anwaltlichen Zeugenbeistand zunächst übernimmt. Die Gerichte nehmen eine solche Beiordnung leider nur selten vor. Anders ist die Situation, wenn Sie selbst durch eine Straftat verletzt wurden. Dann ist eine Beiordnung bereits möglich, wenn Sie durch eine bestimmte Straftat betroffen sind. Insbesondere wenn eine Person durch eine Sexualstraftat geschädigt wurde oder durch andere Handlungen schwere Verletzungen erlitten hat, kommt eine Kostenübernahme durch den Staat in Betracht, da hier eine anwaltliche Begleitung und Unterstützung besonders wichtig ist.
Was kann die Kanzlei Steinbock & Partner für Sie tun?
Wurden Sie zu einer Zeugenvernehmung geladen und sind unsicher, wie Sie sich verhalten sollten oder befürchten Sie negative Konsequenzen für sich oder andere Personen? Wurden Sie selbst durch eine Straftat geschädigt? Wenden Sie sich an uns! Bereits im Rahmen einer Erstberatung können wir Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten beraten.
Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Strafrecht
In strafrechtlichen Fragestellungen sind wir gerne mit unserem Team Strafrecht kompetent an Ihrer Seite.
Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.
Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne bundesweit online oder telefonisch. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch unter 0931 22222.