Haftprüfung – ein Strafverteidiger hilft!

HaftprüfungEs droht Ihnen die Untersuchungshaft?

Egal ob Ihnen die polizeiliche Festnahme droht oder Sie bereits inhaftiert sind und sich in Untersuchungshaft befinden, Schnelligkeit ist bei Haftsachen gefragt.

Es gilt vom ersten Moment an, klassische Fehler zu vermeiden, die auf Fluchtgefahr aus Sicht der Polizei und Staatsanwaltschaft hindeuten und sich dann nur sehr schwer entkräften lassen, auch wenn Sie gar nicht beabsichtigt haben, sich einem Verfahren zu entziehen: Größere Bargeldabhebungen oder gar Vermögenstransfer ins Ausland, aber auch ein Wohnungs- oder Arbeitsplatzwechsel.

Sie sind bereits in Untersuchungshaft?

Nach einer Festnahme müssen Sie unverzüglich einem Haftrichter vorgeführt werden.

Ohne einen erfahrenen und kompetenten Strafverteidiger sinken die Chancen auf eine Freilassung. Der Haftbefehl wird fast immer nur förmlich verkündet, ohne dass Sie gezielt Einwendungen erheben könnten. Damit Sie gehört und ernst genommen werden, brauchen Sie einen Rechtsanwalt, der als Ihr Sprachmittler auftritt und durch geschickte Verhandlung mit dem Gericht Ihnen eine Untersuchungshaft erspart.

Auch wenn Sie sich bereits in der Untersuchungshaft befinden, können wir für Sie eine Haftprüfung durchführen und somit eine vorzeitige Haftentlassung für Sie ermöglichen. Aufgrund unseres Kanzleisitzes Rottendorf, welcher sich in der Nähe der JVA Würzburg befindet, können wir Sie ohne Zeitverzögerung aufsuchen, mit Ihnen den Tatvorwurf besprechen und mit Ihnen die beste Vorgehensweise für Ihre Entlassung abstimmen.

Wir prüfen die Umstände und Auflagen, die für eine Aufhebung des Haftbefehls in Frage kommen.

Hat eine Haftprüfung bei Fluchtgefahr Aussicht auf Erfolg?

Ja. Immer dann, wenn wir den Haftrichter überzeugen können, dass auch weniger einschneidende Maßnahmen ausreichen, um eben den Zweck zu erreichen – dass der Festgenommene nicht flüchtet. In Betracht kommen verschiedene Anweisungen. Am bekanntesten dürfte die Kautionszahlung sein, aber es gibt daneben auch Anweisungen wie etwa, sich zu bestimmten Zeiten zu melden. Oder auch, die Wohnung nur unter Aufsicht zu verlassen.

Welche Verhandlungsmöglichkeiten bestehen in einem Haftprüfungstermin bei Verdunkelungsgefahr?

Hier kommt etwa in Betracht, dass der Beschuldigte sich verpflichtet, mit zum Beispiel Zeugen keinen Kontakt aufzunehmen. Letztlich sind dies alles im Einzelfall zu prüfende Punkte und hängen auch sehr vom konkreten Vorwurf ab.

Wir verhandeln für Sie dann direkt mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, um Ihre Freilassung zu erreichen. Sie haben nach Ihrer Festnahme das Recht sich der Unterstützung eines Strafverteidigers zu bedienen. Sie haben das Recht auf einen Anruf. Zögern Sie nicht und rufen Sie an, damit Sie sich schnell wieder auf freiem Fuß befinden. Sind Sie zu Unrecht inhaftiert worden, setzen wir für Sie eine Geldentschädigung durch.

Kompetente Beratung durch unseren Rechtsanwalt für Strafrecht

In strafrechtlichen Fragestellungen sind wir gerne mit unserem Team Strafrecht kompetent an Ihrer Seite. Unser Strafverteidiger Manuel Hemm ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Strafrecht und sorgt für eine effektive Vornahme Ihrer Haftprüfung.

Über ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar wird individuell mit Ihnen und abhängig von der rechtlichen Fragestellung, der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit in einem gemeinsamen Beratungsgespräch entschieden.

Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein persönliches Gespräch. Dafür sind wir an unseren Standorten in Würzburg und Umgebung für Sie da. Im Übrigen beraten wir Sie auch gerne bundesweit online oder telefonisch. Sie erreichen uns per Mail an info@steinbock-partner.de oder telefonisch unter 0931 22222 mit unserem kostenlosen Rückrufservice.