Warum wir Ihr idealer Partner in der Lohnbuchhaltung bei AVR-Löhnen sind:
- Digitale Zusammenarbeit – Direkte Schnittstellen zwischen Ihrem Zeiterfassungssystem und unserem Abrechnungsprogramm
- Umfassende Auswertungen – digitale Lohn- und Gehaltsauswertungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Lohndaten für Arbeitnehmer/Arbeitgeber jederzeit verfügbar
- Erreichbarkeit & Beratung – Persönliche Ansprechpartner für schnelle Lösungen und proaktive Beratung für Prozessoptimierung
- Nettolohnoptimierung – Steuer- und sozialversicherungsoptimierte Lösungen
- Ständige Prozessoptimierung – Regelmäßige Updates und Anpassung an gesetzliche Änderungen sowie effiziente Abläufe für eine reibungslose Lohnabrechnung
- Starke Rechtsabteilung – umfassende rechtliche Unterstützung in fast allen Rechtsbereichen insbesondere im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Welche Kosten entstehen bei uns?
Wir rechnen die Lohnabrechnungen nach Abrechnungen ab. Unsere Lohnabrechnungspauschale liegt bei 17,00 € netto je Abrechnung.
Werden gesonderte Leistung extra abgerechnet?
In unserer Lohnabrechnungspauschale sind zahlreiche Leistungen inklusive, unter anderem
- Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen
- Bearbeitung von Lohnfortzahlungsanträgen
- Erfassung und Abrechnung von Sondervergütungen
- Abrechnung der betrieblichen Altersvorsorge
- Jahresmeldungen an die Sozialversicherung
- Und vieles mehr gemäß unserer detaillierten Leistungsübersicht
Welche Lohnkosten können Sie sich monatlich bei uns sparen?
Ihr Vorteil?
Mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft – wir kümmern uns um die komplexe Lohnabrechnung des AVRs und TVöD.
Was unsere Mandanten sagen:

„Steinbock & Partner unterstützen uns seit 2014 bei Buchhaltung, Gehaltsabrechnungen, Jahresabschluss und allen weiteren Steuer-Fragen und Themen, die ein Pflegebetrieb mit sich bringt. Mit digitalem Belegaustausch durch Unternehmen Online klappt das alles auch ohne Probleme über die Entfernung. Bei Fragen ist jederzeit sofort ein Mitarbeiter für uns erreichbar. Wir fühlen uns bei Steinbock & Partner sehr gut aufgehoben und können die Kanzlei nur weiterempfehlen.“

Die Auslagerung der Lohnbuchhaltung ermöglicht es uns, den stetig wachsenden Anforderungen effizient, rechtssicher und mit hoher fachlicher Kompetenz zu begegnen. Gleichzeitig gewinnen wir wertvolle Ressourcen, um uns auf das Wesentliche zu konzentrieren: Barmherzigkeit und den Dienst am Menschen.“
– Philipp Spiegel Geschäftsführer Caritas Sozialstation St. Gregor Fährbrück e.V.
Nils Bergert
Elisa Härder
Ines Heck
Manuel Hemm
Ingo Hochheim
Selina Hohe
Peter Huhn
Domenic Ipta
Kathrin Klein
Sophia Laas
Dr. Alexander Lang
Julian Pfeil
Magdalena Püschel
Thomas Rotzal
Susanna Schäfer
Valeria Schmidt
Christian Stadler
Alexander Stegmann
Jörg Steinbock
Bad Kissingen
Bamberg
Gerbrunn
Gotha
Kürnach
München
Randersacker
Rottendorf
Würzburg 