Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit. Versicherte Tätigkeit ist z.B. bei Arbeitnehmern die Arbeitstätigkeit, bei Kindergartenkindern der Kindergarten- bei Schülern der Schulbesuch. Versicherte Tätigkeiten sind auch das „Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit“. Erleidet ein Versicherten auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeitsstelle einen Verkehrsunfall, liegt ebenfalls ein Arbeitsunfall in Form des Wegeunfalls vor.
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die Versicherte infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit erleiden. Die Krankheit muss also durch Belastungen verursacht sein, die spezifisch für die versicherte Tätigkeit, in aller Regel die Berufstätigkeit, ist.
Maßgeblich für die Bewertung einer Krankheit als Berufskrankheit ist die Berufskrankheiten-Verordnung
Nils Bergert
Elisa Härder
Ines Heck
Manuel Hemm
Ingo Hochheim
Selina Hohe
Peter Huhn
Domenic Ipta
Kathrin Klein
Sophia Laas
Dr. Alexander Lang
Julian Pfeil
Magdalena Püschel
Thomas Rotzal
Susanna Schäfer
Valeria Schmidt
Christian Stadler
Alexander Stegmann
Jörg Steinbock
Bad Kissingen
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