Erwerbsminderungsrente

ErwerbsminderungsrenteRente wegen Erwerbsminderung wird entweder als Rente wegen teilweiser oder wegen voller Erwerbsminderung geleistet. Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können. Wer wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, der ist voll erwerbsgemindert. Außerdem müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Sozialrecht

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