Gibt es auch eine Teilarbeitsunfähigkeit?
Nein. Weder gibt es die Möglichkeit für den Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer Arbeit zuzuweisen, die dieser verrichten kann. Noch gibt es die Möglichkeit, den Arbeitnehmer nur stundenweise einzusetzen, wenn sich dies mit dem Krankheitsbild vereinbaren ließe. Der Arbeitnehmer ist entweder voll und uneingeschränkt für die nach dem Arbeitsvertrag vorgesehenen Tätigkeiten einsatzfähig – oder er ist arbeitsunfähig nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Wann kann ich als Arbeitnehmer eine Entgeltfortzahlung beanspruchen?
Damit Sie als Arbeitnehmer eine Entgeltfortzahlung beanspruchen können, müssen Sie dem Arbeitgeber eine Bescheinigung vorlegen, aus der die Arbeitsunfähigkeit hervorgeht. Ist dies der Fall, so ist eine Entgeltfortzahlung für den Arbeitnehmer um bis zu sechs Wochen möglich.
Gibt es auch eine Entgeltfortzahlung für Mini-Jobber?
Auch für Arbeitnehmer, die als sogenannte Mini-Jobber angestellt sind, besteht die Möglichkeit auf Entgeltfortzahlung. Allerdings wird das Gehalt dann nur für jene Tage bezahlt, an denen der Arbeitnehmer normalerweise arbeiten würde. Auch für Mini-Jobber gilt allerdings, dass der Anspruch erst vier Wochen nach Eintreten in den Betrieb bestehen kann.
Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht
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