Rechtsanwalt Alexander Stegmann

  • 1978 geboren in Aschaffenburg
  • Ausbildung bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei Sulzbach-Rosenberg und Würzburg
  • Studium in Würzburg, Prädikatsexamen
  • Referendariat in Würzburg
  • Anwaltszulassung 2011
  • Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • laufende Fachanwaltsausbildung im Gewerblichen Rechtsschutz
  • Aufsichtsratstätigkeit

Schwerpunkte:

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

RA Alexander Stegmann setzt sich als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht für Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen ein.

Zum Leistungsangebot im Mietrecht zählen insbesondere die Erarbeitung von Verträgen (z.B. Wohnraum-, Gewerberaummietverträge), die Ausarbeitung oder Abwehr von Kündigungen (z.B. wg. Mietrückständen oder Eigenbedarf), Mieterhöhungen oder Mietminderungen (z.B. wegen Mietmängeln) sowie die Begleitung von Wohnungsübergaben. Nach Beendigung eines Mietverhältnisses klärt RA Stegmann für Sie zugleich Fragen des Schadensersatzes und der Kautionsrückzahlung.

Im Wohnungseigentumsrecht gehört insbesondere die Beratung von Hausverwaltungen und die Prüfung von Beschlüssen in Wohnungseigentümerversammlungen zum Leistungsangebot.

Erforderlichenfalls unterstützt Sie RA Stegmann bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen (z.B. bei Räumungsklagen und der Anfechtung von Beschlüssen in Wohnungseigentümerversammlungen).

Baurecht und Architektenrecht

Weiter berät Sie RA Stegmann als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht gerne.

In diesen Rechtsgebieten ist eine Unterstützung bereits bei der rechtlichen Planung eines Bauprojekts möglich, z.B. durch Erstellung bzw. Prüfung von Bauverträgen, Architektenverträgen oder Werkverträgen.

Zu unseren Leistungen zählt auch die juristische Baubegleitung, die dabei hilft, teure Folgeprobleme zu vermeiden oder bereits bestehende Probleme (insb. Baumängel) schnell und unkompliziert zu lösen. Zum Leistungsportfolio von RA Stegmann zählt auch die Teilnahme an Bauabnahmen (gerne gemeinsam mit geeigneten Sachverständigen).

Auch im Bereich des Bau- und Architektenrechts unterstützt Sie RA Stegmann bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen (z.B. bei Werklohnklagen und der Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen), wenn dies notwendig sein sollte.

Grundstücks- und Immobilienrecht/Maklerrecht

Im Grundstücks- und Immobilienrecht kann Sie RA Stegmann beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken/Immobilien unterstützen (z.B. Prüfung oder Gestaltung von Kaufverträgen) und Sie im Zuge dessen auch zu dinglichen Belastungen (z.B. Bestellung Grundschuld, Nießbrauchsrecht) und Kaufnebenkosten (z.B. Grunderwerbssteuer) beraten. Ihre begleitenden steuerrechtlichen Fragestellungen können wir unsere kanzleiinterne Steuerabteilung hinzuziehen.

Sollte ein Grundstück/eine Immobilie unter Mängeln leiden, unterstützt Sie RA Stegmann bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsrechten (z.B. Kaufpreisminderung).

Bei Grundstücks-/Immobiliengeschäften kommt es nicht selten zu Differenzen zwischen Makler und Käufer, etwa über die Frage des Zustandekommens eines Maklervertrags und die Höhe der Maklerprovision. Auch insoweit kann Sie RA Stegmann gerne unterstützen.

Gewerblicher Rechtsschutz

Im gewerblichen Rechtsschutz betreut RA Stegmann Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Wettbewerbs- und Markenrechts.

Im Markenrecht zählt z.B. die Unterstützung bei Markenanmeldungen zu seinem Leistungsangebot. Diese Unterstützung beginnt bei der Recherche nach Markenkollisionen, die Ihrer geplanten Marke bevorrechtigt entgegenstehen könnten, bis hin zur Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt. Dadurch lassen sich spätere Folgeprobleme, die in einer kostenträchtigen Umfirmierung einschließlich Änderung Ihrer gesamten Corporate Identity enden können, vermeiden.

Zum Tätigkeitsbereich im Gewerblichen Rechtsschutz gehört ferner die Geltendmachung Ihrer und die Abwehr gegnerischer Ansprüche in Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und (Unterlassungs-) Klagen.

Datenschutzrecht

Als Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV kann Sie RA Stegmann schließlich auch in allen Fragen des Datenschutzrechts beraten.

Der Datenschutz ist in Anbetracht der stetig fortschreitenden technischen Möglichkeiten eine zentrale Herausforderung unserer Zeit. In diesem Zusammenhang wurden gerade Unternehmen durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor große Herausforderungen gestellt, die sie häufig nicht selbst bewerkstelligen können. Eine strukturierte Anleitung durch die vielfältigen rechtlichen Vorgaben ist deshalb äußerst wichtig. Gerne betreut RA Stegmann auch Ihr Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter, um Ihnen die Erfüllung dieser Vorgaben zu erleichtern.

Sollten Sie als Privatperson vor der Frage stehen, ob ein Unternehmen Ihre Daten rechtskonform verarbeitet hat, berät Sie RA Stegmann gerne zu Ihren Betroffenenrechten und setzt diese, falls notwendig, gerichtlich für Sie durch.

Mitgliedschaften:

  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Würzburger Anwaltverein e.V.
Alexander Stegmann

Termine mit Herrn Alexander Stegmann vereinbaren Sie bitte Montag bis Freitag von 08.00 bis 18:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail an info@steinbock-partner.de.