Obwohl der Prozess nur gegen den Händler ging nahm das Gericht auch zur Beteiligung der Volkswagen AG Stellung. Das Gericht sieht hier den Großteil der Verantwortung beim VW Konzern, es führt ausdrücklich aus, dass der Händler „im konkreten Fall keine wirtschaftlichen nachteiligen Folgen befürchten muss“. Schließlich „stellt die Volkswagen AG unstreitig die Beklagte von sämtlichen Schäden frei, wenn die Beklagte das Fahrzeug zurücknehmen muss.“
Konsequenzen für die weiteren Betroffenen
Während zunächst die Urteile eher Richtung VW oder der Händler gingen hat sich dies nach unserer Einschätzung nun gedreht. Alleine im März und April sind eine zweistellige Anzahl weiterer Urteile ergangen, in denen VW oder die Händler verurteilt wurde.
Aus unserer Sicht ist daher nun der richtige Zeitpunkt, um gegen VW vorzugehen. Wir gehen davon aus, dass nur diejenigen eine Entschädigung erhalten, die ihre Ansprüche auch geltend gemacht haben.
Update 2023:
Der Abgasskandal scheint auch im Jahre 2023 noch immer nicht abgeschlossen. So verurteilte Anfang des Jahres das Landgericht Ravensburg Opel wegen sittenwidriger Schädigung zu einer Schadensersatzzahlung. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Autobauer durch mehrere Abschalteinrichtungen sittenwidrig gehandelt hatte. Dabei arbeitete das Fahrzeug nur auf dem Prüfstand ordnungsgemäß und ansonsten nur mit reduzierter Abgasreinigung.
Das Urteil dürfte somit nicht nur für Opelkunden eine Rolle spielen. Denn es zeigt, dass die gerichtliche Aufarbeitung der Manipulation noch immer nicht erledigt ist!
Steinbock & Partner in Würzburg – Ihre Kanzlei für die Fälle im Abgasskandal
Die Kanzlei Steinbock betreut mittlerweile über 200 Geschädigte im VW Abgasskandal. Es sind aktuell über 30 Verfahren bei Gerichten in der Region anhängig. Die ersten Gerichtstermine haben bereits stattgefunden, wir gehen davon aus, dass es hier in recht schneller Abfolge weitere Urteile geben wird. Es konnten auch schon Erfolge erzielt werden, so hat ein größeres VW Autohaus ein betroffenes Fahrzeug zurück genommen.
Ähnliches gilt für andere Fahrzeughersteller, bei denen der Abgasskandal noch immer von großer Bedeutung ist. So wird beispielsweise gegen Fiat und Peugeot ebenfalls ermittelt.
Darüber hinaus wurden viele Verbraucher falsch im Abgasskandal beraten. Es kann sich dementsprechend lohnen, im Rahmen der Anwaltshaftung des Abgasskandals eine falsche Beratung prüfen zu lassen.
Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen einfach ein Gespräch, das dank unserer technischen Ausstattung auch telefonisch oder online durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können Sie auch gerne unseren kostenlosen „Rückruf-Service“ nutzen.