Urteil LG Hildesheim vom 17.01.2017 – 3 O 139/16
Das Landgericht Hildesheim hat Volkswagen in seinem Urteil vom 17.01.2017 mit recht deutlichen Worten zur Zahlung von Schadensersatz gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeuges verurteilt. Es führt in den Leitsätzen hierzu aus
- Die Software, die in einem vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeug zum Einsatz kommt und dessen Stickoxidausstoß (nur) verringert, sobald das Fahrzeug einem Emissionstest unterzogen wird, ist eine unzulässige Abschalteinrichtung i. S. des Art. 5 II i. V. mit Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.
- Dass die Volkswagen AG dem Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs im Wege des Schadensersatzes den Kaufpreis erstatten muss, kommt sowohl mit Blick auf eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB) als auch unter dem Gesichtspunkt eines Betrugs (§ 823 II BGB i. V. mit § 263 StGB) in Betracht.
Das Landgericht führt weiter aus, dass VW darlegen muss, wie es zu den Manipulationen gekommen ist und sich gerade nicht einfach nur dahingehend äußern kann, dass dies bezüglich aktuell Ermittlungen laufen. Es sieht VW in der Pflicht zunächst einmal den Sachverhalt dem Gericht gegenüber aufzuklären.
Dieses Urteil bestätigt die von der Kanzlei Steinbock bisher vertretenen Argumente. Wir hoffen, dass sich die Gerichte in der Region Würzburg dem anschließen werden.
Urteil LG Regensburg vom 4. Januar – 7 O 967/16
Das Landgericht Regensburg hat in einer bahnbrechenden Entscheidung den Käufer eines Seat Alhambra bei seiner Klage gegen einen Autokäufer recht gegeben. Der Käufer hatte ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug im Jahr 2015 gekauft und wollte nun ein fabrikneues Fahrzeug ohne den Mangel. Das Landgericht gab ihm Recht.
Was das Urteil so bahnbrechend macht, ist dass der Käufer für die Zeit von 2015 bis jetzt gerade keine Nutzungsentschädigung zahlen muss. Er bekommt daher ein fabrikneues Fahrzeug für sein altes.
Steinbock & Partner in Würzburg – Ihre Kanzlei für die VW-Fälle
Die Kanzlei Steinbock betreut mittlerweile weit über 100 Geschädigte im VW Abgasskandal. Es sind aktuell über 20 Verfahren bei Gerichten in der Region anhängig. Die ersten Gerichtstermine finden nun im Februar statt.
Es konnten auch schon Erfolge erzielt werden, so hat ein größeres VW Autohaus ein betroffenes Fahrzeug zurück genommen.
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