Erfolg im VW-Abgasskandal

Aufatmen für alle Betroffenen von „Dieselgate“ – Volkswagen zur Rücknahme verurteilt.

Der Dieselskandal hat in den Medien große Aufmerksamkeit gefunden. Inzwischen wissen alle, dass mit Hilfe der installierten Schummelsoftware Dieselmotoren des Typs EA 189 auf dem Prüfstand ein verändertes Ergebnis liefern. Der Ausstoß der Stickoxide wird bei den Tests verringert, so dass eine bessere Abgasnorm eingehalten werden kann. Aber welche Rechte haben die Betroffenen?

Aufatmen für alle Betroffenen von „Dieselgate“ – Volkswagen zur Rücknahme verurteilt.

Der Dieselskandal hat in den Medien große Aufmerksamkeit gefunden. Inzwischen wissen alle, dass mit Hilfe der installierten Schummelsoftware Dieselmotoren des Typs EA 189 auf dem Prüfstand ein verändertes Ergebnis liefern. Der Ausstoß der Stickoxide wird bei den Tests verringert, so dass eine bessere Abgasnorm eingehalten werden kann. Aber welche Rechte haben die Betroffenen?

Herr RA Dr. Alexander Lang konnte für unsere Mandanten ein wegweisendes Urteil erstreiten. Das Landgericht Würzburg entschied im Mai, dass die Klage des Eigentümers eines mit der „Betrugssoftware“ ausgestatteten VW Dieselmotors begründet ist.

Der beklagte VW Konzern wurde, wie es RA Dr. Lang für unseren Mandanten beantragt hat, zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt.

Zudem wurde festgestellt, dass VW das Auto bereits zuvor hätte zurück nehmen müssen, spätestens nachdem sie rechtsanwaltlich dazu aufgefordert wurden.

Zusammengefasst war das Gericht überzeugt:

  • Der PKW war zum Zeitpunkt der Auslieferung mangelhaft.
  • Die eingebaute Manipulationssoftware beeinträchtigt die Beschaffenheit des Fahrzeugs wesentlich. (Es ist gerade nicht so wie VW behauptet, dass die Pflichtverletzung nur unerheblich war.)
  • Der versprochene geringe Stickstoffausstoß kann nur auf dem Prüfstand, aber nicht im normalen Straßenverkehr, eingehalten werden.
  • Käufer von betroffenen Fahrzeugen müssen nicht riskieren, dass die Betriebserlaubnis gefährdet wird.
  • Die Volkswagen AG hat die Behörden und massenhaft die Kunden über die Umweltfreundlichkeit der Motoren des Typs EA 189 getäuscht um sich hierdurch Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
  • Daher ist das Vertrauen der Kunden in die Fähigkeit der Volkswagen AG, den Mangel zu beseitigen, verloren gegangen.
  • Es ist unzumutbar vor dem Rücktritt der Volkswagen AG die Möglichkeit zu geben den Motor bzw. die Software anzupassen, also den Mangel zu beseitigen.

Das sind sehr gute Nachrichten für alle Eigentümer eines Seat, Skoda, Audi oder VW in den einer der betroffenen Motoren eingebaut ist. Welche Ansprüche Sie möglicherweise haben, werden wir gerne für Sie prüfen. Senden Sie uns einfach diesen ausgefüllten Mandantenbogen zum VW-Skandal zu oder rufen uns einfach an. Wir freuen uns, für unsere Mandanten in der Dieselaffäre positive Ergebnisse erzielen zu können. Lassen Sie sich nicht von den Behauptungen des VW Konzerns abschrecken, denn wie etwa auch das Handelsblatt nach einem Interview mit Herrn RA Dr. Lang in der Ausgabe Nr. 97, vom 19 Mai zu diesem Thema schreibt, schlagen sich die deutschen Gerichte überwiegend auf die Seite der getäuschten Verbraucher.

Angesichts der vielen positiven Urteile werden wir auch für Sie eine Lösung finden.

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