Fehlerhafte Beratung im Abgasskandal und resultierende Ansprüche auf Anwaltshaftung
Zwischen Anwalt und Mandant besteht ein Vertrag und wird gegen Pflichten dieses Vertrags verstoßen, greift die Anwaltshaftung. Der Anwalt schuldet umfassende Beratung. Daher gibt es auch zahlreiche denkbare Fehler, die zu einer Anwaltshaftung führen können.
Im Abgasskandal sind potenzielle Gründe für eine Anwaltshaftung unter anderem: Versäumen von Fristen, unwirksame Abtretung, Verjährung im Allgemeinen und Verjährung durch rechtsmissbräuchliche Anmeldung zur Musterfeststellungsklage. Aufgrund ihrer Relevanz im Abgasskandal sollen diese folgend kurz erläutert werden.
In einem anderen Fall im Abgasskandal wurde ein Anspruch auf Anwaltshaftung durch das Vergessen der Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses begründet. Die Ursachen für eine Anwaltshaftung sind vielfältig und hier nur beispielhaft dargestellt.
Mögliche Gründe für Anwaltshaftung
All die oben aufgeführten Fehler sind im Rahmen des Abgasskandals bereits aufgetreten und führen zur Anwaltshaftung bzw. zu Ansprüchen der falsch beratenen Mandanten gegen den Anwalt.
Unwirksame Abtretung
Mit Urteil vom 07.08.2020 hat das Landgericht Ingolstadt die Sammelklage eines Inkassodienstleisters abgelehnt. Dieser hatte sich die Ansprüche seiner Mandanten im Abgasskandal abtreten lassen, um diese gerichtlich durchzusetzen. Hierbei wurden aber für die Mandanten nachteilige Vereinbarungen getroffen, weshalb das LG Ingolstadt die Klage nun mangels wirksamer Abtretungen abgewiesen hat. Die Ansprüche aus dem Abgasskandal können viele Betroffene nun aufgrund von Verjährung wohl nicht mehr durchsetzen, weshalb ein Anspruch auf Anwaltshaftung gegen den Inkassodienstleister bestehen könnte
Versäumen von Fristen
Ebenfalls kann das Versäumen von Fristen eine Anwaltshaftung begründen. Hier gelten im Abgasskandal die allgemeinen Grundsätze. Der Anwalt muss alle gesetzten Fristen, insbesondere die des Gerichts, einhalten, um die Ansprüche des Mandanten wirksam durchsetzen zu können. Missachtet er dies, greift die Anwaltshaftung.
Verjährung
Die Verjährung muss auch im Abgasskandal als mögliche Einwendung des Gegners stets geprüft werden. Aktuell ist hier die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt, es bedarf aber jedenfalls eines Hinweises auf die Problematik. Ansonsten können auch hier Ansprüche aus Anwaltshaftung entstehen.
Eine Besonderheit im Abgasskandal stellt die durchgeführte Musterfeststellungsklage dar. Wenn die Anmeldung hier rechtsmissbräuchlich erfolgte, greift die gewollte Hemmung der Verjährung nicht. Daher kann hier im Abgasskandal bei rechtsmissbräuchlichem Handeln ebenfalls ein Anspruch aus Anwaltshaftung entstehen.
Beratung durch Anwälte von Steinbock & Partner
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