Unter der Seite www.kleinfee.com wirbt die Firma Protectra GmbH damit die Rechte der Verbraucher in Massenverfahren durchzusetzen. Die Website sieht sich als Portal für Ansprüche bei Datenlecks und Verbraucherrechten. Neben Fallgruppen wie Schufa, Sixt oder Facebook wird bei Kleinfee auch ausgeführt (Stand 13.02.2024). „Tesla-Widerruf mit nur einem Klick beauftragen und Kaufsumme zurückbekommen – alles andere übernehmen wir für Sie!“
Kündigung jederzeit möglich
Ein Vertragsschluss erfolgt über ein Online-Formular. Die wesentlichen Vertragsbedingungen ergeben sich aus den AGB. Aus den AGB ergeben sich keine Einschränkungen des Kündigungsrechts. Man wird daher auf die gesetzlichen Regelungen zurückgreifen können, wonach der Vertrag gemäß § 621 Nr. 5 BGB jederzeit sofort kündbar ist. Soweit ein Anwalt involviert ist, ergibt sich zusätzlich ein Kündigungsrecht auch aus § 627 BGB.
Keine Vergütungspflicht bei Kündigung
Eine Vergütung ist bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung ausdrücklich nicht geschuldet, ohne Rechtsschutzversicherung auch nur im Erfolgsfall. Die Kündigung kann daher erfolgen, ohne dass Zahlungen an Kleinfee zu leisten sind.
Kündigung daher bei Verzögerung oder fehlender Erreichbarkeit jederzeit möglich
Soweit sich daher
- die Tätigkeit verzögert,
- keine Rückmeldung auf Anrufe oder E-Mails erfolgt,
- oder die Klage auch nach einiger Vorlaufzeit nicht eingereicht wird,
kann die Beauftragung bei Kleinfee jederzeit ohne Kosten wieder gekündigt werden.
Weiterführender Link zum Thema Tesla Widerruf: https://www.steinbock-partner.de/rechts-news/tesla-widerrufsbelehrung-ist-unwirksam/