BGH bestätigt: Staat haftet für mögliche Impfschäden nach Corona-Schutzimpfung – nicht der Arzt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. Oktober 2025 eine entscheidende Klarstellung zur Haftung bei Impfschäden nach Corona-Schutzimpfungen getroffen (Urteil vom 9. Oktober 2025 – III ZR 180/24). Er stellte fest, dass für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei bis zum 7. April 2023 vorgenommenen Corona-Schutzimpfungen grundsätzlich nicht die impfenden Ärztinnen und Ärzte persönlich zur Verantwortung gezogen werden, sondern der Staat haftet.
Der Entscheidung lag der Fall eines Patienten zugrunde, der nach einer Corona-Booster-Impfung eine Herzerkrankung entwickelte und die behandelnde Ärztin auf Schmerzensgeld verklagte. Der BGH wies die Klage ab und urteilte, dass Mediziner bei der Durchführung von Corona-Impfungen im Auftrag des Staates – und damit im Rahmen eines öffentlichen Amts – handeln. Sie gelten als „Verwaltungshelfer“ bei einer hoheitlichen Aufgabe im Rahmen der staatlichen Impfkampagne. Aus diesem Grund trifft die Verantwortlichkeit für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler gemäß Art. 34 GG nicht den Arzt persönlich, sondern den Staat
Diese Entscheidung des BGH bestätigt unsere Auffassung: Für Impfschäden infolge Corona-Impfungen ist grundsätzlich der Staat haftbar, nicht die behandelnden Ärzte