BGH bestätigt: Staat haftet für mögliche Impfschäden nach Corona-Schutzimpfung – nicht der Arzt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. Oktober 2025 eine entscheidende Klarstellung zur Haftung bei Impfschäden nach Corona-Schutzimpfungen getroffen (Urteil vom 9. Oktober 2025 – III ZR 180/24). Er stellte fest, dass für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei bis zum 7. April 2023 vorgenommenen Corona-Schutzimpfungen grundsätzlich nicht die impfenden Ärztinnen und Ärzte persönlich zur Verantwortung gezogen werden, sondern der Staat haftet.
Der Entscheidung lag der Fall eines Patienten zugrunde, der nach einer Corona-Booster-Impfung eine Herzerkrankung entwickelte und die behandelnde Ärztin auf Schmerzensgeld verklagte. Der BGH wies die Klage ab und urteilte, dass Mediziner bei der Durchführung von Corona-Impfungen im Auftrag des Staates – und damit im Rahmen eines öffentlichen Amts – handeln. Sie gelten als „Verwaltungshelfer“ bei einer hoheitlichen Aufgabe im Rahmen der staatlichen Impfkampagne. Aus diesem Grund trifft die Verantwortlichkeit für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler gemäß Art. 34 GG nicht den Arzt persönlich, sondern den Staat
Diese Entscheidung des BGH bestätigt unsere Auffassung: Für Impfschäden infolge Corona-Impfungen ist grundsätzlich der Staat haftbar, nicht die behandelnden Ärzte
Nils Bergert
Elisa Härder
Ines Heck
Manuel Hemm
Ingo Hochheim
Selina Hohe
Peter Huhn
Domenic Ipta
Kathrin Klein
Sophia Laas
Dr. Alexander Lang
Julian Pfeil
Magdalena Püschel
Thomas Rotzal
Susanna Schäfer
Valeria Schmidt
Christian Stadler
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Jörg Steinbock
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