Vertrauensschutz bei BAFA-Förderungen: Warum sich Widerspruch und Klage lohnen können

Sehen Sie sich mit einer Rückforderung oder Ablehnung Ihres Förderantrags konfontriert? Damit sind Sie nicht allein! Ein für unsere Mandantschaft geführtes Verfahren zeigt: Antragsteller*innen genießen einen starken Vertrauensschutz – selbst wenn sich später herausstellt, dass die Verwaltung anders hätte entscheiden können.

Sehen Sie sich mit einer Rückforderung oder Ablehnung Ihres Förderantrags konfontriert? Damit sind Sie nicht allein! Ein für unsere Mandantschaft geführtes Verfahren zeigt: Antragsteller*innen genießen einen starken Vertrauensschutz – selbst wenn sich später herausstellt, dass die Verwaltung anders hätte entscheiden können.

Ihr Vertrauen ist schützenswert – Erfolgreiche Abwehr einer Rückforderung bei Wärmepumpenförderung

Gerade im Bereich der staatlichen Förderung für effiziente Gebäude – insbesondere für Wärmepumpen und energetische Sanierung – kommt es immer wieder zu Rückforderungen und Ablehnungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ein jüngst von uns für unsere Mandantschaft geführtes Verfahren zeigt: Antragsteller*innen genießen einen starken Vertrauensschutz – selbst wenn sich später herausstellt, dass die Verwaltung anders hätte entscheiden können.

Der Kern des Falls: Schutz des Vertrauens gegenüber dem Staat

Im konkreten Sachverhalt hatte unsere Mandantschaft einen BAFA Förderantrag für eine Wärmepumpeninstallation gestellt. Die Bewilligung erfolgte zunächst problemlos. Erst nach Einreichung des Verwendungsnachweises erging die Aufhebung des Zuwendungsbescheides – mit dem Hinweis, gewisse Voraussetzungen, die dem Antragsteller aus der gültigen Richtlinie hätten bekannt sein müssen, seien nicht erfüllt und die Maßnahme sei insgesamt nicht förderfähig.

Mangelhafte Behördenkommunikation, sowie falsche Ausführungen in den Bescheiden dürfen nicht zu Lasten der Antragsteller gehen.“

Das Gericht jedoch stellte klar: Ein Antragsteller kann und muss sich grundsätzlich auf die Angaben der Behörde und die im BAFA Förderantrag ausgewiesenen Informationen verlassen dürfen. Gerade wenn die Behörde in ihren Antragsformularen nicht eindeutig bzw. gar nicht auf die anwendbare Richtlinie verweist, fehlt es an einer notwendigen Klarheit seitens des Staates.

Genau das war hier der Fall: Im Antrag wurde zwar auf eine „aktuelle Förderrichtlinie“ verwiesen, aber der konkrete – und inhaltlich entscheidende – Stand wurde nicht deutlich genannt.

Rechtsrecherche für Antragsteller ist keine Pflicht

Für unsere Mandantschaft war absolut nicht erkennbar, dass – entgegen dem Eindruck des Zuwendungsbescheides – eine neue Förderrichtlinie mit teilweise neuen Regelungen gilt. Weder bei Antragstellung noch im Verfahren wurden Sie explizit darauf hingewiesen, in welchem Umfang und ab wann Einschränkungen greifen könnten. Es ist daher kein Verschulden, dass Antragsteller nicht selbständig jede womöglich geänderte Rechtslage recherchieren oder auf eine vom BAFA unbenannt gebliebene Verwaltungspraxis stoßen.

Im Gegenteil: Das Gericht betonte, dass es gerade nicht grob fahrlässig ist, auf die im Antrag und Bescheid genannten Informationen zu vertrauen.

Vertrauensschutz nach § 48 VwVfG: Ihr gutes Recht

Der sogenannte Vertrauensschutz schützt Antragsteller davor, bewilligte Förderungen einfach entzogen zu bekommen, nur weil die Behörde später meint, die Voraussetzungen hätten von Anfang an nicht vorgelegen. Voraussetzung ist, dass Sie bereits auf die Bewilligung vertraut und spürbare Investitionen getätigt haben – wie etwa den Erwerb und Einbau der förderfähigen Anlage. Das Gericht stellte dazu klar: Solange kein Hinweis auf eine ganz bestimmte Richtlinie oder deren aktuelle Fassung gegeben ist, trägt der Antragsteller keine Verantwortung für eine etwaige Fehleinschätzung durch die Behörde. Gerade wenn weder besondere Sachkenntnis noch offensichtliche Fehler vorliegen, bleibt Ihr Anspruch auf die Förderung bestehen – selbst, wenn im Nachhinein Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufkommen.

Was Sie im Fall einer Rückforderung tun können:

  • Vertrauen Sie auf Ihren Förderbescheid! Investitionen auf Basis eines Bewilligungsbescheids genießen grundsätzlich Schutz – Behördenfehler dürfen nicht zu Ihren Lasten gehen.
  • Widerspruch einlegen: Legen Sie nach Erhalt eines Rückforderungs- oder Ablehnungsbescheid Widerspruch ein. Halten Sie unbedingt die Fristen ein!
  • Holen Sie sich fachkundigen Rat!
  • Kommunikation Prüfen: Mangelhafte Behördenkommunikation ist anfechtbar. Lassen Sie sich nicht verunsichern, wenn Sie nicht klar auf eine konkrete oder geänderte Förderrichtlinie hingewiesen wurden.

Fazit: Die Rechtsprechung stärkt Ihre Rechte im Bereich des Vertrauensschutzes! Wir unterstützen Sie dabei, Vertrauensschutz geltend zu machen und Ihre Fördergelder gegen unberechtigte Rückforderungen oder Ablehnungen zu verteidigen.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir setzen uns für Ihr Recht auf zugesagte Förderung ein! Gerne prüfen wir Ihren Fall individuell.

Sophia Laas
Sophia Laas Rechtsanwältin
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