Markenverteidigung

Sofern eine Marke erst einmal eingetragen ist, geht es darum diese auch entsprechend zu verteidigen. Dies ist beispielsweise bei fremden Markenanmeldungen vonnöten. Was noch alles bei der Markenverteidigung wichtig ist, erfahren Sie hier. 

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Markenverteidigung im Widerspruchsverfahren

Wir vertreten nationale und internationale Mandanten bei der Markenverteidigung gegenüber neu eingetragenen Marken. Dies geschieht etwa im Rahmen von Widerspruchsverfahren vor den zuständigen Markenämtern – wie dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO, vormals Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt).

Markenverteidigung bei Abmahnungen und Klagen

Auch im umgekehrten Fall stehen wir an Ihrer Seite: Wenn Dritte mit vermeintlichen Markenrechten gegen Sie vorgehen – beispielsweise durch eine markenrechtliche Abmahnung oder eine Löschungsklage – übernehmen wir Ihre Markenverteidigung umfassend und zielgerichtet.

Effektive Lösungen zur Markenverteidigung

Dank unserer langjährigen Erfahrung finden wir in vielen Fällen eine sachgerechte Lösung markenrechtlicher Auseinandersetzungen. Dazu zählen insbesondere Abgrenzungsvereinbarungen, die eine rechtssichere und dauerhafte Koexistenz kollidierender Marken ermöglichen.

Jetzt beraten lassen – kompetent, persönlich, flexibel

Einen Kurzabriss dazu, welche Vorteile eine Marke mit sich bringt, warum diese gepflegt werden sollte und welche Kosten bei der Anmeldung entstehen, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Sie möchten Ihre Marke schützen, gegen eine Markenverletzung vorgehen oder haben Fragen zum Anmeldeprozess? Unser erfahrenes Team im Markenrecht steht Ihnen mit fachlicher Expertise zur Seite – von der ersten Idee bis zur konsequenten Verteidigung Ihrer Marke. Ob telefonisch mit Rückrufservice, per E-Mail oder im Rahmen eines persönlichen oder digitalen Beratungsgesprächs – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen. Die Abrechnung erfolgt dabei individuell und transparent – je nach Komplexität auf Basis eines Pauschal- oder Stundenhonorars.

Steinbock & Partner – Ihre Kanzlei für Markenrecht.

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