Scheidung in München-Schwabing: Ihre Rechtsanwälte im Familienrecht

Wurde eine Trennung einmal endgültig ausgesprochen, stellen sich für beide Seiten meist ähnliche Fragen: Was passiert mit unserem gemeinsamen Haus, den Finanzen, den gemeinsamen Kindern? Was habe ich für Rechte? Mit welchen Ansprüchen könnte ich konfrontiert werden?

Wir haben auf jede Ihrer Fragen die Antworten und beraten Sie gerne mit unserem Team in Schwabing und Umgebung.

Wurde eine Trennung einmal endgültig ausgesprochen, stellen sich für beide Seiten meist ähnliche Fragen: Was passiert mit unserem gemeinsamen Haus, den Finanzen, den gemeinsamen Kindern? Was habe ich für Rechte? Mit welchen Ansprüchen könnte ich konfrontiert werden?

Wir haben auf jede Ihrer Fragen die Antworten und beraten Sie gerne mit unserem Team in Schwabing und Umgebung.

Ihre Rechtsanwälte für Scheidung in Schwabing: Rechtsanwältin Magdalena Püschel, Fachanwalt für Familienrecht Thomas Thomas Rotzal, Rechtsanwalt Peter Huhn.

Ihre Rechtsanwälte für Scheidung in Schwabing: Rechtsanwältin Magdalena Püschel, Fachanwalt für Familienrecht Thomas Rotzal, Rechtsanwalt Peter Huhn.

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Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?

Bei einem Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang, daher muss zumindest einer der Beteiligten anwaltlich vertreten sein. Dies gilt jedenfalls für denjenigen Ehegatten, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehegatte, der „Antragsgegner“, braucht dann keinen Anwalt, wenn er mit der Scheidung einverstanden ist und dieser zustimmt. Es handelt sich dann um eine sogenannte einvernehmliche Scheidung.

Eine solche Regelung bietet sich insbesondere an, wenn ein Ehevertrag oder eine sogenannte Scheidungsvereinbarung vorliegt, die bereits die Rechtsfolgen einer Scheidung festlegt. Unser Team in Schwabing berät Sie gerne zu den Gestaltungsmöglichkeiten eines Ehevertrags.

Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?

Scheidungsantrag kann grundsätzlich erst nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Da es hierbei jedoch auf den Tag des mündlichen Scheidungstermins ankommt, kann normalerweise bereits nach ca. 9-10 Monaten Trennung der Scheidungsantrag eingereicht werden.

Dieser wird dann zunächst an den anderen Ehegatten zugestellt, welcher zu dem Antrag Stellung nehmen kann. Falls der Versorgungsausgleich nicht vertraglich ausgeschlossen ist, wird das Gericht die entsprechenden Auskünfte bei den Versorgungsträgern einholen und den Versorgungsausgleich berechnen. Sobald diese Berechnung vorliegt, kann Scheidungstermin bestimmt werden. Dieser dauert in der Regel lediglich 15 Minuten.

Länger dauert das Scheidungsverfahren, wenn noch weitere Themen streitig sind, wie beispielsweise Unterhalt oder Zugewinn. Hier müssen meist umfangreiche Auskünfte oder Gutachten eingeholt werden, die das Verfahren teilweise über Jahre hinziehen.

Was kostet das Scheidungsverfahren?

Wie hoch die Kosten des Scheidungsverfahrens insgesamt sind, hängt in erster Linie vom Verfahrenswert ab. Dieser berechnet sich nach dem Einkommen beider Ehegatten und ggf. vorhandenem Vermögen. Das Gericht legt im Scheidungsbeschluss die Kostenaufhebung fest, wenn nichts anderes vereinbart ist. Das heißt, jeder trägt seine Anwaltskosten selbst und die Gerichtskosten werden aufgeteilt. Wird nur ein Beteiligter anwaltlich vertreten, hat dieser grundsätzlich die Anwaltskosten allein zu tragen. Man sollte aufgrund dessen vorher die Kostenverteilung in einer Vereinbarung vertraglich festlegen.

Wie finde ich den besten Scheidungsanwalt?

Insbesondere in großen Städten gibt es oftmals eine große Anzahl an Rechtsanwälten, darunter auch viele Scheidungsanwälte. Unser Team für Familienrecht in Schwabing hat dabei die Stärke darin, dass wir direkt vor Ort für Sie ansprechbar sind. Unsere Rechtsanwältin Magdalena Püschel ist ausschließlich im Familienrecht tätig. Außerdem ist Fachanwalt für Familienrecht Thomas Rotzal seit vielen Jahren spezialisiert im Familienrecht tätig, Rechtsanwalt Peter Huhn ist zertifizierter Mediator.

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Als mittelständische Kanzlei mit mehreren Niederlassungen bieten wir genügend Ressourcen, um Ihren Fall jederzeit umfassend betreuen zu können. Möchten Sie uns direkt kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren oder uns sonst eine Frage zu stellen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail.

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