Diese Bezeichnung setzt den Nachweis erheblicher praktischer Erfahrungen und Fortbildungen auf den Gebieten
– Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
– Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
– Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
– Recht der Fahrerlaubnis,
– Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
voraus. Rechtsanwalt Pfeil hat diese Nachweise erbracht.
Wir freuen uns, mit Rechtsanwalt Pfeil nun einen zweiten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu haben, der unseren Mandanten bei Fragen und Problemen wie gewohnt tatkräftig zur Seite steht.