Rechtsanwalt Stegmann Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Wir gratulieren Rechtsanwalt Alexander Stegmann herzlich zum Abschluss seines Fachanwaltstitels für Bau- und Architektenrecht, den er nun neben seines Fachanwaltstitels für Miet- und Wohnungseigentumsrecht führen darf. Neben Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang ist er damit ein weiterer Partner mit zwei Fachanwaltstiteln.

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