Was ist Wettbewerbsrecht?
Das Wettbewerbsrecht, insbesondere geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dient dem Schutz des fairen Wettbewerbs. Es soll verhindern, dass Unternehmen durch unfaire Methoden Wettbewerbsvorteile erlangen. Das UWG schützt sowohl Verbraucher als auch Mitbewerber und die Allgemeinheit vor unlauterem Wettbewerb.
Was bedeutet Wettbewerb?
Wettbewerb bezeichnet den wirtschaftlichen Kampf um Kunden und Marktanteile zwischen Unternehmen, die ähnliche oder gleiche Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Ein gesunder Wettbewerb fördert Innovationen, sorgt für bessere Qualität und niedrigere Preise. Ein fairer Wettbewerb ist die Grundlage einer freien Marktwirtschaft und wird durch das Wettbewerbsrecht geschützt.
Welche Arten von wettbewerbswidrigem Verhalten gibt es?
Das UWG unterscheidet verschiedene Arten von wettbewerbswidrigem Verhalten, darunter:
- Aggressive Geschäftspraktiken: Geschäftspraktiken, die durch Belästigung, Nötigung oder unzulässigen Druck den Verbraucher zu einer Kaufentscheidung drängen, sind unzulässig.
- Mitbewerberschutz: Herabsetzung oder Verunglimpfung des Mitbewerbers und die Behinderung der Geschäftstätigkeit.
- Irreführende Werbung: Werbung, die durch falsche oder missverständliche Angaben über wesentliche Merkmale eines Produkts oder einer Dienstleistung die Verbraucher täuscht
- Vergleichende Werbung: Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder dessen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Insbesondere muss sich der Vergleich objektiv auf wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis der verglichenen Waren oder Dienstleistung beziehen.
- Rechtsbruch: Ein geschäftliches Verhalten ist unlauter, wenn es einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderläuft, die im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten regelt. Beispiele für Rechtsbruch sind Verstöße gegen das Lebensmittelrecht, die Preisangabenverordnung oder berufsrechtliche Regelungen.
- Schwarzlisten-Praktiken: Bestimmte Praktiken sind stets unzulässig, wie z. B. der Einsatz von Lockvogelangeboten oder die unwahre Angabe, ein Produkt sei nur für einen sehr begrenzten Zeitraum verfügbar.
Welche Ansprüche habe ich bei unlauterem Wettbewerb von Konkurrenten?
Wenn Ihre Konkurrenz unlauter handelt, haben Sie verschiedene Ansprüche, um sich dagegen zu wehren:
- Unterlassungsanspruch: Sie können von dem Verletzer verlangen, dass er die wettbewerbswidrige Handlung unterlässt. Dieser Anspruch kann auch im Wege einer einstweiligen Verfügung schnell durchgesetzt werden.
- Schadensersatzanspruch: Sie haben Anspruch auf Ersatz des Schadens, der Ihnen durch die unlautere Handlung entstanden ist. Dies umfasst sowohl den entgangenen Gewinn als auch weitere Schäden.
- Auskunftsanspruch: Sie können Auskunft über weitere kerngleiche Handlungen verlangen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
- Gewinnabschöpfung: In bestimmten Fällen kann der durch die unlautere Handlung erzielte Gewinn abgeschöpft und an den Bundeshaushalt abgeführt werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Der Schutz vor unlauterem Wettbewerb ist entscheidend für den Erhalt eines fairen und gesunden Marktes. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und sich gegen unlautere Praktiken zu verteidigen.
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