Vertrieb von Maqui-Beeren-Extrakt als Nahrungsergänzungsmittel streitig
Maqui-Beeren-Extrakt erfreut sich zunehmender Beliebtheit im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel. Zahlreiche Anbieter setzen auf die gesundheitlichen Vorteile dieses Produktes. Doch zunehmend werden Anbieter mit behördlichen Beanstandungen konfrontiert, in denen der Vorwurf erhoben wird, Maqui-Beeren-Extrakt sei als sogenanntes „Novel Food“ einzustufen und damit nicht verkehrsfähig, solange keine entsprechende Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung vorliegt.
Diese rechtliche Unsicherheit resultiert aus der Tatsache, dass Maqui-Beeren-Extrakt je nach Konzentration des enthaltenen Anthocyanin bisher nicht eindeutig als Novel Food klassifiziert wurde. Zwar weist der Eintrag zu zu Maqui-Beeren im Novel-Food-Katalog der Europäischen Kommission („Aristotelia chilensis“) den Status „FS“ aus, was bedeutet, dass nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Mitgliedstaaten dieses Lebensmittel bzw. die Lebensmittelzutat vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union in Nahrungsergänzungsmitteln in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet worden ist und damit grundsätzlich nicht neuartig ist. Dennoch können sich die Lebensmittelunternehmer nicht uneingeschränkt auf diesen Katalog-Status verlassen.
So hat das Verwaltungsgericht Würzburg in einem Eilverfahren (Beschluss vom 16.03.2023, Az. W 8 E 23.186) entschieden, dass aufgrund des im dort begutachteten Produkt enthaltenen Anthocyangehalts von 60% die für eine Verkehrsfähigkeit erforderlichen Nachweise nicht erbracht wurden. Der vollständige Beschluss kann hier eingesehen werden.
Sollten Sie bereits eine Beanstandung der zuständigen Behörde erhalten haben oder befürchten aufgrund der unsicheren Rechtslage, dass eine solche bevorstehen könnte, stehen wir Ihnen mit unserer spezialisierten Rechtsberatung zur Seite. Die komplexe Rechtslage rund um die Novel-Food-Verordnung erfordert fundierte und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen.
Unsere Kanzlei arbeitet eng mit diplomierten Lebensmittelchemikern zusammen und kann für jedes Nahrungsergänzungsmittel, einschließlich Maqui-Beeren-Extrakt, eine individuelle Einschätzung zur Verkehrsfähigkeit erarbeiten. Dies ermöglicht Ihnen, rechtliche Risiken zu minimieren und Ihren Vertrieb auf einer sicheren Basis fortzuführen.
Es ist zu erwarten, dass immer mehr Lebensmittelbehörden auf Maqui-Beeren-Extrakt in Nahrungsergänzungsmitteln aufmerksam werden, Proben ziehen und mit einem Anhörungsbogen zur Stellungnahme auffordern. Da das Inverkehrbringen von nicht zugelassenen Lebensmitteln strafbar ist, stellen viele Behörden nach Ziehung einer Probe auch zeitnah Strafantrag an die zuständige Staatsanwaltschaft. Auch muss davon ausgegangen werden, dass Mitbewerber, die das Produkt aus dem Sortiment genommen haben, zum Instrument der lauterkeitsrechtlichen Abmahnungen greifen und Unterlassung, Schadens- und Kostenersatz von denjenigen fordern, die ein Nahrungsergänzungsmittel mit Maqui-Beeren-Extrakt weiterhin auf dem Markt vertreiben.
Kontaktieren Sie uns gerne, um sich über Ihre Möglichkeiten und rechtlichen Handlungsspielräume zu informieren – ob zur Prävention oder bei bereits eingetretenen Beanstandungen. Sie können sich direkt und unkompliziert über unsere digitale Mandatsannahme vertrauensvoll an uns wenden. Selbstverständlich stehen wir für Sie auch per Mail unter info@steinbock-partner.de oder telefonisch zur Verfügung.